Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes in die Begutachtung geschickt. Bis Freitag, 20. September 2024, ist der Gesetzesentwurf auf dem Veröffentlichungsportal des Landes im Internet (www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf) abrufbar. Zudem kann bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und dem Amt der Landesregierung Einsicht genommen werden. Jede Person hat während der Begutachtungsfrist die Möglichkeit, Änderungsvorschläge über das im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbare Online-Formular abzugeben.
Mit dem vorliegenden Gesetz sollen Änderungen der Prinzipien, Ziele und Handlungsfelder der Zielsteuerung-Gesundheit und der Inhalte des Landes-Zielsteuerungsübereinkommens sowie des Regionalen Strukturplans Gesundheit vorgenommen werden, die im Zusammenhang mit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und die Finanzierung des Gesundheitswesens erforderlich sind. Darüber hinaus werden bestimmte organisatorische Änderungen und Anpassungen festgelegt. Diese betreffen die Einrichtung eines Präsidiums als weiteres Organ des Landesgesundheitsfonds, die Erhöhung der Mitgliederzahl in der Gesundheitsplattform und der Landes-Zielsteuerungskommission sowie die Möglichkeit der Abhaltung einer Gesundheitskonferenz zur Beratung des Landesgesundheitsfonds. Zudem werden mit der gegenständlichen Novelle die Regelungen über die Festsetzung und Gewährung der Mittel für Planungen und Strukturreformen sowie der Mittel für Zielsteuerungsprojekte und -maßnahmen überarbeitet.