Presseaussendung · 27.09.2024 „Wählen gehen und mitbestimmen“ Landeshauptmann Wallner ruft Landsleute zur Teilnahme an Nationalratswahl auf; zugleich dankt er den engagierten Wahlhelferinnen und -helfern

Veröffentlichung
Freitag, 27.09.2024, 13:50 Uhr
Themen
Politik/Wahl/Wallner
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Landeshauptmann Markus Wallner richtet einen Appell an alle wahlberechtigten Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, bei der Nationalratswahl am Sonntag, 29. September 2024, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und zur Wahl zu gehen: "Wählen zu können ist ein hohes demokratisches Gut. Wer sich nicht beteiligt, gibt ein entscheidendes Grundrecht der Demokratie aus der Hand".

Bei der Nationalratswahl können alle Österreicherinnen und Österreicher ihre Stimme abgeben, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. In Vorarlberg sind dies 276.039 Personen.

Es kandidieren in Vorarlberg insgesamt elf Parteien: 
   
-    Karl Nehammer - Die Volkspartei (ÖVP)    
-    Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)
-    Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)
-    Die Grünen – Die Grüne Alternative (GRÜNE)
-    NEOS – Die Reformkraft für dein neues Österreich (NEOS)
-    Die Bierpartei (BIER)
-    MFG – Österreich Menschen – Freiheit – Grundrechte (MFG)
-    Kommunistische Partei Österreichs – KPÖ Plus (KPÖ)
-    Liste Madeleine Petrovic (LMP)
-    Liste Gaza – Stimmen gegen den Völkermord (GAZA)    
-    Keine von denen (KEINE)

Identitätsprüfung im Wahllokal

Wie bei jeder Wahl muss die Wahlbehörde eine Identitätsfeststellung bei den Wählerinnen und Wählern vornehmen. Als Dokument zum Nachweis der Identität kommen insbesondere ein Personalausweis, Pass, Führerschein oder jeder andere amtliche Lichtbildausweis in Frage. Die „Amtliche Wahlinformation“ kann nicht als Identitätsnachweis herangezogen werden.

Wahlzeiten

Die örtlichen Wahlzeiten wurden von den Gemeindewahlbehörden festgelegt. In der Regel öffnen die Wahllokale in den Vorarlberger Gemeinden zwischen 7:00 und 8:00 Uhr und schließen zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Öffnungszeiten der Wahllokale können der „Amtlichen Wahlinformation“ entnommen werden oder sind unter www.vorarlberg.at abrufbar. 

Stimmzettel

Für die Nationalratswahl gibt es in Vorarlberg für die beiden Regionalwahlkreise

- 8A – Vorarlberg Nord und

- 8B – Vorarlberg Süd

unterschiedliche Stimmzettel.

Anders als bei der Landtagswahl werden bei der Nationalratswahl die Stimmzettel nicht bereits vor dem Wahltag nach Hause zugestellt, sie werden am Wahltag im Wahllokal vom Wahlleiter oder der Wahlleiterin ausgehändigt.

Die wahlberechtigte Person kann insgesamt drei Vorzugsstimmen an die Kandidatinnen und Kandidaten der von ihr gewählten Partei vergeben, und zwar je eine Vorzugsstimme an eine Bewerberin bzw. einen Bewerber

- des Regionalwahlkreises (durch Ankreuzen oder Markieren),

- des Landeswahlkreises (durch Eintragung des Namens oder der Reihungsnummer in das hiefür vorgesehen Feld) und

- des Bundeswahlvorschlages (durch Eintragung des Namens oder der Reihungsnummer in das dafür vorgesehene Feld).

Es besteht die Möglichkeit, sich über die Bewerber und Bewerberinnen der verschiedenen Parteien auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres (www.bmi.gv.at/wahlen) vorab zu informieren. Zudem finden sich vor jedem Wahllokal und in jeder Wahlzelle Aufstellungen der Bewerber und Bewerberinnen der Landes- und Bundesparteilisten. 

Wenn die Wählerin bzw. der Wähler von seinem Recht, Vorzugsstimmen zu vergeben, keinen Gebrauch macht, berührt dies die Gültigkeit des Stimmzettels nicht.

Dank an sämtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Landeshauptmann Markus Wallner dankt den über 3.600 Mitgliedern von Landes-, Bezirks-, Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden sowie den zahlreichen weiteren Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz am Wahlsonntag in den Wahllokalen und bei der Ergebnisermittlung: „Durch Ihre Arbeit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einer funktionierenden Demokratie. Die Durchführung einer allgemeinen Wahl ist ohne diese aktive ehrenamtliche Mitwirkung gar nicht denkbar“.

Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at/wahlen abrufbar. 
 

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