Presseaussendung · 12.06.2024 „Schutz von Lebensräumen, Arten und Wasser gelingt auch ohne Wiederherstellungsverordnung“ Anfragebeantwortung von Landeshauptmann Markus Wallner

Veröffentlichung
Mittwoch, 12.06.2024, 18:00 Uhr
Themen
EU/Umwelt/Naturschutz/Wallner
Redaktion
Mathias Bertsch

Bregenz (VLK) – Landeshauptmann Markus Wallner bekräftige seine ablehnende Haltung gegenüber dem Vorschlag des europäischen „Nature Restoration Law“ in einer Anfragebeantwortung heute (12. Juni) erneut. Der Landeshauptmann listete darin eine Vielzahl von EU-Rechtsakten auf, die darauf abzielen, natürliche Lebensräume und Arten, Wasserkörper etc. zu erhalten bzw. wiederherzustellen. „Wir brauchen daher keine überbordend bürokratische Verordnung, die uns Handlungs- und Gestaltungsspielräume nimmt“, unterstrich Wallner seine Haltung.

Teil der Anfragebeantwortung ist der Beschlusstext der Landeshauptleutekonferenz, die sich zuletzt am 4. April 2024, also nach Abschluss der Verhandlungen im Trilog, mit der Wiederherstellungsverordnung befasste. Die Landeshauptleute forderten mit folgendem Wortlaut die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf, die Verordnung abzulehnen:

„Die Landeshauptleutekonferenz erinnert die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie an die einheitlichen Länderstellungnahmen vom November 2022 und Mai 2023, mit denen der Verordnungsentwurf ‚Wiederherstellung der Natur‘ abgelehnt wird, und ihre verfassungsrechtliche Verpflichtung, bei der anstehenden Schlussabstimmung im Rat der EU die Verordnung abzulehnen.“

„Im Verordnungsvorschlag sind weiterhin unverhältnismäßige inhaltliche Ziel- und unrealistische Zeitvorgaben enthalten. Alleine die verlangte Erstellung von Nationalen Wiederherstellungsplänen und die Vorlage von bestimmten Evaluierungen zwei Jahre nach Inkrafttreten verlangt einen hohen bürokratischen Aufwand. Darüber hinaus gibt es auch betreffend die Selbstversorgung mit Lebensmitteln aus heimischer landwirtschaftlicher Produktion große Bedenken“, äußerte sich Landeshauptmann Wallner erneut anlässlich der Anfragebeantwortung.

Für Wallner ist zentral, dass Vorarlberg ohnehin in vielen naturschutzrelevanten Fragestellungen eine Vorreiterrolle einnimmt und betonte, dass zahlreiche Maßnahmen zur Sicherstellung einer intakten Natur und Umwelt in Vorarlberg bereits umgesetzt werden. Auch die bestehenden EU-Regelungen, Gesetze auf Bundes- und Landesebene sowie Förderinstrumente bieten gute Steuerungsmöglichkeiten. Alleine auf EU-Ebene gibt es etwa mit der Vogelschutzrichtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Verordnung über invasive gebietsfremde Arten und noch viele weitere Bestimmungen einen breiten Bogen an bewährten Vorgaben.

„Vorarlberg setzt eine Vielzahl von Programmen und Projekten zur Sicherstellung von Natur- und Umweltschutz bzw. der Biodiversität um. Das reicht von EU-kofinanzierten Maßnahmen über Bundes- und Landesprojekte bis hin zu Umsetzungen von und in den Gemeinden. Genau weil wir das bis dato bereits machen und diese Verantwortung auch eigenständig wahrnehmen, brauchen wir niemanden, der uns von außen erklärt, wie und was wir in Vorarlberg zu renaturieren haben. Das Hochwasserschutzprojekt RHESI beispielsweise wird grenzüberschreitend eines der größten Renaturierungsprojekte werden.“

Wallner forderte daher, dass die Verordnung zurück an den Start geht: „Uns gelingt der Schutz von Lebensräumen, Arten und Wasser auch ohne diese Verordnung. Wir sind mehr als nur bereit, weiterhin aktiv am Schutz unserer Natur- und Umwelt zu arbeiten, aber nicht auf Grundlage dieses Verordnungsentwurfs.“

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