Medieninformation Donnerstag, 12.06.2025, 18:30 LH Wallner und LSth. Bitschi: „S-18-Projekt beim Bund eingereicht“ ASFINAG informierte dazu heute Landesregierung und Regionalforum

Bregenz/Lustenau (VLK) – Die ASFINAG informierte heute (Donnerstag) Landeshauptmann Markus Wallner, Landesstatthalter Christof Bitschi und Landesrat Marco Tittler in einem persönlichen Gespräch darüber, dass das Vorprojekt für die S 18 eingereicht wurde. Damit wurde auch die Festlegung auf eine Variante vorgenommen. „Das sind gute Nachrichten und ein wichtiger Schritt, um zu einer Entlastung der Bevölkerung im unteren Rheintal zu kommen“, sagte Landeshauptmann Wallner im Anschluss an den Termin.

Vor Kurzem hat die ASFINAG das Vorprojekt zur Bodenseeschnellstraße S 18 beim zuständigen Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur eingereicht. Mit diesen Nachrichten sind die beiden Geschäftsführer der ASFINAG Bau Management GmbH Alexander Walcher und Andreas Fromm sowie der Leiter der Planung Neubau West, Günter Fritz, nach Vorarlberg gereist, um die Landesregierung und im Regionalforum auch Interessensgruppen zu informieren.

Landeshauptmann Wallner unterstrich: „Es liegt nun eine endgültige Variante auf dem Tisch. Das ist ein entscheidender Schritt im Prozess. Jetzt ist das Ministerium am Zug. Es ist zwar noch ein langer Weg, aber wir gehen in die richtige Richtung.“

Landesstatthalter Christof betonte: „Nach Jahren der Verzögerungs- und Verhinderungspolitik durch die bisherige Ministerin Gewessler kommt nun endlich Bewegung bei der für das Untere Rheintal so wichtigen Verkehrsentlastung durch die S 18. Entscheidend ist, dass nun die Trassendiskussion endgültig beendet ist und das Entlastungsprojekt für die Bevölkerung im Unteren Rheintal mit voller Kraft vorangetrieben werden kann“, zeigt Bitschi auf.

Am späteren Nachmittag erfolgte die Information an das Regionalforum. Dieser Informationsfluss an das größte Gremium des Planungsprozesses ist seit dem konsensorientierten Planungsprozess „Mobil im Rheintal“ (2007 bis 2011) vorgesehen. Seit der letzten Zusammenkunft im April 2021 kam es zu einigen entscheidenden Entwicklungen und nun auch zur Entscheidung zugunsten der CP-Variante, die nun als einzige Variante weiterverfolgt wird. Seitens der ASFINAG wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Ergebnisse der vertiefenden Untersuchungen der Varianten und die Gründe der Festlegung informiert.

Die kurzfristigen Maßnahmen, wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Querungshilfen wurden im Rahmen der Planungen zur Zweckmäßigkeitsbeurteilung Brückenneubau Lustenau – Au, mitgeplant, teilweise bereits umgesetzt und mit der Straßenverkehrsbehörde vorbesprochen.

Den Abschluss bildete der Ausblick auf die weitere Vorgehensweise, welche mit einer engen Abstimmung mit den Standortgemeinden und dem Land einhergeht. Der nächste Schritt nach der nun eingereichten Vorprüfung wäre das UVP-Verfahren.

Redaktion
Thomas Mair

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