Medieninformation Mittwoch, 30.04.2025, 14:54 Pflege in Vorarlberg – breites Unterstützungsangebot für pflegende An- und Zugehörige Neue Online-Beratung und Web-Plattform für Urlaub von der Pflege
Fast ein Zehntel der Vorarlberger Bevölkerung (!) sind Menschen, die sich als pflegende Angehörige engagieren und damit eine tragende Rolle in der Gesellschaft übernehmen. Dank ihres täglichen Einsatzes kann der bei weitem überwiegende Teil der Pflege – rund 80 Prozent – nach wie vor im vertrauten Zuhause geleistet werden, betont Landesrätin Martina Rüscher. Von Seiten des Landes Vorarlberg wird die häusliche Betreuungs- und Pflegearbeit auf vielfältige Weise bestmöglich unterstützt, um dieses für das Funktionieren des Sozialwesens und die Wahrung der Lebensqualität in Vorarlberg unverzichtbare Engagement zu stärken und den als pflegende Angehörige tätigen Familienmitgliedern auch die nötige spürbare Entlastung zu ermöglichen.
Rund 20.000 Personen in Vorarlberg beziehen Bundespflegegeld. Zwischen 30.000 und 40.000 Menschen beteiligen sich an der Betreuung und Pflege nahestehender Personen. Knapp 40 Prozent der Personen, die eine zu Hause lebende Person betreuen, sind erwerbstätig und über zwei Drittel der pflegenden Angehörigen sind Frauen.
In Vorarlberg ist zur Unterstützung der häuslichen Pflege ein Netz aus Instrumenten und Institutionen gespannt, die sich zum Teil schon seit Jahren und Jahrzehnten hervorragend bewähren. Dazu zählen:
- Plattform für pflegende An- und Zugehörige mit den neuen Erweiterungen „Alles Clara“ und Buchungsplattform „Urlaub von der Pflege“
- Case Management
- Hauskrankenpflege
- Mobile Hilfsdienste
- 24-Stunden-Betreuung
- Interessengemeinschaft für pflegende Angehörige
- Finanzielle Unterstützungsleistungen sowie Informations- und Beratungsangebote für Betroffene bzw. pflegende Angehörige
Neue Angebote auf Plattform für pflegende An- und Zugehörige
Die connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pflege wurde vom Sozialfonds beauftragt, eine landesweite Plattform aufzubauen, um alle Akteure in Vorarlberg, die pflegende An- und Zugehörige von älteren Menschen in der Wahrnehmung ihrer Rolle unterstützen und stärken, zu vernetzen. In weiterer Folge wird das bestehende Angebot analysiert, gut aufeinander abgestimmt und bedarfsgerecht weiterentwickelt.
Kontakt: Montag bis Donnerstag (werktags) von 9:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Telefon +43 664 88317090, E-Mail angehoerige@connexia.at, Web www.vorarlberg.care
Die Website www.vorarlberg.care bietet pflegenden An- und Zugehörigen mehrere wichtige Serviceleistungen:
- Übersicht mit aktuellen Kontaktdaten von allen Betreuungs- und Pflegeangebote in Vorarlberg. Vom Case Management über die Mobilen Hilfsdienst, der Hauskrankenpflege bis zu den Pflegeheimen stehen hier die wichtigen Kontaktdaten der jeweiligen Angebote je Wohnort zur Verfügung.
- Eigener Bereich für pflegende An- und Zugehörige von älteren Menschen mit allen wesentlichen Informationen und Hinweise zu Unterstützungsangebote, die laufend ergänzt und aktualisiert werden.
- Link zur Plattform „Urlaub von der Pflege“. Auf dieser Plattform finden pflegende An- und Zugehörige tagaktuell freie Plätze in den Vorarlberger Pflegeheimen für das Entlastungsangebot „Urlaub von der Pflege“.
- Link zur Online Beratung – App „Alles Clara“. Ab heute steht das Online-Beratungsangebot in Zusammenarbeit mit „Alles Clara“ in Vorarlberg für alle ratsuchenden betreuenden und pflegenden An- und Zugehörigen zur Verfügung.
- Link zum Forschungsprojekt TeleCareHub. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts werden digitale Services für pflegende An- und Zugehörige entwickelt, erprobt und zur Verfügung gestellt.
Beratung und Begleitung für pflegende An- und Zugehörige von älteren Menschen
Im Rahmen dieses neuen Angebotes werden pflegende An- und Zugehörige, die mit ihren nahestehenden älteren Menschen den Lebensalltag trotz Gebrechlichkeit und Unterstützungsbedarf gemeinsam gestalten, in ihren konkreten Fragestellungen informiert und lösungsorientiert beraten. Dabei werden ihre Anliegen ins Zentrum gestellt und ihre vorhandenen Ressourcen und Grenzen reflektiert und bewusstgemacht. So kann einerseits das Risiko für die Zunahme eigener Beschwerden und das subjektive Belastungsempfinden verringert und andererseits die Selbstpflegekompetenz, das Sich-kümmern um das eigene Wohlergehen, gesteigert werden.
Ist bereits Entlastungsbedarf vorhanden, so werden pflegende Angehörige darin begleitet, individuelle Entlastungsstrategien zu erarbeiten und bei Bedarf Unterstützungsdienste in Anspruch zu nehmen. Für dieses Beratungs- und Begleitungsangebot steht pflegenden An- und Zugehörigen ein erfahrenes Team, bestehend aus einer Pflegefachkraft, einer Diplom-Sozialbetreuerin für Altenarbeit und eine Psychologin, zur Verfügung. Die Beratung erfolgt telefonisch, per E-Mail oder im Rahmen eines persönlichen Gesprächs. Grundsätzlich steht dieses kostenlose Beratungsangebot auch anonym zur Verfügung.
Die Personen, die im Jahr 2024 Beratungsgespräche in Anspruch genommen haben, waren
- zu 80 Prozent Frauen
- zu 50 Prozent Töchter oder Schwiegertöchter
- zu 29 Prozent Partnerinnen/Partner
- zu sechs Prozent Enkelkinder
- zu 15 Prozent sonstige An- bzw. Zugehörige
Neu: Online Beratung – App „Alles Clara“
Die Inanspruchnahme dieser Online-Beratung ist zeitlich und örtlich unabhängig möglich und die Online-Beratung bietet eine digitale Begleitung und Unterstützung durch professionelle Beraterinnen der Plattform „Pflegende An- und Zugehörige von älteren Menschen“. Die App „Alles Clara“ wird kostenlos von der „Alles Clara Gemeinnützige GmbH – Gesellschaft zur Entlastung pflegender Angehöriger“ zur Verfügung gestellt.
Web-App „Urlaub von der Pflege“
Die sogenannte Urlaubspflege ist eine wichtige Möglichkeit für pflegende Angehörige, sich zu erholen, eine Kur zu machen, eine Auszeit von der Pflege zu nehmen oder in den Urlaub zu fahren. Denn wer sich selbst pflegt und sich Pausen gönnt, kann längerfristig für andere da sein.
Dafür steht ab sofort die neue Web-App „Urlaub von der Pflege“ zur Verfügung (www.urlaub.care). Damit können pflegende An- und Zugehörige tagaktuell freie Plätze in den Vorarlberger Pflegeheimen für das Entlastungsangebot „Urlaub von der Pflege“ finden.
Neben der digitalen Unterstützung bestehen zahlreiche weitere Unterstützungsangebote für pflegende An- und Zugehörige:
Case Management: Persönliche Begleitung und maßgeschneiderte Lösungen für Menschen mit Pflegebedarf
Case Management ist eine Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen. Ziel ist es, auf Grundlage der individuellen Lebenssituation passgenaue Lösungen zu entwickeln und eine bestmögliche Pflege und Betreuung sicherzustellen. Die persönliche Begleitung, kompetente Beratung und enge Vernetzung mit dem regionalen Betreuungs- und Pflegenetz stehen dabei im Fokus.
Seit der Einführung im Jahr 2011 wurde das Case Management kontinuierlich weiterentwickelt. Heute ist es als flächendeckendes, wohnortnahes und kostenloses Angebot in ganz Vorarlberg verankert. Finanziert wird das Case Management aus Mitteln des Pflegefonds, wodurch allen Betroffenen ein barrierefreier Zugang ermöglicht wird.
Mit aktuell 24 Trägerorganisationen und 63 engagierten Mitarbeitenden (32,5 Vollzeitäquivalente) stellt das Case Management ein tragfähiges und niederschwelliges Unterstützungsnetz dar, das Menschen in herausfordernden Lebensphasen zur Seite steht.
Das Leistungsangebot ist breit gefächert und umfasst:
- Beratung zu bestehenden Unterstützungsangeboten im Pflege- und Betreuungsnetz
- Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten und Förderungen
- Vernetzung mit relevanten Akteur:innen der regionalen Soziallandschaft
- Aufzeigen von Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige
Darüber hinaus begleiten die Case ManagerInnen bei der Vermittlung von Diensten sowie der Antragstellung und stehen bei komplexen Betreuungs- und Pflegesituationen beratend und koordinierend zur Seite. Wird ein höherer Unterstützungsbedarf festgestellt – etwa bei der Einbindung mehrerer Dienste oder im Fall einer Überforderung von Angehörigen – wird ein strukturierter Case Management-Prozess eingeleitet. In enger Abstimmung mit allen Beteiligten wird ein maßgeschneidertes Versorgungspaket geplant, umgesetzt und laufend evaluiert.
Ergänzend übernehmen Case ManagerInnen auch Bedarfsabklärungen im Rahmen der Sozialhilfe, etwa im Hinblick auf Dauer- oder Überleitungspflege in ein Pflegeheim oder bei der Organisation einer 24-Stunden-Betreuung.
Mit dem Case Management stellt das Land Vorarlberg sicher, dass Menschen mit Unterstützungsbedarf nicht nur professionelle Hilfe erhalten, sondern auch Orientierung, Sicherheit und individuelle Lösungen.
Hauskrankenpflege: Ein Vorarlberger Erfolgsmodell mit Zukunft
Die Hauskrankenpflege zählt – gemeinsam mit den Mobilen Hilfsdiensten – zu den zentralen Säulen der ambulanten Betreuung und Pflege in Vorarlberg. Dieses bewährte und einzigartige Modell ermöglicht es, pflegebedürftigen Menschen eine qualitativ hochwertige Versorgung im gewohnten Umfeld ihres Zuhauses zu bieten – flexibel, nah und individuell.
Die Zahlen sprechen für sich:
- 8.890 PatientInnen wurden im Jahr 2023 im Rahmen der Hauskrankenpflege betreut
- 341 Pflegekräfte, davon rund zwei Drittel Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen (DGKP), sorgen landesweit für eine professionelle und menschlich zugewandte Pflege
Für die Inanspruchnahme der Hauskrankenpflege ist keine ärztliche Zuweisung erforderlich, was den Zugang niederschwellig und unbürokratisch gestaltet.
Vorarlberg steht mit seinem System der Hauskrankenpflege für ein Modell, das Verantwortung übernimmt, Qualität lebt und Zukunft gestaltet – getragen von einem starken Netzwerk und dem Vertrauen der Menschen im Land.
Mobile Hilfsdienste: starke regionale Strukturen für mehr Lebensqualität im Alter
Die Mobilen Hilfsdienste in Vorarlberg leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Unterstützung von Menschen mit Betreuungsbedarf – insbesondere für jene, die alleine leben – und entlasten gleichzeitig betreuende und pflegende Angehörige in ihrem täglichen Einsatz. Dabei stehen individuelle, bedarfsgerechte Hilfestellungen im Mittelpunkt, die sich flexibel an die persönlichen Lebensumstände der Betroffenen anpassen.
Mit der Förderrichtlinie, die 2017 in Kraft trat, wurde ein bedeutender Schritt zur Stärkung und Professionalisierung der Mobilen Hilfsdienste gesetzt. Sie schafft klare Zielsetzungen und stabile Rahmenbedingungen, die sowohl die strukturelle Weiterentwicklung als auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Dienste sichern. Besonders positiv wirkt sich die zunehmende Integration qualifizierter MitarbeiterInnen – insbesondere mit Heimhilfe-Ausbildung – aus. Gleichzeitig wird der Einstieg über verschiedene Beschäftigungsmodelle ermöglicht, um individuelle Lebensrealitäten besser zu berücksichtigen.
Die Zahlen belegen die hohe Relevanz dieses Angebots:
- 48 Stützpunkte sichern die flächendeckende Versorgung im ganzen Land
- Insgesamt 1.808 Helfende – zu 92 Prozent Frauen – engagieren sich tagtäglich im Einsatz für Mitmenschen
- 616.417 geleistete Einsatzstunden im Jahr 2023
- 75 Prozent der betreuten Personen sind über 75 Jahre alt
- 71 Prozent der Betroffenen sind Frauen
Angebote der mobilen Hilfsdienste:
-
- Betreuter Mittagstisch an 14 Standorten
- Essen auf Rädern an 17 Standorten
- Mobile Familienentlastung an 38 Standorten
- OTAGO-Sturzprävention: 122 Stunden für 932 KlientInnen
- Tagesbetreuung: 77.060 Stunden an 18 Standorten
- Aushilfe in Pflegeheimen an sieben Standorten (1.885 Stunden)
- Mehrstundenbegleitung: 46.478 Betreuungsstunden für 73 KlientInnen
24h-Betreuung: Vermittlung für individuelle Betreuungslösungen
Die 24h-Betreuung ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung individueller und qualitätsvoller Betreuung im eigenen Zuhause. Der Betreuungspool Vorarlberg ist im Lande der größte Anbieter, über den Betreuungskräfte engagiert werden können. Er vermittelt selbständige PersonenbetreuerInnen, die flexibel und bedarfsorientiert zum Einsatz kommen.
Das Angebot reicht von punktuellen Mehrstundenbetreuungen bis hin zur 24-Stunden-Betreuung, die besonders häufig nachgefragt wird. Damit trägt der Betreuungspool maßgeblich dazu bei, dass Menschen mit Unterstützungsbedarf in ihrem vertrauten Umfeld verbleiben können – ein wesentlicher Beitrag zur Selbstbestimmung und Lebensqualität im Alter.
Durch die unterschiedlichen Anbieter wird sichergestellt, dass passende Betreuungspersonen rasch und unbürokratisch vermittelt werden können. Das Land Vorarlberg unterstützt das Modell der 24h-Betreuung gezielt und schafft damit Rahmenbedingungen für eine verlässliche und leistbare Betreuung zuhause.
Interessensgemeinschaft für pflegende Angehörige
Die Interessensvertretung für pflegende und betreuende Angehörige wurde im Jahr 2011 gegründet. Seit ihrer Gründung vor nahezu 15 Jahren hat sich der Verein als eine zentrale Vertretung und wichtige Anlaufstelle für diesen Personenkreis etabliert. Die Tätigkeit der Interessensvertretung ist darauf ausgerichtet, mit größtmöglicher Sorgfalt und auf partnerschaftlicher Ebene eine rasche, unbürokratische Bereitstellung von Informationen sowie ein hohes Maß an Verständnis für die oftmals herausfordernden häuslichen Pflegesituationen zu gewährleisten.
Finanzielle Unterstützungsleistungen des Landes Vorarlberg und des Bundes
Zuschuss zur häuslichen Pflege
Das Land Vorarlberg stärkt pflegebedürftige Menschen und ihre Familien gezielt durch einen monatlichen Zuschuss zur häuslichen Betreuung. Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem Pflegegeld der Stufe 5 oder einem vergleichbaren Betreuungsbedarf, die ihren Hauptwohnsitz bzw. Aufenthalt in Vorarlberg haben und überwiegend im häuslichen Umfeld betreut werden.
Der Zuschuss beträgt 200 Euro monatlich und wird zwölf Mal jährlich ausbezahlt – eine wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige und ein klares Zeichen für die Bedeutung der häuslichen Pflege im Land.
Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Auch im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung setzt Vorarlberg ein klares Zeichen für die Stärkung der Betreuung zuhause. Dabei wird sowohl auf selbstständige als auch auf unselbstständige Betreuungskräfte gesetzt. Voraussetzungen sind u.a. ein bestehendes Betreuungsverhältnis laut Hausbetreuungsgesetz, Pflegegeld ab Stufe 3 sowie der tatsächliche Bedarf einer 24-Stunden-Betreuung. Die Förderung wird zu 60 Prozent aus Mitteln des Bundes und zu 40 Prozent aus Mitteln des Landes finanziert und beträgt:
- Für unselbstständige Betreuungskräfte: bis zu 800 Euro monatlich (eine Person), 1.600 Euro (zwei Personen)
- Für selbstständige Betreuungskräfte: bis zu 400 Euro monatlich (eine Person), 800 Euro (zwei Personen)
- Seit 1. September 2023 erhalten betreuungsbedürftige Personen bei durchgehender Betreuung über mindestens 28 Tage durch eine selbstständige Betreuungskraft einen erhöhten Zuschuss von bis zu 800 Euro monatlich.
In Kooperation mit dem Vorarlberger Gemeindeverband wurde eine zusätzliche Förderung ins Leben gerufen – ein starkes Zeichen für die partnerschaftliche Verantwortung in der Pflege. Voraussetzungen sind:
- Pflegegeld ab Stufe 4
- Bezug der 24-Stunden-Betreuungsförderung des Bundes (SMS)
- Bei Pflegestufe 3: Bestätigung des Case Managements über die Notwendigkeit
Die Förderhöhe beträgt maximal 330 Euro monatlich pro Betreuungskraft (660 Euro für zwei Betreuungskräfte).
Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige leisten Großartiges – es wird Sorge dafür getragen, dass dieser Einsatz die Betroffenen auch sozial absichert. Pflegende Angehörige können kostenlos Versicherungszeiten erwerben, die Kosten für ihre Weiter- und Selbstversicherung werden aus Mitteln des Bundes getragen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass pflegende Angehörige keine Nachteile bei der Altersvorsorge haben.
- Weiterversicherung für pflegende Angehörige: Für Personen, die wegen Pflege eines nahen Angehörigen ihr Dienstverhältnis beenden.
- Selbstversicherung für pflegende Angehörige: Über die Pensionsversicherung können sich Personen die wegen der Pflege eines nahen Angehörigen ihre Erwerbstätigkeit reduzieren und die zu betreuende Person Anspruch auf ein Pflegegeld ab der Stufe 3 hat, kostenlos selbstversichern. Die Selbstversicherung ist auch möglich, wenn vorher noch keine Pflicht-, Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bestanden hat.
- Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes: Wenn ein behindertes Kind unter überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft in häuslicher Umgebung gepflegt wird, können sich Angehörige kostenlos in der Pensionsversicherung selbstversichern. Die Selbstversicherung ist auch dann möglich, wenn die Angehörigen bisher noch nicht pensionsversichert waren.
Weitere Informationen/Antragstellung: Pensionsversicherung, Landesstelle Vorarlberg (Telefon + 43 5 0303, www.pensionsversicherung.at)
Krankenversicherung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige können beitragsfrei mitversichert oder im Bedarfsfall selbst versichert werden – unbürokratisch und kostenlos. Dies gilt für Personen, die einen Angehörigen (mindestens Pflegegeldbezug Stufe 3) betreuen. Auch Personen, die mit einem zu Pflegenden nicht verwandt sind, können in der Krankenversicherung kostenlos mitversichert sein, wenn sie mit der pflegebedürftigen Person seit mindestens zehn Monaten in einer Hausgemeinschaft leben und den Haushalt dabei kostenlos führen.
Weitere Informationen: Österreichische Gesundheitskasse, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn (Telefon + 43 5 0766 19, www.gesundheitskasse.at)
Angehörigenbonus: Wertschätzung, die ankommt
Mit Juli 2023 wurde der Angehörigenbonus eingeführt – eine jährliche finanzielle Anerkennung für Personen, die nahe Angehörige ab Pflegestufe 4 im eigenen Haushalt betreuen. Voraussetzungen sind:
- Pflege seit mindestens einem Jahr
- Kein Anspruch auf andere Versicherungsboni
Die Höhe des Bonus beträgt 1.569,60 Euro für das Jahr 2025
Weitere Informationen/Antragstellung: Pensionsversicherung, Landesstelle Vorarlberg (Telefon + 43 5 0303, www.pensionsversicherung.at)
- Redaktion
- Gerhard Wirth
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