Medieninformation Dienstag, 01.04.2025, 13:02 Förderung lebendiger Stadt- und Ortskerne Initiativen für gleichwertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen

Lebendige Stadt- und Ortskerne sind das Herz der Vorarlberger Gemeinden. Ihre Erhaltung und Stärkung ist eine wesentliche Voraussetzung für möglichst gleichwertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen. Zu diesem Zweck bietet die Landesregierung Jahr für Jahr verlässliche finanzielle Hilfestellung in Form von Förderungen und Zuschüssen für Dorfläden und Lebensmittelgeschäfte in ländlichen Regionen, Wirtschafts- und Werbegemeinschaften, Regionalplanungsgemeinschaften, Strategiekonzepte und Studien von Handels- und Dienstleistungsbetrieben sowie für die Ausarbeitung von Gemeinde- und Regionalentwicklungskonzepten. „Das Land bekennt sich zur Bedeutung und Funktion der Stadt- und Ortskerne als zentrale Treffpunkte und Räume des gesellschaftlichen Zusammenlebens im Ort“, betonen Landeshauptmann Markus Wallner und Wirtschaftslandesrat Marco Tittler im heutigen (Dienstag, 1. April 2025) Pressefoyer.

Stadt- und Ortskerne sind multifunktionale Zentren für Handel und Gewerbe, für Gastronomie, Freizeit und Vereinsleben, Treffpunkt für Bewohnerinnen und Bewohner, Arbeitende, Gäste. Funktionierende Stadt- und Ortskerne stärken die lokale Wirtschaft, schaffen Arbeitsplätze, beleben das gesellschaftliche Miteinander und fördern kurze Wege – etwa beim Einkauf, bei Erledigungen oder beim Besuch öffentlicher Einrichtungen. „Damit leisten Stadt- und Ortskerne einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität vor Ort und dazu, in allen Teilen des Landes möglichst gleichwertige Lebensbedingungen zu ermöglichen“, so Landeshauptmann Markus Wallner und Wirtschaftslandesrat Marco Tittler.
 

Sicherung einer intakten Nahversorgung
 

Jede dritte Gemeinde in Vorarlberg hat weniger als 1.000 EinwohnerInnen. Eine funktionierende kleinräumige Nahversorgung in der Nähe des Wohnorts ist von großer Bedeutung für die Lebensqualität in der Gemeinde bzw. im Dorf. Sie erspart Mobilitätskosten durch kurze Wege beim Einkauf und ist dadurch essentiell vor allem für jene Menschen, die nicht uneingeschränkt mobil sind. Und sie bringt eine gute Absatzmöglichkeit für regionale und lokale Produkte, was heimischen Produzenten und der Landwirtschaft zugutekommt. „Dazu kommt: Neben der Bereitstellung von Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs sowie der Übernahme von bestimmten Dienstleistungen im Rahmen einer Dorfgemeinschaft gilt der Dorfladen auch als wichtiger sozialer Treffpunkt“, so Landeshauptmann Wallner.

In Vorarlberg hat sich seit 1970 die Zahl der Geschäfte halbiert, während die Verkaufsfläche auf das Doppelte gewachsen ist. Mittlerweile ist es gelungen, den Rückgang der Zahl der Geschäfte einzubremsen. „Durch die konsequente Unterstützung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden haben wir es geschafft, fast überall im Land die Nahversorgung zu stabilisieren. Diesen eingeschlagenen Weg gilt es gemeinsam konsequent weiterzugehen und weiterzuentwickeln. Das ist eine Win-Win Situation für unsere Dörfer, das Land und folglich für die Bevölkerung“, betont Wallner. Insgesamt sind es rund 50 Lebensmittel-Geschäfte, die eine Nahversorger-Förderung des Landes erhalten. Mit der Förderung werden Betriebskosten, Investitionskosten sowie Kosten für Zustelldienste unterstützt. Im Jahr 2024 beliefen sich die Landesförderungen der Lebensmittelnahversorgung auf rund 1,58 Millionen Euro.
 

Verein für dörfliche Lebensqualität
 

Neben den Nahversorgern selbst fördert das Land Vorarlberg auch den Verein für dörfliche Lebensqualität und Nahversorgung, der seit seiner Gründung im Jahr 2014 mit vielfältigen Leistungen kleine Nahversorger in allen Belangen unterstützt, mit 40.000 Euro. Der Verein, ein Zusammenschluss von rund 40 kleineren Gemeinden in Vorarlberg, trägt mit seinen Beratungs- und Serviceangeboten maßgeblich zum Erhalt dieser "Lädele" bei. Zu den Aufgaben des Vereins zählen insbesondere:

  • Beratung der Gemeinden in Bezug auf Ziele im Rahmen der Sicherung einer langfristigen Nahversorgung
  • Beratung der Nahversorger (Dorfläden) und die Förderung von Synergien durch den gegenseitigen Austausch
  • Überregionales Marketing und Bewusstseinsbildung bei den KonsumentInnen
  • Vernetzung, Monitoring und laufendes Berichtswesen

Darüber hinaus finden in regelmäßigen Abständen Treffen mit den VertreterInnen von Gemeinden und Nahversorgungsgeschäften statt, um gemeinsam verschiedene Ideen und Möglichkeiten zur Zukunft der Nahversorgung zu diskutieren. Dabei geht es etwa um die Raumplanung als Instrument zur Sicherung der Nahversorgung, die Notwendigkeit von Bewusstseinsbildung, die Stärkung von Kooperationen sowie die Vermarktung von regionalen Produkten. Zugleich bietet sich die Gelegenheit, positive Beispiele aus der Praxis vorzustellen. „Dieser direkte Austausch ist eine wichtige Grundlage für die weitere Optimierung der Rahmenbedingungen“, so Landesrat Tittler.

Es gelte gerade in den kleineren Gemeinden den Mehrwert der Dorfläden, deren soziale Funktion und wesentlichen Dienstleistungen verstärkt in den Fokus zu nehmen und zu honorieren. Darüber hinaus richten Landeshauptmann Wallner und Landesrat Tittler aber auch einen Appell an die Bevölkerung, weiterhin beim Nahversorger einzukaufen: „Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung dieser wichtigen Einrichtung. Die Möglichkeit, daheim gleich ums Eck einkaufen zu gehen, ist ein wertvolles Stück Wohn- und Lebensqualität in der Gemeinde.“
 

Förderung von Wirtschafts- und Werbegemeinschaften
 

Gefördert werden Wirtschafts- und Werbegemeinschaften, welche Marketingaktivitäten zur Stärkung der Orts- bzw. Stadtzentren durchführen. Auch diese Förderung hat das Ziel der Stärkung von Stadt- und Ortskernen, die Fördersumme pro Jahr beträgt rund 360.000 Euro. Antragsteller können die örtlichen Werbe- und Wirtschaftsgemeinschaften oder entsprechende Kooperationen, die mehrere Orte umfassen, sein.

Folgende Wirtschafts- und Werbegemeinschaften sowie Kooperationen werden gefördert:

  • Tourismus & Stadtmarketing Hohenems
  • Wige Hard
  • Wirtschaft am Kumma
  • Wirtschaftsgemeinschaft Bludenz
  • Stadtmarketing und Tourismus Feldkirch
  • Wirtschaftsgemeinschaft Langenegg
  • Wirtschaftsgemeinschaft Vorderland
  • Verein Vielfalt Handel Hittisau
  • Handels- & Gewerbezunft Bürs
  • Wirtschaftsgemeinschaft Walgau
  • Wirtschaft Montafon
  • Handel u. Gewerbeverein Kleinwalsertal
  • Wige Frastanz
  • Handwerker- und Wirtschaftsverein Lauterach
  • Gemeindemarketing Rankweil GmbH
  • WIGEM Bregenz
  • Wirtschaft Wolfurt
  • witus eGen
  • Werbegemeinschaft der Egger Kaufleute
  • Werbegemeinschaft inside Dornbirn
  • Wigi Gisingen
     

Förderung von Regionalplanungsgemeinschaften
 

Im Sinne einer nachhaltigen räumlichen Gesamtentwicklung des Landes gilt es, Regionen, Gemeinden und Quartiere als attraktive und zukunftsfähige Lebensräume zu gestalten. Dazu bedarf es einer qualitätsvollen Raumplanung. Das Land Vorarlberg versteht sich dabei als Partner der Gemeinden und Regionen und unterstützt deren Gemeinde- und Regionalentwicklungsplanungen ideell und finanziell. Der Förderungsschwerpunkt liegt auf der regionalen Ebene, die besonders gestärkt werden soll. Ziel ist die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit durch übergemeindliche Zusammenarbeit sowie ein hohes Versorgungsniveau für die Bevölkerung durch die Bildung von arbeitsfähigen Regionen. Die Gewährung einer Basisförderung für die regionale Zusammenarbeit stellt den beteiligten Gemeinden Förderungsmittel für die regionale Zusammenarbeit zur Verfügung. 2024 wurden Förderungen an Regios aus Landesmitteln und Mitteln der besonderen Bedarfszuweisung in Höhe von rund 660.000 Euro ausbezahlt.
 

Förderung von Konzepten und Studien
 

Das Land Vorarlberg unterstützt zudem Vorhaben und Maßnahmen von Gemeinden, die geeignet sind, die Attraktivität von Stadt- und Ortskernen als Standorte von Handels- und Dienstleistungsbetrieben zu erhöhen. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, dass Strategiekonzepte und Studien zur Entwicklung innerörtlicher Handels- und Dienstleistungsstandorte gefördert werden, die eine Verbesserung der Angebotsstruktur oder die Erhöhung der Aufenthaltsqualität zum Ziel haben. Förderungen sind ausschließlich in Gemeinden möglich, in denen ein Kerngebiet gewidmet ist bzw. in denen mittels Landesraumplan eine sogenannte EKZ-Eignungszone zur Stärkung der Ortszentren ausgewiesen ist. Antragsteller können Gemeinden und öffentliche Institutionen sein. Die Förderung erfolgt in Form eines Einmalzuschusses in Höhe von 30 Prozent der Kosten (maximal förderbare Kosten: 60.000 Euro).
 

Eine qualitätsvolle Raumplanung setzt außerdem voraus, dass eine Region und die jeweilige Gemeinde klare und in sich schlüssige Vorstellungen davon haben, wohin sie sich mittel- und langfristig entwickeln will. Diese Zukunftsvorstellungen gilt es in Gemeinde- und Regionalentwicklungsplanungen zu gießen, die die Grundlage für rechtlich verbindliche Planungsinstrumente wie etwa Flächenwidmungspläne, Bebauungspläne, Baugrundlagenbestimmungen und/oder privatwirtschaftliche Maßnahmen darstellen. All diese Planungen sorgen für eine in sich abgestimmte Raumplanung, die auf Zusammenhänge und Wechselwirkungen auch über die Grenzen der Gemeinde oder Region hinaus Bedacht nimmt. Aus diesem Grund gewährt das Land Förderungen von Entwicklungsplanungen, die sich auf eine Gemeinde oder einzelne Quartiere in einer Gemeinde beziehen, aber auch in überörtlicher (mindestens zwei Nachbargemeinden beteiligen sich an der Entwicklungsplanung) oder regionaler Zusammenarbeit erstellt werden können. Eine möglichst großräumige Betrachtung der Raumwirkungen wird angestrebt. 2024 wurden Förderungen von Gemeinde- und Regionalentwicklungsplanungen aus Mitteln der besonderen Bedarfszuweisung in Gesamthöhe von rund 290.000 Euro ausbezahlt.

Redaktion
Gerhard Wirth

Pressebilder

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