Medieninformation Montag, 30.12.2024, 09:00 LH Wallner: „2025 bringt viel Neues im Leistungsangebot des Landes“ Verbesserungen, Förderungen und Pilotprojekte – Übersicht über elf wesentliche Neuerungen
Bregenz (VLK) – Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche Neuerungen im Leistungsangebot des Landes Vorarlberg in Kraft. Landeshauptmann Markus Wallner betont die Bedeutung dieser Anpassungen und Verbesserungen, die insbesondere Familien, Kindern und Jugendlichen sowie Umwelt- und Klimaschutz zugutekommen. „Wir haben intensiv daran gearbeitet, das Angebot des Landes weiter zu verbessern: einerseits um den Bedürfnissen unserer Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und andererseits um die Entwicklung des Landes voranzutreiben“, so Wallner heute (30. Dezember).
„Von finanziellen Unterstützungen für Familien über den Ausbau der Kinderbetreuung bis hin zu neuen Umweltförderungen“, erklärt er: „Wir setzen einen breiten Bogen von nachhaltigen Maßnahmen, die zielsicher wirken.“ Wallner hebt hervor, dass viele Neuerungen insbesondere Familien, Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Andere wiederum beinhalten wichtige Schritte im Bereich Energie sowie des Umwelt- und Klimaschutzes. „Unser Ziel ist es, Vorarlberg weiterhin als lebenswertes und zukunftsorientiertes Bundesland zu positionieren“, betont der Landeshauptmann.
1. Förderung bei Mehrlingsgeburten
Um Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Geburt von Mehrlingen finanziell zu unterstützen stellt das Land Vorarlberg ab 1.1.2025 eine einmalige Förderung zur Verfügung. Die einmalige Geldleistung beträgt bei Zwillingsgeburt 800 Euro, Drillingsgeburt 1.200 Euro und für jedes weitere Kind 400 Euro.
2. Mehr Gruppen für Kinderbildung und -betreuung
Auch 2025 wird der Ausbau an Kinderbildungs- und -betreuungsplätzen weiter vorangetrieben. Derzeit sind bereits über 70 neue Gruppen bekannt.
Das Angebot wird kontinuierlich ausgeweitet: Seit dem Kindergartenjahr 2023/24 hat jedes Kind im Alter von drei bis fünf Jahren Anspruch auf einen ganzjährigen und ganztägigen Betreuungsplatz, wenn ein Bedarf durch die Eltern gemeldet wird. Für Schulkinder von der 1. bis zur 4. Schulstufe gilt der Versorgungsauftrag seit dem Schuljahr 2024/25 zwischen 8:00 und 16:00 an Schultagen, sofern sie keine ganztägigen Schulformen besuchen können. Und für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr ab dem Betreuungsjahr 2025/26 im Ausmaß von fünf Stunden täglich.
3. Ausweitung der Landesinitiative „Kinder.Essen.Körig“ (KEK)
Die Landesinitiative zur Förderung einer gesunden Ernährung bei Kindern und Jugendlichen wird in zwei Schritten weiter ausgerollt. Nachdem das erste Projektjahr an öffentlichen Volksschulen bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, wurde die Initiative ab dem Schuljahr 2024/25 auf öffentliche Vorarlberger Neue Mittelschulen und Gymnasien (Unterstufen) ausgeweitet. Für das Schuljahr 2025/26 ist geplant, dass auch Kinderbetreuungseinrichtungen Teil der Initiative werden.
4. Musikschul-Kooperationen
Im Bereich der Förderung der 18 Vorarlberger Musikschulen konnten im Rahmen einer Richtlinienänderung weitere Verbesserungen erzielt werden. Ab 1. Jänner 2025 sind neben Kooperationen zwischen Musikschulen und Volksschulen nun auch Kooperationen mit Vorschulklassen fixer Bestandteil, nachdem es über mehrere Jahre ein Pilotprojekt gab. Bei den Kooperationen mit Volksschulen gibt einen größeren Gestaltungsraum, bisher waren Kooperationen auf die erste und zweite Schulstufe begrenzt, nun findet eine Ausweitung auf alle vier Schulstufen statt. Das dreijährige Pilotprojekt für Kooperationen zwischen Musikschulen und Kindergärten ist sehr erfolgreich, das Förderangebot für 30 Kindergartengruppen ist bereits vollständig ausgebucht. Verbesserungen gibt es für das Musikschulwesen auch durch Aufwertungen der Förderung im Bereich von Ensembleunterrichten, Großgruppen sowie inklusivem Unterricht.
5. Attraktivierung des integrativen Wohnbaus
Mit 1. Jänner 2025 tritt die novellierte Wohnungsvergaberichtlinie für integrative Miet- und Kaufanwartschaftswohnungen und betreutes Wohnen in Kraft. Damit kommt es im Wesentlichen zu einer Anhebung der Einkommensgrenzen. Das Haushaltseinkommen wohnungssuchender Personen darf nun maximal 80 Prozent der Einkommensgrenzen gemäß der aktuellen Neubauförderungsrichtlinie für den privaten Wohnbau betragen. Damit soll vordringlich das Ziel erreicht werden, den integrativen Wohnbau in Vorarlberg für eine breitere Bevölkerungsschicht attraktiver zu machen und weiterhin ein durchmischtes Wohnen bzw. eine sozial ausgewogene Belegung sicherzustellen. Zudem besteht nun auch für Menschen mit Postadresse in einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe mit Betreuung die Möglichkeit, sich in der Gemeinde mit den meisten bisherigen Meldezeiten bewerben zu können. Der Bewerbungsgrund „Wunsch Hausstandsgründung“ und der Sachverhalt „Sonstige berücksichtigungswürdige Gründe im Einzelfall“ werden nun stärker gewichtet.
6. Schneller und unbürokratischer zur Energieautonomie
Das neue Gesetz über Erleichterungen für Vorhaben der Energiewende soll Ende Jänner vom Landtag beschlossen werden, Anfang April in Kraft treten und wesentliche Vereinfachungen für Projektwerber bringen. Im naturschutzrechtlichen Verfahren entfallen dann Naturverträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Ausnahmebewilligungen unter bestimmten Bedingungen. Zudem wird bei naturschutzrechtlichen Bewilligungen das überragende öffentliche Interesse an erneuerbaren Energieanlagen gesetzlich vermutet. Im Bauverfahren gelten nach dem Inkrafttreten Solar- und PV-Anlagen bis 100 kW als bewilligt, wenn die Behörde nicht innerhalb eines Monats entscheidet, und Wärmepumpen könnten zu freien Bauvorhaben erklärt werden. Schließlich wird eine Anlaufstelle beim Amt der Landesregierung eingerichtet, um Projektwerber zu beraten und zu unterstützen.
7. Neue Naturschutz-Förderungen
Ab 1. Jänner werden im Zuge der 2. Änderung des GAP-Strategieplans zwei Fördermaßnahmen im ÖPUL-Naturschutz angeboten, die für den Klima- und Feuchtgebietsschutz besonders relevant sind. Zur ökologischen Verbesserung der Feuchtgebiete werden Maßnahmen für ein optimiertes Wassermanagement durch temporäre Abriegelung bestehender Drainagen oder Gräben durch regulierbare Schleusenanlagen gefördert. Zudem wird ein erhöhter Arbeitsaufwand für die Durchführung von spezifischer Pflege- und Rekultivierungsmaßnahmen von Feuchtgrünlandflächen abgegolten.
8. Einwegpfand und Gelber Sack für Kunststoff und Metall
Ab 1. Jänner 2025 wird das Einwegpfand (25 Cent) für Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall (0,1 l bis 3 l) eingeführt – mit Ausnahme von Milchverpackungen. Gleichzeitig mit dem obgenannten Einwegpfand wird die Sammlung von Kunststoff- und Metallverpackungen in Vorarlberg dahingehend umgestellt, sodass diese gemeinsam im Gelben Sack gesammelt werden.
9. Klinische Psychologie
Das Land Vorarlberg und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) haben sich darauf geeinigt, das Angebot der psychotherapeutischen und psychologischen Hilfe für Kinder und Jugendliche auszubauen. Im Zuge dessen setzt das Institut für Sozialdienste (ifs) ab Jänner 2025 ein Pilotprojekt um, wodurch 200 zusätzliche Behandlungsplätze für Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen geschaffen werden, um den Betroffenen zeitnah und ohne lange Wartezeiten fachliche Unterstützung zu bieten.
10. Pilotprojekt Tele-NotärztInnen
Das Rote Kreuz in Vorarlberg testet im Bregenzerwald aktuell im Rahmen eines Pilotprojekts ein neues Telenotarztsystem. In Situationen, in denen kein Notarzt vor Ort ist, können die Sanitäter über Handy oder Tablet eine Verbindung zu einem Notarzt herstellen. Dieser wird per Video zugeschaltet, um Anweisungen zu geben und das Rettungsteam zu unterstützen. Das neue Telenotarztsystem ersetzt jedoch keinen Arzt vor Ort. Das System kommt beispielsweise bei Unfällen zum Einsatz, wenn der Zustand der PatientInnen stabil ist oder der Notarzt noch nicht eingetroffen ist. Der Telenotarzt hat die Möglichkeit, den Patienten über das mobile Endgerät zu sehen, das Rettungsteam zu beraten und auf wichtige Gesundheitsdaten, wie etwa EKG-Ergebnisse, zuzugreifen. Der Testbetrieb startete zunächst im Bregenzerwald. Vorerst wird mit einem niederösterreichischen Notärzte-Team zusammengearbeitet, bei positiven Ergebnissen wird allenfalls die Etablierung eines ähnlichen Systems in den Vorarlberger Notarztmodellen geprüft
11. 1450-Code
Der Projektstart von 1450-Code soll im ersten Quartal 2025 erfolgen. Wird den Personen, welche die Gesundheitsberatung 1450 kontaktieren, empfohlen, eine Krankenhaus-Ambulanz aufzusuchen, erhalten diese künftig eine SMS und/oder eine E-Mail mit einem 1450-Code. Dieser kann bei der Anmeldung in der Ambulanz vorgelegt werden. Mittels dieses 1450-Codes kann insbesondere seitens der Ambulanz nachvollzogen werden, ob die Gesundheitsberatung 1450 die Empfehlung ausgesprochen hat, die Ambulanz aufzusuchen. Kann nach Aufforderung kein Code vorgelegt werden, so muss davon ausgegangen werden, dass die Ambulanz aufsuchende Person nicht von 1450 geschickt wurde. Ziel des Projektes 1450-Code ist die Evaluierung, in welchem Ausmaß 1450 in Vorarlberg zur Patientenlenkung im spitalsambulanten Bereich beiträgt.
- Redaktion
- Mathias Bertsch