Medieninformation Dienstag, 06.06.2023, 09:00 Stadttunnel Feldkirch – etappenweise Umsetzung ist zulässig LR Tittler: Arbeiten verlaufen planmäßig und rechtskonform
Bregenz (VLK) – Die Arbeiten am Stadttunnel Feldkirch verlaufen planmäßig und rechtskonform, betont Landesrat Marco Tittler in einer Anfragebeantwortung: „In sämtlichen Bereichen, wo gebaut wurde oder wird, liegen unterfertigte Vereinbarungen mit den Grundbesitzern vor. Damit werden sämtliche Vorgaben des rechtsgültigen UVP-Bescheides eingehalten.“ Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Ausschreibung des Haupttunnels. Die Vergabe der Bauleistungen soll Anfang 2025 erfolgen.
Das für den Stadttunnel Feldkirch notwendige UVP-Verfahren hat mehrere Instanzen durchlaufen und ist in der Folge vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) geprüft worden. Damit ist der bestätigte UVP-Bescheid des Landes rechtskräftig. Bereits während des UVP-Verfahrens wurden mehrmals von Projektkritikern Anträge auf „aufschiebende Wirkung“ gestellt, die jedoch von den zuständigen Behörden und Gerichte zurückgewiesen wurden. Somit hat die Bauherrengemeinschaft (Land Vorarlberg/Stadt Feldkirch/Vorarlberg Netz) zu Recht mit den vorbereitenden Baumaßnahmen begonnen.
Zudem sieht der rechtsgültige UVP-Bescheid die Umsetzung des Infrastrukturprojektes in Abschnitten vor. Das UVP-Gesetz ermächtigt diesbezüglich, für Teile von Vorhaben eine Abnahmeprüfung durchzuführen, sofern dies nach der Art des Vorhabens zweckmäßig ist. Dabei muss es sich um einen abgrenzbaren Teil des Vorhabens handeln. Die UVP-Behörde vertritt daher die Auffassung, dass die etappenweise Umsetzung zulässig ist, sofern die dinglichen Rechte in jenem Umfang erworben und nachgewiesen wurden, als diese für die jeweilige Bauphase erforderlich sind.
Für die Erlassung eines Baustopps besteht daher keine Veranlassung: In sämtlichen Bereichen, wo gebaut wurde oder wird, liegen selbstverständlich unterfertigte Vereinbarungen mit den Grundbesitzern vor. Bis jetzt konnten mehrere hundert Grundablöse- und Dienstbarkeitsverträge im Verhandlungsweg positiv abgeschlossen werden. Für den Tunnelast Tosters sind noch einige Verhandlungen am Laufen, diese sollten bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
Schutz des Trinkwasser-Reservoirs
Um den Schutz des Trinkwasser-Reservoirs zu gewährleisten, wurden im UVP-Bescheid zahlreiche Auflagen erteilt, die eingehalten werden. Die Sprengungen werden so schonend wie möglich durchgeführt. Gemeinsam mit den Stadtwerken Feldkirch werden die Arbeiten mit Schwingungssensoren überwacht – durch die bisherigen Sprengungen sind keine Schäden aufgetreten.
Baukosten und -Verlauf im Plan
Die Bauarbeiten liegen im Zeitplan. Für den Erkundungsstollen Tisis wird eine Fertigstellung vor Weihnachten 2023 anvisiert. Etwaige Restarbeiten sollen im Frühjahr 2024 durchgeführt werden. Derzeit werden die Ausschreibungsunterlagen für das Hauptbaulos vorbereitet. Das mehrstufige Vergabeverfahren soll in wenigen Wochen gestartet werden. Mit der Vergabe der Bauleistungen wird Anfang 2025 gerechnet.
Unter Berücksichtigung der jüngsten überdurchschnittlichen Baukostenentwicklung wurde die Kostenschätzung für den Stadttunnel Feldkirch im Mai 2022 durch ein externes Bauwirtschaftsbüro aktualisiert. Die zu erwartenden Kosten liegen bei gut 300 Millionen Euro. Alle bis jetzt durchgeführten und abgerechneten Teilbaulose lagen innerhalb der Kostenprognose.
- Redaktion
- Thomas Mair