Presseaussendung · 21.03.2023 Evaluierung des Spielraumgesetzes sowie der Spielraumförderung LR Tittler: Förderung von öffentlichen Spiel- und Freiräumen kommt künftig noch größere Bedeutung zu

Veröffentlichung
Dienstag, 21.03.2023, 15:43 Uhr
Themen
Raumplanung/Spielgraumgesetz/Tittler
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Der Vorarlberger Landtag hat im Jahr 2009 das Spielraumgesetz beschlossen, welches nach wie vor in ganz Österreich einmalig ist. Kindern soll damit das Spielen im Freien verstärkt ermöglicht werden. Die Spielraumförderung wurde jetzt evaluiert – Ergebnis: Öffentliche Spiel- und Freiräume gewinnen an Bedeutung. „Wir werden darauf reagieren und die Richtlinie entsprechend anpassen“, kündigt Landesrat Marco Tittler an: „Besondere Akzente sollen dabei in Richtung Freiraumverbund, Quartiersentwicklung im Bestand sowie Klimawandelanpassung gesetzt werden.“

Das Spielraumgesetz verpflichtet die Gemeinden zur Errichtung und Erhaltung von öffentlich zugänglichen Spielplätzen und Freiräumen. Dazu hat die Gemeindevertretung ein sogenanntes Spiel- und Freiraumkonzept zu beschließen. Das Land Vorarlberg fördert Spielplätze und Freiräume, die in einem Spiel- und Freiraumkonzept ausgewiesen sind und den Förderungsrichtlinien der Landesregierung über die Förderung von Spielräumen entsprechen.

Bisher knapp 200 Spiel- und Freiräume gefördert

Im Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des Spielraumgesetzes im Jahr 2009 und 2022 hat das Land Vorarlberg 194 öffentlich zugängliche Spiel- und Freiräume, die von den Vorarlberger Gemeinden saniert oder neu errichtet wurden, mit einem Gesamtvolumen von etwas über 8 Millionen Euro gefördert. Zusätzlich wurden anspruchsberechtigen Gemeinden knapp über 840.000 Euro an Strukturförderungen ausbezahlt. Darüber hinaus förderte das Land die kommunalen bzw. regionalen Spiel- und Freiraumkonzepte mit knapp über Euro 660.000 Euro – „macht in Summe mehr als 9,5 Millionen Euro für die Errichtung und Gestaltung öffentlicher Spiel- und Freiräume“, rechnet Landesrat Tittler vor. Sämtliche geförderte Spiel- und Freiräume sowie die Spiel- und Freiraumkonzepte der Gemeinden sind unter https://vorarlberg.at/raumbeobachtung/spielraum dargestellt. 

Evaluierung

Für die Evaluierung wurden zentrale Akteurinnen und Akteure seitens Land, Gemeinden, Regionalplanungsgemeinschaften sowie der Planungsbüros in Form von qualitativen Interviews mit einbezogen. Zudem erfolgten Begehungen und Beobachtungen an ausgewählten Spiel- und Freiräumen samt Spontaninterviews mit Nutzerinnen und Nutzer vor Ort. Ebenso wurden die Spiel- und Freiraumkonzepte der Gemeinden sowie die Förderungsunterlagen gesichtet. In drei Gemeinden fanden vertiefende Untersuchungen statt.

Ergebnisse der Evaluierung

Die Evaluierung belegt die Bedeutung von öffentlichen Spiel- und Freiräumen als zentrale Orte des Spiels und Sports für Kinder und Jugendliche sowie als Gelegenheit zur Begegnung für alle. Außerdem kommt ihnen für die Klimawandelanpassung sowie zum Erhalt der Artenvielfalt sowie im Bereich der Siedlungsentwicklung als Ausgleich zum vermehrten mehrgeschossigen Wohnbau eine verstärkte Bedeutung zu. 

Durch die Spiel- und Freiraumkonzepte, die die Mehrzahl der Gemeinden bereits erstellt hat, kann eine gesamthafte Betrachtung der Freiräume einer Gemeinde angestellt werden: vom Kleinkinderspielplatz im unmittelbaren Wohnumfeld, über wohnungsnahe öffentliche Spiel- und Jugendplätze bis hin zum Naherholungsraum in der Natur. Essentiell ist, dass all diese Räume über sichere Rad- und Fußwege gut erschlossen sind.

Die Wirkung der Spielraumförderung wird in den Vorarlberger Gemeinden sehr hoch eingeschätzt: Neben den Investitionen in eine attraktive öffentliche Spiel- und Freiraumversorgung wurde die Qualität der Planungsprozesse deutlich gesteigert. So wurde knapp ein Viertel aller Spiel- und Freiraumkonzept in einer regionalen Zusammenarbeit erstellt. Die obligatorische Mitwirkung der Bevölkerung bei der Erstellung der Spiel- und Freiraumkonzepte sowie bei der Planung und Umsetzung von Investitionen in die Spiel- und Freiraumversorgung bewirkt, dass die konkreten Lebenssituationen der Bevölkerung, und insbesondere der Kinder und Jugendlichen, und deren Anliegen in den Blick genommen werden. Hier haben sich in der Praxis allen voran Kooperationen mit Schulen und der Offenen Jugendarbeit sehr bewährt.

Konsequenzen der Evaluierung

„Die Förderung von Spiel- und Freiräumen entsprechend dem Spielraumgesetz wird für das Land Vorarlberg auch in Zukunft einen hohen Stellenwert haben“, betont Landesrat Tittler. Die Abteilung Raumplanung und Baurecht hat bereits mit der Überarbeitung der Richtlinie über die Förderung von Spielräumen begonnen und bindet dazu wichtige Systempartner, wie beispielsweise den Vorarlberger Gemeindeverband oder die Vorarlberger Kinder- und Jugendanwaltschaft, ein. Besondere Akzente sollen dabei in Richtung Freiraumverbund, Quartiersentwicklung im Bestand sowie Klimawandelanpassung gesetzt werden. 


 

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