Medieninformation Dienstag, 08.02.2022, 13:07 Verordnung über Naturschutzgebiet „Gipslöcher“ in Lech wieder in Stammfassung erlassen LR Rauch: „Fehler korrigiert, Schutzgebiet wieder vollständig“
Bregenz/Lech (VLK) – Die kürzliche Aufhebung der Änderungsverordnung des Naturschutzgebietes „Gipslöcher“ aus dem Jahr 2019 durch den Verfassungsgerichtshof hat zur Folge, dass die Verordnung des Schutzgebietes Gipslöcher in seiner Stammfassung aus dem Jahr 2011 wieder in Kraft gesetzt werden muss, um das Gebiet vor Nutzungsdruck zu schützen. „Heute wurde einstimmig in der Landesregierung die Verordnung über das Naturschutzgebiet Gipslöcher in Lech in seiner Stammfassung aus dem Jahr 2011 wieder in Kraft gesetzt“, berichtet Umweltlandesrat Johannes Rauch, „Damit wurde der Fehler nun vollständig korrigiert.“
- Redaktion
- Thomas Mair