Presseaussendung · 23.07.2021 LR Tittler: „Vergaberichtlinien für geförderte Wohnungen überarbeitet“ Aspekte wie Dringlichkeit und Arbeitsplatznähe durch Anpassung stärker gewichtet – Wohnbaulandesrat spricht von „bedürfnisorientierter, qualitativer Verbesserung“

Veröffentlichung
Freitag, 23.07.2021, 09:00 Uhr
Themen
Wohnen/Wohnungsvergabe/Richtlinien/Tittler
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat die überarbeiteten Vergaberichtlinien für geförderte Wohnungen beschlossen, informiert der zuständige Wohnbaureferent Landesrat Marco Tittler. Durch die Anpassung finden künftig Aspekte wie Dringlichkeit oder auch Arbeitsplatznähe eine stärkere Berücksichtigung. Gleichzeitig wurden die Einkommensgrenzen für eine Wohnungsvergabe neu festgelegt und bei den Vergabekriterien geltende Ausnahmen konkretisiert. Das von den Gemeinden in dem Bereich genutzte EDV-System wurde ebenfalls optimiert. Alles in allem handle es sich um eine „bedürfnisorientierte, qualitative Verbesserung“, so der Landesrat.

Der geplanten Richtlinienänderung vorausgegangen sind mehrere Evaluierungen und eine entsprechende Entschließung des Vorarlberger Landtags im Jahr 2019. „Auf Basis bisheriger Erfahrungen und nach intensiven Detailabstimmungen mit den heimischen Gemeinden und dem Vorarlberger Gemeindeverband ist eine Neuregelung entstanden, die einige zentrale Aspekte künftig deutlich stärker gewichtet“, fasst Marco Tittler als zuständiger Wohnbaureferent in der Landesregierung die Verbesserungen in Sachen gemeinnützige Wohnungsvergabe zusammen. Die Gemeinden und das Land sehen sich laut Tittler dem gemeinsamen Ziel verpflichtet, bei der Vergabe von Wohnungen so transparent, objektiv und vor allem auch so gerecht wie möglich vorzugehen.

Bei Dringlichkeit wird nachgeschärft
   Die derzeit noch geltende Richtlinienfassung hat die Landesregierung im November 2014 beschlossen. Besonders bewährt haben sich die darin verankerte Objektivierung des Vergabeprozesses und der Vergabeentscheidungen. Ebenso geregelt sind Bedarfsermittlung, Bewerbung sowie Dringlichkeitsreihung samt Ausnahmen zum Zwecke einer ausgewogenen sozialen Durchmischung. „Bei der Beurteilung der Dringlichkeit wird in der Neufassung nachgeschärft“, führt der Landesrat aus.

Verfeinertes Punktesystem
   Dafür wird die Punktevergabe hinsichtlich Dringlichkeit der Bewerbsgründe und der Zusatzkriterien angepasst. Für besonders schwierige Familienverhältnisse wird mit „notwendige Hausstandsgründung“ ein neuer Bewerbsgrund geschaffen. Ebenso neu eingeführt werden Dringlichkeitspunkte für Arbeitsplatzzeiten, womit die regionale Komponente stärkere Berücksichtigung findet. Diese Punkte sind mit den Vormerk- und den Meldezeiten gemeinsam gedeckelt. Um eine genaue Zimmeranzahl ergänzt wird die Definition für den Bewerbsgrund „bisherige Wohnung zu klein“. Darüber hinaus können für unbegründete Wohnungsablehnungen künftig auch Punkte abgezogen werden, informiert Tittler.

Parallel mit der Richtlinienüberarbeitung wurde das von den Gemeinden in dem Bereich genutzte EDV-System optimiert. Für die entsprechende Software-Anschaffung stellt das Land rund 48.000 Euro bereit. Darüber hinaus sollen die Kosten für die Systemwartung übernommen werden. „Von der modernisierten IT-Anwendung werden Wohnungswerbende und damit betraute Mitarbeitende in den Gemeinden gleichermaßen profitieren“, schließt Landesrat Marco Tittler.
 

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