Presseaussendung · 03.04.2020 Vorarlberger Mikrokredite als unbürokratische Soforthilfe für Kleinstunternehmen sowie ArbeitnehmerInnen Land Vorarlberg, Vorarlberger Regionalbanken, Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer legen Vorarlberger Mikrokredite auf und runden damit das Unterstützungspaket für Wirtschaft und ArbeitnehmerInnen in der Corona-Krise ab

Veröffentlichung
Freitag, 03.04.2020, 16:43 Uhr
Themen
Wirtschaft/Mikrokredit/Corona/Wallner/Tittler
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Gerade Einpersonenunternehmen (EPU) und Kleinstbetriebe sind von der Corona-Krise stark betroffen. Neben dem Härtefallfonds des Bundes, der Unternehmen mit Einmalzuschüssen unterstützt, sorgen Land und Wirtschaftskammer Vorarlberg mit Haftungen für Mikrokredite für zusätzliche Liquidität. Ebenso werden von Land und Arbeiterkammer Vorarlberg haftungsgestützte Mikrokredite für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereitgestellt, die seit 15. März arbeitslos wurden, in Kurzarbeit gehen mussten oder aus sonstigen Gründen mit gravierenden Einkommensbußen konfrontiert sind: „Rasche und unbürokratische Hilfe steht jetzt im Vordergrund“.

Die heimische Wirtschaft spürt die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich. „Wir wollen, dass niemand in dieser Krise seine Existenz verliert“, betont Landeshauptmann Wallner. Das Land unterstützt daher Unternehmen ebenso wie Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer in der Corona-Krise. In einem ersten Schritt wurde der Vorarlberg-Soforthilfefonds gegründet, der mit rund zwölf Millionen Euro dotiert ist. Der Landeshauptmann zeigt sich überzeugt, dass über den Fonds „schnell, unbürokratisch und direkt“ Hilfe geleistet werden kann. In einem zweiten Schritt erfolgt nun die Haftungsübernahme für Mikrokredite mit einem Gesamtkreditvolumen von 20 Millionen Euro durch das Land und die Sozialpartner. Wallner: „Wir stehen zusammen, wir halten zusammen und wir helfen zusammen“.

Mikrokredite für Unternehmen

„Auf Landesebene wollen wir die Hilfe des Bundes für die Wirtschaft und die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer gezielt ergänzen - rasch und unkompliziert“, begründet Wirtschaftslandesrat Tittler die Maßnahmen des Landes. Die Mikrokredite für Unternehmen können von EPU´s, Kleinstunternehmen bis maximal neun MitarbeiterInnen sowie neuen Selbstständigen und freiberuflich Tätigen, deren Betriebsstätte sich in Vorarlberg befindet, in Anspruch genommen werden. „Wir brauchen diese Ausfallshaftung bei Mikrokrediten, um Kleinstbetrieben und Ein-Personen-Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten die Liqudität zu sichern. Damit greifen wir mit einer zusätzlichen Maßnahme jenen unter die Arme, die persönlich die kleinsten Handlungsspielräume in dieser Krise haben“, betont-WKV-Präsident Hans Peter Metzler. 

Mikrokredite für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Mikrokredite für Private können von Arbeitnehmer/-innen mit Arbeitsplatz in Vorarlberg bezogen werden, die nach dem 15. März 2020 aufgrund der Corona-Krise arbeitslos wurden, in Kurzarbeit gehen mussten oder aus sonstigen Gründen mit gravierenden Einkommenseinbußen, die nach dem 15. März 2020 eingetreten sind, konfrontiert sind. „Damit wollen wir gerade auch jenen Arbeitnehmenden, die von der aktuellen Krise hart betroffen sind, eine rasche Unterstützung anbieten“, informiert Landesrat Tittler.

Für AK-Präsident Hubert Hämmerle ist diese gemeinsame Initiative ein weiterer, wichtiger Baustein im Bemühen, wirtschaftliche Härtefälle abzufedern. Zusammen mit den bereits gesetzlich fixierten Kreditstundungen kann für viele Arbeitnehmer die Existenz bis in den Herbst hinein gesichert werden: „Die Hoffnung ist natürlich, dass wir spätestens im Herbst mit der Wiederherstellung eines Normalzustandes rechnen können.“

Antrag bei der Bank

Gewährt werden Haftungen zu Mikrokrediten bis zur Höhe von jeweils max. 10.000 Euro für Unternehmen und max. 5.000 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Haftung für Kredite an Unternehmen wird zu je 40 Prozent von Land und Sozialpartnern getragen, für Kredite an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu je 40 Prozent von Land und Arbeiterkammer. Land und Sozialpartner haften in diesem Rahmen für Kredite mit einem Gesamtkreditvolumen von 20 Millionen Euro (Haftungssumme für Land und Sozialpartner von 16 Millionen Euro). Die Laufzeit der Kredite beträgt max. 36 Monate (davon max. 6 Monate tilgungsfrei).

Die Vorarlberger Raiffeisenbanken und Sparkassen, die Hypo Vorarlberg, Volksbank Vorarlberg sowie die BTV gewähren diese Mikrokredite und unterstützen damit eine stark betroffene Gruppe von Kleinunternehmern und Unselbständigen. Bankensprecher Wilfried Hopfner freut sich über diesen Schulterschluss der Interessensvertretungen und der regionalen Banken, die bei dieser Förderaktion auch mit ins Risiko gehen und 20 Prozent dieser Mikrokredite unbehaftet gewähren. Daraus resultiert auch die Tatsache, dass jede einzelne Kreditgewährung einer, wenn gleich vereinfachten und verkürzten Bewilligung durch die jeweilige Hausbank bedarf. Mit 1,5 Prozent Verzinsung werden diese Kredite sehr günstig und den besonderen Umständen entsprechend, angeboten.

Die Richtlinien ermöglichen es, dass die Förderentscheidung direkt im Kundengespräch in der Bank getroffen werden kann. Möglich wird dies durch ein spezielles Antragsformular, das auf einer Selbstauskunft des Antragstellers basiert. „Nur so ist es möglich, die Unterstützungsleistungen rasch und effizient abzuwickeln“, betont Tittler. Förderanträge können ab Anfang kommender Woche bei den Vorarlberger Regionalbanken eingereicht werden. Die Informationen und Richtlinien zu den Mikrokrediten werden auf der Website des Landes unter www.vorarlberg.at sowie den Websites der Sozialpartner (AK Vorarlberg, WK Vorarlberg) bereitgestellt.

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