Presseaussendung · 28.11.2019 Flugplatz St.Gallen-Altenrhein: St.Gallen und Vorarlberg präsentieren Eckwerte zur Anpassung der bilateralen Abkommen LR Tittler: Ziel ist ein Kompromiss, der den Interessen der Wirtschaft und den Schutzinteressen der Bevölkerung und der Natur gleichermaßen Rechnung trägt

Veröffentlichung
Donnerstag, 28.11.2019, 12:04 Uhr
Themen
Wirtschaft/Verkehrsrecht/Altenrhein/Tittler
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz/St. Gallen (VLK) – Ausgehend von den Ergebnissen der Interessenanalyse haben der Kanton St.Gallen und das Land Vorarlberg unter der Leitung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt Eckwerte ausgearbeitet, innerhalb welcher sich der Flugplatz St.Gallen-Altenrhein in den nächsten 20 bis 30 Jahren maßvoll entwickeln können soll. Diese Eckwerte sollen nun einer näheren Abstimmung unterzogen werden, ehe ein konkreter Textentwurf zur Anpassung der bilateralen Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz zum Betrieb des Flugplatzes St.Gallen-Altenrhein ausgearbeitet wird.

Ziel der Gespräche war die Festlegung von Eckpunkten für eine ausgewogene Lösung, die dem Flugplatz eine maßvolle Entwicklung ermöglicht und die den Schutzbedürfnissen der Bevölkerung und der Umwelt, insbesondere des Natura 2000 Gebietes Rheindelta, Rechnung trägt.

Neukategorisierung der Flugbewegungen

Eine Neukategorisierung der Flugbewegungen soll künftig zwischen Linienverkehr, Geschäftsreiseverkehr und Nichtgeschäftsreiseverkehr konsequent unterscheiden.
Nicht angetastet werden die maximal zulässige Tages- und Jahreslärmpunkte. Einzige Ausnahme bildet die Floatingregelung, wonach aus witterungsbedingten Sicherheitsgründen an einzelnen Tagen eine Überschreitung der Tageslärmpunkte zulässig ist. Diese zusätzlichen Lärmpunkte müssen aber an den darauffolgenden Tagen – sogar in doppelter Höhe – eingespart werden.

Deutliche Beschränkung der Nichtgeschäftsreise- und Helikopterflüge, leichte Ausweitung der Betriebszeiten im Linienverkehr

Für den Geschäftsreise- und den Linienverkehr sollen die Betriebszeiten leicht ausgeweitet und die Mittagspause aufgehoben werden. Die Betriebszeiten des Nichtgeschäftsreiseverkehrs und des Helikopterverkehrs werden im Gegenzug eingeschränkt. Eine markante Verbesserung für die Bevölkerung wird sich aus der Reduktion des Helikopterverkehrs auf max. 2500 Bewegungen pro Jahr ergeben (zum Vergleich: im Jahr 2018 waren es 4.528 Bewegungen). Einher geht die neue Regelung mit einem Verzicht der Schweiz auf eine Konzessionierung des Flugplatzes. Das Lärmkorsett bleibt bis auf ein aus Sicherheitsaspekten erweitertes Floating unangetastet.

Der Flugplatz St.Gallen-Altenrhein besteht seit dem Jahr 1926 und dient heute mehrheitlich dem gewerbsmäßigen, aber auch dem nichtgewerbsmässigen Luftverkehr. Seit dem Ende der 80er-Jahre besteht eine Linienverkehrsverbindung nach Wien, die derzeit werktags viermal täglich angeboten wird. Ausserdem bestehen insbesondere während den Sommermonaten verschiedene Charterverbindungen zu europäischen Feriendestinationen.

Interessenanalyse als Ausgangspunkt

Im Jahr 2017 haben der Kanton St.Gallen, vertreten durch das Volkswirtschaftsdepartement, und das Land Vorarlberg, vertreten durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung, gemeinsam eine Interessenanalyse zur Fakten- und Interessenlage rund um den Flugplatz St.Gallen-Altenrhein in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse wurden im November 2018 der Öffentlichkeit präsentiert. Aufgrund der Ergebnisse dieser Analyse verständigten sich die Vertreter des Landes Vorarlberg und des Kantons St.Gallen unter anderem darauf, dass unter Leitung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL eine Arbeitsgruppe unter Berücksichtigung der Schutzbedürfnisse der Bevölkerung und des Naturschutzes partielle Anpassungen der Rahmenbedingungen beim Linien-, Charter- und Businessverkehr klären soll, auch mit dem Ziel, auf eine nach schweizerischem Recht notwendige Konzessionierung des Flugplatzes rechtlich verbindlich zu verzichten. In diesem Punkt hat die Schweiz eine vom Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (Objektblatt St.Gallen-Altenrhein) abweichende Neu
positionierung ihrer Politik vorgenommen.

Eckpunkte für zukünftige Entwicklung erarbeitet

Ausgehend von den Ergebnissen der Interessenanalyse und der von der Flugplatzbetreiberin vorgelegten Strategie 2030 des Flugplatzes St.Gallen-Altenrhein wurde von der unter der Leitung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt eingesetzten Arbeitsgruppe – teilweise unter Beiziehung externer Experten – ein Vorschlag mit den folgenden Eckwerten für die zukünftige Entwicklung des Flugplatzes erarbeitet:

- Die Schweiz verzichtet mittels einer staatsvertraglichen Regelung auf die   Konzessionierung des Flugplatzes St.Gallen-Altenrhein.
- Für die Betriebszeitenregelung werden die Flugbewegungen neu kategorisiert, was zu einer eindeutigen Zuordnung führt (Nichtgeschäftsreiseverkehr/Geschäftsreiseverkehr/Linienverkehr).
- Die Betriebszeiten für den Linien- und Geschäftsreiseverkehr werden leicht erweitert.
- Die Betriebszeiten für den Nichtgeschäftsreiseverkehr werden im Gegenzug leicht eingeschränkt.
- Die Anzahl Helikopterflüge wird massiv reduziert.
- Die Ausnahmeregelungen für Flüge außerhalb der Öffnungszeiten werden präzisiert.
- Das Floating bei den Tageslärmpunkten wird aus Sicherheitsgründen angepasst.
- Abgesehen vom Floating bleiben die Tages- und Jahreslärmpunkte des bestehenden Lärmkorsetts unangetastet.

Die Regierungen des Landes Vorarlberg, vertreten durch Landesrat Marco Tittler, und des Kantons St.Gallen, vertreten durch Regierungsrat Bruno Damann, bezeichnen die gefundenen Eckwerte im Sinn eines Gesamtpakets als ausgewogenen Kompromiss, der einerseits den Interessen der Wirtschaft in der Region und des Flugplatzes St.Gallen-Altenrhein und andererseits den Schutzinteressen der Bevölkerung und der Natur Rechnung trägt.

Nächster Schritt: Konkretisierung

In einem nächsten Schritt sollen die Eckwerte näher abgestimmt, konkretisiert und Vorschläge für die Anpassung des Staatsvertrags und der Verwaltungsvereinbarung ausgearbeitet werden. Bis die neuen Rahmenbedingungen für den Flugplatz umgesetzt werden können, sind noch folgende Schritte erforderlich:
– Ausarbeitung der Anpassungen des Staatsvertrags und der Verwaltungsvereinbarung inkl. detaillierte Ausarbeitung von Ausführungsbestimmungen
– Feststellungsverfahren betreffend allfälliger erheblicher Beeinträchtigungen des Natura 2000 Gebietes Rheindelta
– gegebenenfalls Bewilligungsverfahren hinsichtlich der Beeinträchtigungen des Natura 2000 Gebiets
– Befassung des Vorarlberger Landtages
– Ratifikationsverfahren für die Anpassung des Staatsvertrags
– Anpassungsverfahren des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (Objektblatt St.Gallen-Altenrhein)
– Genehmigungsverfahren für die Anpassung der Verwaltungsvereinbarung
– Genehmigungsverfahren für das Betriebsreglement inkl. Rechtsmittelverfahren

Aufgrund dessen ist eine Abwicklung des Betriebs im Rahmen der vorgeschlagenen Änderungen in etwa sechs Jahren, d.h. im Jahr 2025 möglich.

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