Presseaussendung · 12.11.2019 Impulse für leistbares Wohnen und Klimaschutz LH Wallner und LR Tittler präsentierten Wohnbauförderungsrichtlinien 2020/21

Veröffentlichung
Dienstag, 12.11.2019, 13:50 Uhr
Themen
Wohnbau/Förderrichtlinien/Wallner/Tittler
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Das Ziel, leistbaren Wohnraum für alle zu schaffen, bestimmt seit Jahren die Wohnbaupolitik des Landes Vorarlberg und hat auch im neuen Regierungsprogramm der Landesregierung hohe Priorität. Zugleich spielen ökologische Gesichtspunkte eine wesentliche Rolle. Mit der Anpassung der Wohnbauförderrichtlinien für die Jahre 2020/2021 sollen zusätzliche Impulse in Richtung Leistbarkeit und Klimaschutz gesetzt werden, betonten Landeshauptmann Markus Wallner und der neue ressortzuständige Landesrat Marco Tittler im Pressefoyer am Dienstag, 12. November.

Im laufenden Landesbudget sind rund 150 Millionen Euro für die Förderung des Wohnbaus (inkl. Wohnbeihilfe) veranschlagt. „Vorarlberg investiert in diesen Bereich im Schnitt 386 Euro pro Einwohner und Jahr – mehr als jedes andere Bundesland“, sagte Landeshauptmann Wallner und betonte zugleich die in einer aktuellen Studie bestätigte nachhaltige Finanzierung der Wohnbauförderung in Vorarlberg. „Es wurden nie Darlehensforderungen verkauft. Durch die Budgetdisziplin des Landes und vorzeitige Rückzahlungen können schon seit mehreren Jahren allein aus den Rückflüssen die Neuvergaben von Wohnbauförderungsmitteln getragen werden. Das gelingt sonst keinem Bundesland“, so Wallner.

Mehr Bezugsberechtigte und Fokus auf Energieeffizienz

In den kommenden Jahren soll die Wohnbauoffensive des Landes unvermindert fortgesetzt werden – das Programm „Wohnen 500“ ebenso wie der Wohnbau im gemeinnützigen Bereich. Bis 2024 sollen zumindest 4.000 neue Wohnungen in Vorarlberg errichtet werden. Die Neuerungen in den Wohnbauförderungsrichtlinien fasste LH Wallner so zusammen: Sowohl in der Neubau- als auch der Sanierungsförderung werden die Einkommensgrenzen angehoben, damit mehr Personen vom Angebot profitieren können. Außerdem werden die Zinsen reduziert, damit die Wohnbauförderung auch gegenüber den niedrigen Bankzinsen attraktiv bleibt. Und es wird im Sinne des Klimaschutzes der Einsatz von regionalem Holz gefördert.

Landesrat Tittler verwies auf die Anhebung der Energiespar- und Umweltboni für besonders energieeffiziente und ökologische Gebäude sowie auf die Bonuszahlung für „Baugruppenprojekte“ (wenn sich private Bauherren zur Errichtung von Reihen- oder Mehrwohnungshäusern zusammenschließen). Im öffentlichen Wohnbau werden Wohnungen, deren monatliche Miete einschließlich Betriebs- und Heizkosten sowie Umsatzsteuer maximal 8,50 Euro/Quadratmeter beträgt, mit einem Bonus gefördert.

Ein nächster Schritt soll laut Tittler die Novellierung des Vorarlberger Baurechts sein. Diese soll für weitere Anpassungen der Wohnbauförderung genutzt werden. Die Schwerpunkte dabei: Weitere Förderung der Leistbarkeit, Umgang mit Verdichtung, Teilbarkeit von Eigenheimen („Generationenhaus“) und soziale Nachhaltigkeit.

Dialog mit Sozialpartnern

Großen Wert legt Landesrat Tittler darauf, beim Thema Wohnbau einen intensiven Dialog mit den Sozialpartnern zu führen. „Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer haben besondere fachliche Kompetenz in diesem Bereich – zum einen aus Sicht der Bauträger, zum anderen aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten“, so der Wohnbaulandesrat. „Uns ist es wichtig, beim Thema Wohnbau die Praktiker einzubinden.“

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