Presseaussendung · 15.03.2019 LandestierschutzreferentInnen-Konferenz in Lochau: Breite Allianz für den Tierschutz Landesrat Ganter begrüßt die umfassende Erörterung und gemeinsame Position zu aktuellen Tierschutzfragen

Veröffentlichung
Freitag, 15.03.2019, 15:21 Uhr
Themen
Tiere/Tierschutz/Gantner
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Lochau (VLK) – Die für Tierschutz zuständigen Ländervertreterinnen und -vertreter waren unter dem Vorsitz von Landesrat Christian Gantner in Lochau zusammengetroffen. Im Zentrum der Beratungen standen die Errichtung einer bundesweiten Datenbank von Tierhaltungsverboten, die Verknüpfung der Heimtierdatenbank mit Datenbanken der Länder und Gemeinden, die Aufnahme von tierschutzrelevanten Daten über Tierhaltungen in das Veterinärinformationssystem, die Verbesserung des Tierschutzes bei Tiertransporten, die Vorschreibung von Rauchmeldern in Stallungen, die Ausarbeitung von einheitlichen Kriterien für die Verhängung eines Tierhaltungsverbotes sowie das Verbot der Schlachtung von trächtigen Rindern.

   Die Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie die anwesenden Landestierschutzreferentinnen und -referenten zeigten sich erfreut über die konstruktive Erörterung aktueller Tierschutzfragen und die engere Abstimmung, die dieses Gremium ermöglicht. "Da die Bundesländer für die Vollziehung des Tierschutzgesetzes zuständig sind, ist es von großer Bedeutung, dass die Zusammenarbeit mit dem Bund und vor allem auch zwischen den einzelnen Bundesländern friktionsfrei funktioniert. Ich bin froh, dass dieses Zusammentreffen dazu genutzt wurde, sich gemeinsam über Tierschutzthemen auszutauschen und einvernehmliche Positionen zu erarbeiten, um das Tierwohl zu fördern", so Landesrat Christian Gantner.

 

Folgende einstimmige Beschlussfassungen wurden im Detail getroffen:

 

Datenbank von Tierhaltungsverboten

   Nach dem geltenden Tierschutzgesetz haben die Landesregierungen einander unverzüglich von rechtskräftigen Bescheiden über Tierhaltungsverbote sowie deren allfällige Aufhebung in Kenntnis zu setzen. Dazu soll eine bundesweite Datenbank geschaffen werden. Die Landestierschutzreferentinnen und -referenten beauftragten eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Niederösterreich, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Errichtung einer derartigen Datenbank für die zuständigen Behörden zu prüfen.

 

Verknüpfung der Heimtierdatenbank mit Datenbanken der Länder und Gemeinden

   Zur Verbesserung der Erfassung auffälliger Hunde und als Verwaltungsvereinfachung auch für Hundehalterinnen und -halter haben die Ländervertreterinnen und -vertreter die Sozialministerin ersucht, dafür zu sorgen, dass die rechtliche Grundlage für eine Zusammenführung der Heimtierdatenbank mit Länder- und Gemeinde-Datenbanken geschaffen wird.

 

Aufnahme von tierschutzrelevanten Daten in das Veterinärinformationssystem

   Für den konsequenten Vollzug der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes bei der Zulassung, Kontrolle und Evidenthaltung von Betrieben und Einrichtungen gibt es dzt. kein österreichweites Verzeichnis.

Durch die Aufnahme der Meldungen und Zulassungen in das bereits existierende VIS (Veterinär-Informationssystem) einschließlich ihrer jährlichen Kontrollen werden der Vollzug effizienter gestaltet und bundesländerübergreifende Informationswege zwischen den Behörden wesentlich vereinfacht.

 

Verbesserung des Tierschutzes bei Tiertransporten

   Die LandestierschutzreferentInnen-Konferenz hat sich klar für eine Verringerung von Lebendtransporten von Schlachttieren in der EU ausgesprochen. Zugleich wurde die Frau Sozialministerin ersucht zu prüfen, inwieweit die Entschließung des EU-Parlaments vom 14. Februar 2019 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport inner- und außerhalb der EU im Tiertransportgesetz bereits umgesetzt wurden bzw. werden können, und sich auf EU-Ebene für Verbesserungen des Tierschutzes bei Tiertransporten einzusetzen. Weiters soll auch klargestellt werden, was der Amtstierarzt bei einer Ausfertigung der TRACES-Zeugnisse konkret zu bescheinigen hat.

 

Vorschreibung von Rauchmeldern in Stallungen

   Immer wieder sterben Haustiere durch Brände von Stallungen. Die Montage von Rauchwarnmeldern könnte viel Tierleid verhindern, da Rauchentwicklungen frühzeitig erkannt werden können und so eine größere Change besteht, die Tiere aus dem brennenden Gebäude zu retten. Die Landestierschutzreferentinnen und -referenten ersuchten im Interesse des Schutzes von Nutztieren vor Gefahren durch Brände die Landesagrarreferentinnen und -referenten, die Vorschreibung von Rauchmeldern in Stallungen und Nebengebäuden umfassend zu prüfen.

 

Einheitliche Kriterien für die Verhängung eines Tierhaltungsverbotes

   Die derzeit gültige "kann Bestimmung" für ein Verbot der Tierhaltung für gerichtlich festgestellte Tierquälerei soll im Interesse des Tierwohles durch eine für die Bezirkshauptmannschaft verbindliche "muss Bestimmung" ersetzt werden. Die LandestierschutzreferentInnen-Konferenz ersuchte Kärnten als vorsitzführendes Bundesland, die Ausarbeitung von einheitlichen Kriterien für die Verhängung eines Tierhaltungsverbotes gemäß dem § 39 Tierschutzgesetz in der nächsten Tagung des Vollzugsbeirates beim Sozialministerium einzubringen.

 

Verbot der Schlachtung von trächtigen Rindern

   Ob und inwiefern der Fötus Schmerzen empfindet ist derzeit Gegenstand verschiedener Studien und noch nicht abschließend bewertet. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die ungeborenen Feten durch die Schlachtung ihrer Mütter, Schmerzen, Leiden oder schwere Angst erfahren. Für den Landwirt gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Schlachtung trächtiger Tiere zu verhindern, wie die getrennte Haltung von weiblichen und männlichen Tieren, Trächtigkeitsuntersuchungen und Labortests. Müsste ein Tier im letzten Trächtigkeitsdrittel aus seuchenrechtlichen Bestimmungen oder veterinär-medizinischen Indikationen getötet werden, so ist es mit einem hoch-dosierten Betäubungsmittel zu töten und keinesfalls zu schlachten. Die Landestierschutzreferentinnen und -referenten ersuchten die Landwirtschaftskammer und Wirtschaftskammer Österreich, sich dafür einzusetzen, dass die ARGE Vieh und Fleisch zeitnah den in Ausarbeitung befindlichen Leitfaden zur Vermeidung der Schlachtung trächtiger Rinder abschließt und umsetzt.

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