Presseaussendung · 27.02.2018 Dieselfahrverbot als Notwehrmaßnahme gegen schlechte Luft Landesrat Rauch sieht dringenden Handlungsbedarf

Veröffentlichung
Dienstag, 27.02.2018, 12:40 Uhr
Themen
Umwelt/Verkehr/Rauch
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – "Was in Deutschland Realität wird, kommt auf Österreich auch zu", kommentiert Umweltlandesrat Johannes Rauch die Entscheidung des deutschen Bundesverwaltungsgerichts, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zulässig sind und in Städten verhängt werden dürfen. Angesichts der hohen Emissionswerte müssen auch bei uns entsprechende Maßnahmen gesetzt werden, so Rauch.

Das deutsche Umweltbundesamt in Dessau weist Diesel-PKW als eine Hauptquelle der Schadstoffemissionen in den Städten aus. Demnach trägt der Verkehr zu rund 60 Prozent zur Stickstoffdioxid-Belastung bei, fast drei Viertel dieses Anteils machen Diesel-PKW aus. "Ähnliches gilt für Österreich", ist sich Landesrat Rauch sicher.

Automobilindustrie putzt sich an Verbrauchern ab

Tatsache ist, dass die Stickoxid-Emissionen von Euro-5-Diesel-PKW die zulässigen Grenzwerte etwa um das Fünffache überschreiten. "Im Klartext: Diesel-PKW halten im realen Betrieb nicht ein, was im Verkaufsprospekt versprochen wird", hält Landesrat Rauch fest. Das hat auch in Vorarlberg unter anderem dazu geführt, dass die Grundlagen für die Luftreinhaltepolitik mehrfach revidiert werden mussten. "Hätten die Autos gehalten, was die Automobilindustrie versprochen – und auch verkauft! – hat, wäre eine Grenzwerteinhaltung bereits 2014 erreicht gewesen. Das Gegenteil ist der Fall, mit fatalen Folgen", so Rauch.

Länder, Städte, Gemeinden, Autofahrer büßen

Die Regierungen in Europa haben es versäumt, Druck auf die Automobilhersteller auszuüben, und stattdessen die Einhaltung der Grenzwerte gutgläubig den Herstellern überlassen. Deshalb müssen nun die mit schlechten Luftwerten konfrontierten Städte und Gemeinden mit Fahrverboten reagieren, fordert Rauch: "Es ist ein äußerst unbefriedigender Zustand, der zudem nur mit hohem Aufwand durchsetzbar und kontrollierbar ist. Die Versäumnisse werden an jene abgewälzt, die am wenigsten dafür können."

Land durch EU-Vertragsverletzungsverfahren gefordert

Der Umweltlandesrat verweist auf das laufende Vertragsverletzungsfahren, in dem die Europäische Kommission Österreich vorwirft, diverse Artikel der Luftqualitätsrichtlinie nicht umgesetzt zu haben. Auch in Vorarlberg wurde der NO2-Jahresgrenzwert zwischen 2010 und 2014 ständig überschritten, heißt es darin. Die Kommission ist der Auffassung, dass Österreich in den betroffenen Gebieten immer noch nicht die nötigen Maßnahmen ergriffen hat, um den Zeitraum der Nichteinhaltung so kurz wie möglich zu halten.

"Da sind wir auch als Land voll gefordert", betont Landesrat Rauch. In einer von der Vorarlberger Landesregierung installierten Arbeitsgruppe wurde in Zusammenarbeit unterschiedlichster Fachabteilungen und Fachrichtungen  ein neuer Luftqualitätsplan erarbeitet. Diese Arbeiten dauerten von Herbst 2016 bis Winter 2017.

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