Presseaussendung · 29.09.2017 Wiesflecker dankt ehrenamtlichen IfS-Sachwalterinnen und -Sachwaltern Soziallandesrätin würdigte bei Herbstfest ehrenamtliches Engagement

Veröffentlichung
Freitag, 29.09.2017, 20:00 Uhr
Themen
Gesundheit/Soziales/Sachwalterschaft/Wiesflecker
Redaktion
Simon Groß

Lindau (VLK) – Für ihren Einsatz und die Leistung im Dienste der Gesellschaft ehrte Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker im Rahmen des Herbstfestes der IfS-Sachwalterschaft am Freitag (29. September) in der Lindauer Eilgut-Halle langjährige ehrenamtliche IfS-Sachwalterinnen und -Sachwalter. "Durch ihre Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement in diesem Bereich leisten Sie alle einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gemeinschaft. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken", führte Landesrätin Wiesflecker in ihren Grußworten aus.

Im Jahr 1984 wurde die gesetzliche Vertretung von erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen sowie von älteren Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, neu geregelt. Die zuvor geltende Praxis der Entmündigung wurde aufgehoben. Damit wurde die rechtliche Stellung dieser Menschen stark verbessert, so die Landesrätin: "Die IfS-Sachwalterschaft ist ein wichtiger Bestandteil in unserem sozialen Netz. Betroffene können so selbständig wie möglich leben und bekommen Unterstützung in all jenen Bereichen, in denen sie selbst nicht weiterkommen", so Wiesflecker.

Neue Inhalte und Strukturen der Sachwalterschaft

   Der Aufbau der Vertretungsmöglichkeiten wird künftig auf vier Säulen mit unterschiedlich weitgehenden Befugnissen beruhen: Vorsorgevollmacht, gewählte Erwachsenenvertretung, gesetzliche Erwachsenenvertretung und gerichtliche Erwachsenenvertretung. Insbesondere mit der neu eingerichteten "gewählten Erwachsenenvertretung" wird die Selbstbestimmung stärker ausgeprägt. Betroffene werden trotz eingeschränkter Handlungsfähigkeit selbst außergerichtlich die künftige Vertretung und deren Umfang bestimmen können. "Das im Juli 2018 in Kraft tretende neue Erwachsenenschutzgesetz stellt die Selbstbestimmung noch mehr als bisher in den Mittelpunkt", betonte die Landesrätin.

IfS-Sachwalterschaft in Vorarlberg

   Im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz sind derzeit 18 hauptberufliche und über 180 ehrenamtliche IfS-Sachwalterinnen und -Sachwalter in ganz Vorarlberg tätig. Ihr vielfältiges Aufgabengebiet reicht von der Sicherstellung erforderlicher medizinischer und sozialer Dienstleistungen über die Unterstützung bei finanziellen Angelegenheiten und Behördengängen bis hin zu persönlichem Kontakt und individueller Beratung. Durch ihr Engagement bringe die IfS-Sachwalterschaft den starken Zusammenhalt des Gemeinwesens in Vorarlberg in besonderer Weise zum Ausdruck, hielt Wiesflecker fest: "Eine funktionierende Gesellschaft definiert sich vor allem darin, wie sie mit Alten, Kranken und Menschen mit Behinderung umgeht. In Vorarlberg setzen wir alles daran, all jenen, die Hilfe benötigen, bestmögliche Lebensbedingungen ermöglichen zu können".

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