Presseaussendung · 16.07.2017 Wassersportler: Nehmt bitte Rücksicht auf das sensible Bodenseeufer LR Rauch: Empfindliche Lebensräume brauchen Schutz
- Veröffentlichung
- Sonntag, 16.07.2017, 10:00 Uhr
- Themen
- Umwelt/Bodensee/Rauch
- Redaktion
- Thomas Mair
Bregenz (VLK) – Der Bodensee ist Erholungsraum für Menschen und Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Für die Benutzung sämtlicher Wasserfahrzeuge – vom einfachen Kajak oder Schlauchboot bis zur Yacht, vom Board für Stehpaddler bis zum Kiteboard - gelten besondere Bestimmungen für die Uferlebensräume. Landesrat Johannes Rauch richtet einen Appell an die Wassersportlerinnen und –sportler, entsprechend Rücksicht zu nehmen: „Empfindliche Lebensräume brauchen Schutz“.
Die naturnahen Ufer und Flachwasserbereiche des Bodensees sind die Kinderstube für Jungfische und unverzichtbar für die Selbstreinigung des Sees. Für brütende Vögel im Schilf und für Tausende von rastenden Wasservögeln ist es wichtig, dass die Uferlebensräume nicht beunruhigt werden. Etliche Vorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung und der Verordnungen über die Naturschutzgebiete Rheindelta und Mehrerauer Seeufer-Bregenzerachmündung berücksichtigen diese große Bedeutung.
Bitte Regeln beachten
Für die Benutzung sämtlicher Wasserfahrzeuge – vom einfachen Kajak oder Schlauchboot bis zur Yacht, vom Board für Stehpaddler bis zum Kiteboard – gelten besondere Bestimmungen für die Uferlebensräume. Diese Vorschriften sind durch Schifffahrtszeichen kundgemacht. So dürfen beispielsweise Wasserpflanzenbestände (Schilf, Binsen und Seerosen) nicht befahren werden, ein Mindestabstand von 25 Metern ist einzuhalten. Die Uferzone – das ist die 300 Meter breite dem Ufer oder dem Schilfgürtel vorgelagerte Wasserfläche - darf nicht mit motorbetriebenen Wasserfahrzeugen (einschließlich Wasserskis und ähnlichen Geräten) befahren werden. In der Naturschutzverordnung Rheindelta ist geregelt, dass Schilfgürtel und die anschließende zehn Meter breite Wasserfläche nicht betreten werden auf 50 Meter Breite nicht befahren werden darf. Die Regelungen betreffen unter anderem auch ein nächtliches Aufenthaltsverbot für Wasserfahrzeuge in der Uferzone.
„Bitte beachten Sie die geltenden Vorschriften“, appelliert Landesrat Rauch an die Wassersportlerinnen und –sportler: „Damit schützen Sie die Tier- und Pflanzenwelt und sorgen für einen ungestörten Naturgenuss für alle Besucherinnen und Besucher des Bodensees.“
Weitere Infos sind im Internet unter www.vorarlberg.at/umwelt abrufbar.