Presseaussendung · 29.06.2017 Arlbergstraße: Fahrverbot für PKWs mit Anhängern am Wochenende Gilt insbesondere für Wohnwägen

Veröffentlichung
Donnerstag, 29.06.2017, 11:41 Uhr
Themen
Verkehr/Fahrverbot/L 197
Redaktion
Thomas Mair

Bludenz (VLK) – Auf der L 197 Arlbergstraße besteht von Langen bis zur Landesgrenze Vorarlberg/Tirol im Zeitraum von 1. Juli bis 2. Oktober 2017, in beiden Fahrtrichtungen ein Fahrverbot für PKWs mit Anhängern. Dieses Fahrverbot ist an den Wochenenden (Samstag und Sonntag) sowie am 15. August (Maria Himmelfahrt) von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr gültig, teilt die Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit.

Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen, mit denen leichte Anhänger gezogen werden, Fahrten mit land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, Fahrten mit Fahrzeugen des Straßendienstes, des Bundesheeres, des Pannenhilfsdienstes, des Abschleppdienstes sowie des öffentlichen Sicherheitsdienstes.

   Die Fahrverbote für LKW mit Hänger und Sattelkraftfahrzeuge sowie ein Radfahrverbot bergwärts bleiben bestehen.

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