Presseaussendung · 22.12.2016 Nach Geflügelgrippe: Schutz- und Überwachungszone wird aufgehoben Stallpflicht bleibt in einzelnen Gemeinden aufrecht

Veröffentlichung
Donnerstag, 22.12.2016, 15:59 Uhr
Themen
Gesundheit/Tiere/Vogelgrippe
Redaktion
Andrea Schwarzmann

Bregenz (VLK) – Am Samstag (24. Dezember) werden die Schutz- und Überwachungszone aufgehoben, die nach dem Ausbruch der Geflügelgrippe in einem Geflügelbetrieb in Hard eingerichtet worden sind, teilt Landesveterinär Norbert Greber mit. Während der letzten Wochen sind alle Geflügelhaltungen in der Schutzzone von einem amtlichen Tierarzt kontrolliert und untersucht worden. Dabei wurden keine weiteren Fälle festgestellt.

Die Stallpflicht endet in den Gemeinden Eichenberg, Langen, Buch, Bildstein, Schwarzach und Dornbirn. Weiterhin aufrecht bleibt die Stallpflicht aufgrund der erhöhten Gefahr durch die Lage an Gewässern in den Gemeinden am Bodensee, in Wolfurt, Kennelbach und Lauterach sowie in den Gemeinden entlang des Rheins bis nach Rankweil und Feldkirch.

   Die Funde von Wildvögeln, die aufgrund des Vogelgrippevirus H5N8 zugrunde gehen, sinken indes weiter und es treten nur mehr vereinzelte Totfunde auf. Von insgesamt 450 verendeten Wildvögeln wurden 40 eingesendet. Davon konnte in 22 Fällen das Virus nachgewiesen werden. Der letzte positive Fall trat am 27. November auf.

   Wie lange die Stallpflicht für die betroffenen Gemeinden noch aufrecht bleibt, lässt sich aktuell nicht vorhersagen. Neben den Orten in Vorarlberg ist auch das Seengebiet im Grenzbereich von Oberösterreich, Salzburg und Steiermark von der Stallpflicht betroffen.

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