Presseaussendung · 25.11.2016 Bundespräsidentenwahl: Identitätsnachweis nicht vergessen Beantragung von Wahlkarten noch möglich

Veröffentlichung
Freitag, 25.11.2016, 08:50 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Bundespräsident
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Wer für die Bundespräsidentenwahl (Sonntag, 4. Dezember) eine Wahlkarte braucht, kann die Ausstellung beim Gemeindeamt schriftlich noch bis Mittwoch, 30. November, mündlich bis Freitag, 2. Dezember, beantragen. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Sofern die beantragende Person nicht amtsbekannt ist, ist die Identität in allen Fällen nachzuweisen. Für die "normale" Stimmabgabe am Wahltag im Wahllokal ist ein Identitätsnachweis auf jeden Fall mitzubringen.

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben jene Wahlberechtigten, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sind, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben oder die infolge Krankheit oder aus ähnlichen Gründen gehunfähig sind und daher die Möglichkeit der Stimmabgabe vor der Wahlkommission für Gehunfähige in Anspruch nehmen wollen.

   Gemeinsam mit der Wahlkarte werden der amtliche Stimmzettel, ein Wahlkuvert sowie ein Informationsblatt ausgefolgt oder zugesandt. Nach erfolgter Stimmabgabe durch die Wählerin bzw. den Wähler ist die verschlossene Wahlkarte entweder im Postwege so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu übermitteln ist, dass sie dort spätestens um 17.00 Uhr am Wahltag einlangt, oder in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten abzugeben. Die rechtzeitig an die Bezirkswahlbehörde übermittelten Wahlkarten werden erst am Tag nach der Wahl durch die Bezirkswahlbehörden ausgewertet.

Identitätsnachweis für die Stimmabgabe im Wahllokal unbedingt nötig

  
Die Amtliche Wahlinformation zur Bundespräsidentenwahl wurde kürzlich den Wahlberechtigten in Vorarlberg zugesandt. Diese enthält neben anderen Informationen auch die Wählerverzeichnisnummer, was die Wahlabwicklung im Wahllokal erleichtert. Sollte das Schreiben verloren gegangen oder in der Flut der Informationen versehentlich weggeworfen worden sein, ist die Teilnahme an der Wahl trotzdem möglich.

   Jedenfalls muss ein Identitätsnachweis ins Wahllokal mitgenommen werden – Personalausweis, Pass, Führerschein oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis. Wer keinen Identitätsnachweis mitführt und nicht der Mehrheit der Wahlbehördenmitglieder bekannt ist, kann ihre/seine Stimme nicht abgeben.

   Informationen über Wahllokale und Öffnungszeiten können im Bedarfsfall beim Gemeindeamt eingeholt werden. Auch sind alle Wallokal-Öffnungszeiten auf der Homepage des Landes www.vorarlberg.at zu finden.

Wahl-Hotline des Landes

  
Für nähere Auskünfte zur Bundespräsidentenwahl kann das zuständige Wohnsitzgemeindeamt oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 kontaktiert werden. Fragen zur Wahl werden auch per E-Mail unter wahlinfo@vorarlberg.at entgegengenommen.

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