Presseaussendung · 03.08.2016 Nach Gorbach-Berichterstattung: Land veröffentlicht Stellungnahme Stellvertretender Landesamtsdirektor Schneider: "Abweisung ist gesetzeskonform"

Veröffentlichung
Mittwoch, 03.08.2016, 11:19 Uhr
Themen
Politik/Verwaltung/PrsR
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Nach den jüngsten Medienberichten über eine rückwirkende Zuerkennung von Ruhebezügen an Hubert Gorbach als ehemaliges Mitglied der Vorarlberger Landesregierung sieht sich das Land Vorarlberg zu einer Stellungnahme veranlasst. "Die Abweisung ist gesetzeskonform", stellt Harald Schneider, stellvertretender Landesamtsdirektor und Vorstand der Abteilung Regierungsdienste im Amt der Landesregierung klar. Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen in Vorarlberg bestehe für Gorbach erst mit 65 Lebensjahren Anspruch auf vollen Ruhebezug. Ab 62 Lebensjahren sei eine Inanspruchnahme des Ruhebezugs mit Abschlägen möglich, so Schneider.

Vorarlbergs Landesgesetzgeber habe die im Landes-Bezügegesetz festgeschriebenen Pensionsantrittsalter in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht, erläutert der stellvertretende Landesamtsdirektor. Mit der Novelle von 2001 sei die Altersgrenze von 55 Jahren auf 56 ½ Jahre erhöht worden. Die Novelle von 2009 brachte die nächste Anhebung, nämlich von 56 ½ Jahre auf 65 Jahre. Die Intention hinter der Neuregelung bestand darin, die extrem niedrigen Pensionsantrittsalter für Politiker an das allgemeine Pensionsantrittsalter von Beamten und Angestellten heranzuführen. "Der Vorarlberger Landesgesetzgeber wollte mit dem Vorstoß offensichtlich mehr Gerechtigkeit ins System bringen", hält Schneider dazu fest.

Gorbach fällt in die gesetzliche Neuregelung von 2009

  
Hubert Gorbach fällt in die gesetzliche Neuregelung von 2009, so Schneider: "Es steht ihm aber selbstverständlich frei, den Verfassungsgerichtshof einzuschalten und die gesetzliche Regelung überprüfen zu lassen. Aus Landessicht ist festzuhalten, dass die Abweisung des Antrages auf Auszahlung von Ruhebezügen gesetzeskonform erfolgt ist".

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