Presseaussendung · 21.06.2016 Landeshauptmann Wallner: Ausnahmen für Vereine durchgesetzt Registrierkassenpflicht im Ministerrat heute einstimmig abgeändert

Veröffentlichung
Dienstag, 21.06.2016, 17:04 Uhr
Themen
Politik/Steuern/Wallner
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Der Ministerrat hat heute (Dienstag, 21. Juni) Erleichterungen insbesondere bei der Registrierkassenpflicht beschlossen. Landeshauptmann Markus Wallner begrüßt diese Entscheidung: "Die Vorschläge aus Vorarlberg wurden berücksichtigt." Gemeinnützige Vereine und Feuerwehren werden im Hinblick auf die Registrierkassenpflicht entlastet. „Besonders für die zahlreichen Vereine, in denen große Unzufriedenheit herrscht, sind maßgebliche Verbesserungen auf den Weg gebracht worden“, betont der Landeshauptmann. Dies sei eine Investition in die Zukunft, so Wallner.

"Wesentliche Punkte, die von vornherein praxisfremd waren und besonders dem Ehrenamt geschadet hätten, konnten mit diesem Ministerratsbeschluss nun verbessert  werden", informiert der Landeshauptmann. Die wesentlichen Forderungen der Länder seien berücksichtigt worden, betont Wallner. Künftig soll beispielsweise die Kooperation zwischen Gastronomen und gemeinnützigen Vereinen erleichtert werden, indem bei kleinen Vereinsfesten eine Zusammenarbeit ermöglicht wird, ohne dass dadurch die steuerlichen Begünstigungen für den Verein verloren gehen.

Weitere Neuerungen, die den Vereinen zu Gute kommen, sind:

- Die steuerlichen Begünstigungen für gemeinnützige Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts (zum Beispiel Feuerwehren) sollen weitgehend vereinheitlicht werden.

- Feste von Vereinen und Körperschaften öffentlichen Rechts im Ausmaß von bis zu 72 Stunden im Jahr sollen einer steuerlichen Begünstigung unterliegen. So besteht beispielsweise bei derartigen Veranstaltungen keine Registrierkassenpflicht. Bisher konnten gemeinnützige Vereine lediglich Feste im Ausmaß von 48 Stunden steuerlich begünstigt veranstalten.

- Für den Kantinenbetrieb von gemeinnützigen Vereinen (zum Beispiel Fußballvereinen) soll es künftig keine Registrierkassenpflicht geben, wenn die Kantine an maximal 52 Tage pro Jahr geöffnet hat und ein Umsatz von maximal 30.000 Euro erzielt wird.

- Bei unentgeltlicher Mitarbeit von vereinsfremden Personen im Rahmen eines kleinen Vereinsfestes soll sichergestellt werden, dass der Verein seine steuerlichen Begünstigungen nicht verliert.
 

Landwirtschaft/ Tourismus: Keine Registrierkassenpflicht soll es auch für Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten geben, wenn die Umsätze 30.000 Euro nicht überschreiten.


  Unternehmen: Das Inkrafttreten für die verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen soll um drei Monate auf 1. April 2017 verschoben werden, "um den betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung zu verschaffen", betont der Landeshauptmann. Ebenso soll die Kalte-Hände-Regelung ausgeweitet werden und für alle Unternehmen gelten, die einen Teil ihrer Umsätze (bis € 30.000,--) außerhalb von festen Räumlichkeiten erzielen. Diese Umsätze sollen von der Registrierkassenpflicht ausgenommen werden und eine einfache Losungsermittlung soll möglich sein.

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