Presseaussendung · 29.12.2015 Rücksichtnahme auf die Umgebung beim Silvester-Feuerwerk Menschen, Tiere und Umwelt schützen – Maßvoller Einsatz von Knall- und Feuerwerkskörper

Veröffentlichung
Dienstag, 29.12.2015, 08:41 Uhr
Themen
Sicherheit/Sylvester/Rauch/Schwärzler
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Auch heuer wird zum bevorstehenden Jahreswechsel von Seiten des Landes und der Bezirkshauptmannschaften appelliert, beim Verwenden von Feuerwerkskörper Zurückhaltung zu üben und Rücksicht auf die Umgebung, auf Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie auf die Umwelt zu nehmen.

"Die Feinstaubbelastungen in der Silvesternacht übersteigen die Grenzwerte oft  um das Vielfache. Diese enorme Umweltbelastung kann durch eingeschränkten Einsatz erheblich reduziert werden", sagt Umweltlandesrat Johannes Rauch.

   Am Neujahrstag wird an den Messstellen in Lustenau, Feldkirch und in Dornbirn oft noch der doppelte Wert des erlaubten Grenzwertes gemessen. Feuerwerkskörper sind Ursache für eine Reihe von Schadstoffbelastungen, beim Abbrennen steigt die Belastung der Luft explosionsartig an. Zu großen Teilen besteht der Feuerwerksqualm aus Feinstaub (PM – Particulate Matter, PM10 – Staubteilchen mit einem Durchmesser <10µm).

   Auch die Gesundheit kann durch den lungengängigen Feinstaub erheblich beeinträchtigt werden, weil er sich negativ auf die Atemwege auswirkt. Asthmatiker haben einen erhöhten Medikamentenbedarf und Krankenhausaufnahmen wegen Herz-Kreislauf-Problemen sind vermehrt zu verzeichnen. "Gerade deshalb gilt es, auf kranke, ruhebedürftige und lärmempfindliche Menschen besonders Rücksicht zu nehmen", betont Landesrat Rauch.

Auch Tiere leiden unter Feuerwerk

   Landesrat Erich Schwärzler gibt weiters zu bedenken, dass auch Tiere sehr stark unter dem für sie ungewohnten Knall- und Blitzlichtgewitter, das oft tagelang andauert, leiden. Für viele Haus- und Wildtiere ist daher die Silvesternacht besonders belastend.

   Feuerwerks- und Knallkörper dürfen in lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten nicht abgeschossen werden. Die Exekutive wird auch heuer mit Schwerpunkteinsätzen darüber wachen, dass die bestehenden Verbote eingehalten werden.

Folgende Grundsätze sollen beachtet werden:
- Weniger ist manchmal mehr: Reduzieren Sie Ihr Feuerwerk, auch Ihren Mitmenschen, der Tier- und Umwelt sowie der Luftqualität zuliebe.
- Konzentrieren Sie das Zünden der Knall- und Feuerwerkskörper ausschließlich auf die Zeit des Jahreswechsels. Die unerwünschten Belastungen werden so auf eine kurze Zeit reduziert.
- Entsorgen Sie die Reste, vermeiden Sie das Abfeuern auf Weide- und Äsungsflächen (nicht verrottbare Plastik- und Metallteile können in das Tierfutter gelangen und bei den Tieren schwere gesundheitliche Störungen auslösen)

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