Presseaussendung · 20.11.2015 Wiesflecker: "Existenzsicherndes Einkommen muss für alle gelten" Frauenreferentinnenkonferenz mit klaren Forderungen und Vorschlägen an den Bund

Veröffentlichung
Freitag, 20.11.2015, 13:33 Uhr
Themen
Frauen/Einkommen/Wiesflecker
Redaktion
Thomas Mair

Wien (VLK) – Ein existenzsicherndes Einkommen für Frauen ist die Grundlage für Eigenständigkeit und Teilhabe an der Gesellschaft. Die heutige (Freitag, 20. November) Landesfrauenreferentinnenkonferenz in Wien richtete einen Appell an den Bund, weitere Maßnahmen dafür zu setzen. "Die Frage existenzsichernder Einkommen beeinflusst nicht nur den Erwerbslebenslauf der Erwachsenen, sondern auch die zukünftigen Bildungs- und Erwerbskarrieren der Kinder", sagt Frauenlandesrätin Katharina Wiesflecker.

Ein existenzsicherndes Einkommen und damit die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen sind wesentliche Anliegen der Europäischen Gleichstellungsstrategie, wie sie von der EU-Kommission formuliert wurde.  Im Hinblick auf das anzustrebende Ziel einer wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen spielt die Eigenständigkeit der Existenzsicherung, unabhängig von den aktuellen Lebens- und Familienmodellen der Frau, eine wichtige Rolle. Landesrätin Wiesflecker: "Vor allem durch existenzielle Krisen wie Trennung, Scheidung oder Tod von Angehörigen sollte die eigene Existenzsicherung nicht gefährdet werden."  Wie die internationale Armutsforschung zeige, betrifft die Frage existenzsichernder Einkommen nicht nur den Erwerbslebenslauf der Erwachsenen, sondern auch die zukünftigen Bildungs- und Erwerbskarrieren der Kinder, führte Wiesflecker aus.  Im Sinne von Chancengerechtigkeit sind deshalb existenzsichernde Einkommen auch für die Entfaltung der kommenden Generation entscheidend.  Für eine vollwertige Teilhabe am politischen und sozialen Leben ist ein existenzsicherndes Einkommen die Grundvoraussetzung.

   Die Landesrätin verwies in diesem Zusammenhang auf die immer noch großen Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern – "bei den Pensionistinnen und Pensionisten werden die Ungleichheiten noch deutlicher. Hier schlägt nicht nur die Ungleichheit der Lohnstruktur zu Buche, sondern auch die unterschiedliche Erwerbsintensität von Frauen und Männern im Lebenslauf."

Weitere Maßnahmen gegen Erwerbsarmut – Working Poor

   Erwerbsarbeit schützt grundsätzlich nicht immer vor Armutsgefährdung. Frauen sind von der Erwerbsarmut (working poor) besonders betroffen. Die Hauptgründe dafür sind geringe Wochenarbeitszeit, niedriger Lohn (Tätigkeit in einer Niedriglohnbranche), Bildungsniveau sowie unregelmäßige und ungesicherte Beschäftigungsverhältnisse. Die betrifft gerade nicht erwerbstätige Mütter, Alleinerzieherinnen, Teilzeitbeschäftigte und Frauen mit Migrationshintergrund.  "Hier müssen und werden wir den Hebel verstärkt ansetzen", so die Landesrätin. Die Landesfrauenreferentinnenkonferenz  forderte den Bund auf, weitere Maßnahmen gegen Erwerbsarmut zu setzen. Konkret geht es um eine gerechtere Aufteilung der Care-Arbeit zwischen Männern und Frauen, mehr Frauen in Teilzeit auch in Führungspositionen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Erhöhung der niedrigen Erwerbsquote von Frauen mit Migrationshintergrund sowie Maßnahmen zur Verringerung des Einkommensunterschiede bei den Pensionen. Beim Thema Alleinerziehende geht es um die Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschusses - sowie über den Stand der Erstellung einer aktuellen Kinderkostenanalyse und über die Evaluierung der Unterhaltshöchstkosten.

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