Presseaussendung · 27.03.2015 Landesregierung schickt Dienstrechtsnovelle in Begutachtung Verbesserte Rahmenbedingungen bei Pflegekarenz, Pflegeteilzeit und Pflegeurlaub

Veröffentlichung
Freitag, 27.03.2015, 08:34 Uhr
Themen
Recht/Verwaltung/Dienstrecht/Begutachtung
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Von der Landesregierung ist der Entwurf über die neu erarbeitete Dienstrechtsnovelle zur Begutachtung versandt worden, informiert Landeshauptmann Markus Wallner. Mit der Novelle werden unter anderem die Rahmenbedingungen bei Pflegekarenz, Pflegeteilzeit und Pflegeurlaub für Landes- und Gemeindebedienstete verbessert. "Auch das Land muss als Arbeitgeber gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen", erklärt Wallner. Stellungnahmen sind bis 30. April 2015 möglich.

Einen Schwerpunkt setzt die vorliegende Novelle bei der Pflege. Für Landes- und Gemeindebedienstete, die sich um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen kümmern wollen, werden die Angebote entsprechend angepasst. Die Möglichkeiten für Pflegeurlaub und Pflegeteilzeit werden deutlich verbessert sowie die Pflegekarenz neu eingeführt. Zur häuslichen Pflege eines Elternteils kann beispielsweise eine Pflegekarenz in Anspruch genommen werden, wenn die zu pflegende Person Pflegegeld zumindest der Stufe 3 bezieht. "In einer alternden Gesellschaft wird Pflege zu einer immer wichtigeren gesellschaftlichen Aufgabe. Den im Berufsleben stehenden Angehörigen müssen daher geeignete Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen, damit sie Pflegeaufgaben wahrnehmen können", erklärt der Landeshauptmann.

   Darüber hinaus wird mit der Novelle die Möglichkeit geschaffen, dass künftig auch dann eine Familienhospizkarenz bis zu sechs Monaten in Anspruch genommen werden kann, wenn es um die Begleitung eines sterbenden Kindes jener Person geht, mit der der Bedienstete in Lebensgemeinschaft lebt. Außerdem soll eine Familienhospizkarenz bis zu neun Monaten künftig auch für die Betreuung eines schwerst erkrankten Stiefkindes oder eines schwerst erkrankten Kindes der Person, mit der der Bedienstete in Lebensgemeinschaft lebt, in Anspruch genommen werden können.

   Im Bildungsbereich soll es den Landes- und Gemeindebediensteten ermöglicht werden, neben Bildungskarenz auch eine Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen zu können.

Modernes Dienstrecht

   "Die Novelle bringt Verbesserungen in zahlreichen Bereichen und stellt damit einen weiteren wichtigen Schritt in der Entwicklung des Dienstrechtes dar", betont Landeshauptmann Wallner. Andere bedeutende Meilensteine waren die Abschaffung der Pragmatisierung Ende 2000, die Einführung eines zeitgemäßen, einheitlichen Dienstrechts für alle Bediensteten und die Umsetzung des leistungsorientierten Gehaltssystems, führt Wallner aus: "Vorarlberg war das erste Land, das mutig vorangegangen ist und die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen hat."

   Die entsprechenden Gesetzesentwürfe sind auch unter der Internetadresse www.vorarlberg.at im Legistik-Portal abrufbar.

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