Presseaussendung · 22.01.2015 Seveso-Anpassungsgesetz geht in die Begutachtung Änderungsvorschläge bis 19. Februar 2015 möglich

Veröffentlichung
Donnerstag, 22.01.2015, 08:33 Uhr
Themen
Gesetzgebung/Seveso-Richtlinie/Vorarlberg
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat das Anpassungsgesetz zur Seveso III-Richtlinie der EU zur Begutachtung versandt. Im Rahmen dieser Novelle werden Sicherheitsstandards für Betriebsanlagen neu festlegt, die ein erhöhtes Gefahrenpotential aufweisen (sog. "Seveso"-Betriebe). Der Gesetzesentwurf liegt bis Donnerstag, 19. Februar 2015, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Der vorliegende Begutachtungsentwurf dient vor allem der Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III-Richtlinie) im Baugesetz, im Katastrophenhilfegesetz, im Raumplanungsgesetz, im Straßengesetz sowie im Gesetz über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt. Die wesentlichsten Änderungen finden sich im Raumplanungsgesetz sowie im Baugesetz.

Im Raumplanungsgesetz wird festgelegt, dass neue Seveso-Betriebe (das sind Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential) künftig nur in Betriebsgebieten errichtet werden dürfen, die für einen solchen Betrieb bestimmt sind. Derzeit gibt es in Vorarlberg vier Seveso-Betriebe.

Im Baugesetz ist vorgesehen, dass bewilligungspflichtige Bauvorhaben an einem Seveso-Betrieb keine Gefährdung der Nachbarschaft aufgrund eines schweren Unfalles erwarten lassen dürfen; ebenso darf durch Entwicklungen in der Nachbarschaft eines bestehenden Seveso-Betriebes die bestehende Gefährdung nicht vergrößert werden.

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