Presseaussendung · 03.10.2013 Landesregierung legt Schulrechtsnovelle vor Mittelschule wird ins Regelschulwesen überführt; Aufnahme sprengelfremder Schülerinnen und Schüler in verschränkte Ganztagsklassen möglich

Veröffentlichung
Donnerstag, 03.10.2013, 08:44 Uhr
Themen
Recht/Schule/Landesgesetz/Mennel
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat die Vorlage für eine Schulrechtsnovelle zur Beschlussfassung in den Landtag eingebracht. Damit soll die Überführung der Neuen Mittelschule ins Regelschulwesen vollzogen werden. Darüber hinaus sind Verbesserungen in Sachen Ganztagesbetreuung und Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorgesehen, erläutert Schullandesrätin Bernadette Mennel.

Das Gesetzespaket umfasst Änderungen im Pflichtschulorganisationsgesetz, im Schulerhaltungsgesetz, im Pflichtschulzeitgesetz und im Landwirtschaftlichen Schulgesetz. "Ziel der Neuen Mittelschule ist es, als Leistungsschule die Potenziale aller Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu entwickeln und diese je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in mittlere oder in höhere Schulen vorzubereiten", betont Mennel.

Aufnahme sprengelfremder Schulkinder in verschränkte Ganztagsklassen möglich

Außerdem wird mit der vorliegenden Novelle des Schulerhaltungsgesetzes die Möglichkeit zur Aufnahme sprengelfremder Schülerinnen und Schüler erweitert. Mennel: "Es soll ermöglicht werden, dass Schulerhalter Kinder künftig auch dann in eine in verschränkter Form des Unterrichts- und Betreuungsteils geführte Klasse aufnehmen dürfen, wenn dadurch eine zusätzliche Klasse entsteht."

Weiters werden im Pflichtschulorganisationsgesetz die Voraussetzungen für die Führung von Kooperationsklassen in den öffentlichen Pflichtschulen gelockert. Zudem werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den bisher als Schulversuch möglichen integrativen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Polytechnischen Schulen in den Regelschulbetrieb zu überführen. "Durch das Vorantreiben der Integration in der neunten Schulstufe sollen die betroffenen Jugendlichen bestmöglich auf die Eingliederung in das Berufsleben vorbereitet werden", erklärt Landesrätin Mennel.

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