Presseaussendung · 05.08.2013 Landes-Energieeffizienzgesetz in Begutachtung Stellungnahmen bis 28. August 2013 möglich

Veröffentlichung
Montag, 05.08.2013, 10:25 Uhr
Themen
Recht/Energie/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines Landes-Energieeffizienzgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bis Mittwoch, 28. August 2013, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten

  Das Gesetz über die Steigerung der Energieeffizienz und die nachhaltige Nutzung erneuerbarer Energien durch öffentliche Einrichtungen und Energieunternehmen (Landes-Energieeffizienzgesetz) dient primär der Umsetzung mehrerer europäischer Richtlinien, insbesondere im Hinblick auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand.
- Die Landesregierung hat unter Öffentlichkeitsbeteiligung einen Energie-Aktionsplan des Landes zu erstellen, der u.a. die im Wirkungsbereich des Landes und der Gemeinden vorgesehenen  Energieeffizienzmaßnahmen enthält. Dieser ist Teil des nationalen Energieeffizienz-Aktionsplanes, der der Europäischen Kommission zu übermitteln ist.
- Das Landes-Energieeffizienzgesetz enthält besondere Anforderungen für öffentliche Einrichtungen (Vorbildfunktion im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, gebäudebezogene Maßnahmen).
- Das Landes-Energieeffizienzgesetz enthält Bestimmungen über die Registrierung von Energieausweisen in einer Energieausweisdatenbank und die Übermittlung von Energieausweisdaten an das zentrale Gebäude- und Wohnungsregister (GWR).
- Weiters  ist – wie bisher im Baurecht – die Pflicht zur regelmäßigen  Inspektion von Heizungsanlagen und Klimaanlagen durch qualifiziertes und unabhängiges Fachpersonal vorgesehen.
- Ausgestellte Inspektionsberichte über Heizungs- und Klimaanlagen und Energieausweise sind stichprobenhaft regelmäßig zu überprüfen (Einrichtung eines unabhängigen Kontrollsystems).

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