Presseaussendung · 05.10.2012 Regelung zur Kinder- und Jugendhilfe des Bundes rasch umsetzen LR Schmid: Land braucht finanzielle Unterstützung zur Umsetzung des Vier-Augenprinzips

Veröffentlichung
Freitag, 05.10.2012, 14:56 Uhr
Themen
Soziales/Jugend/Schmid
Redaktion
Gerhard Wirth

Wien (VLK) – Bei der Tagung der Landes-Jugendwohlfahrtreferentinnen und -referenten am Freitag, 5. Oktober 2012, in Wien wurde einmal mehr die Frage eines Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Bundes thematisiert. Vorarlbergs Jugendlandesrätin Greti Schmid begrüßte dabei den erneuten Vorstoß von Bundesminister Reinhold Mitterlehner für ein solches Gesetz und bekräftigte nach dem Treffen ihre Forderung nach raschen Verhandlungen mit jenen drei Ländern, die sich bisher dagegen gestellt haben.

Bereits seit vielen Jahren versucht der Bund das Jugendwohlfahrtsgesetz aus dem Jahr 1989 durch ein modernes Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu ersetzen. Parallel zur Gesetzesnovelle hatte der Bund zur Umsetzung des Vier-Augenprinzips finanzielle Unterstützung für die Länder angekündigt. Die Vorhaben sind bisher am Einspruch von drei Bundesländern gescheitert.

Minister Mitterlehner hat nun eine 15a-Vereinbarung vorgelegt, wo die Eckpunkte eines Kinder- und Jugendhilfegesetzes skizziert sind. Wesentliche Schwerpunkte sind das verbindliche Vier-Augenprinzip bei der Gefährdungsabschätzung und bei der Hilfeplanung. Bei der heutigen (Freitag) Sitzung in Wien kündigte Mitterlehner an, noch heuer mit den drei ablehnenden Ländern Gespräche zu führen, um möglichst die ursprüngliche Intention eines Bundes-Kinder-und Jugendhilfegesetzes zu erreichen. Bei Nichterreichen soll ein Staatsvertrag mit jenen Ländern gemacht werden, die schon bisher zugestimmt haben.

Den Ländern sollen durch Unterzeichnung der Vereinbarung in den Jahren 2013 und 2014 jeweils sechs Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. "Ich fordere rasche Verhandlungen, denn auch das Land Vorarlberg braucht die finanzielle Unterstützung des Bundes", betonte Landesrätin Schmid.

Unabhängig vom Fortgang dieser Gespräche arbeitet Vorarlberg intensiv am neuen Vorarlberger Kinder- und Jugendhilfegesetz. Auch darin ist das Vier-Augenprinzip ein wesentlicher Punkt. Zur Erinnerung: Es wurde ein breiter Dialogprozess mit Fachleuten der öffentlichen und privaten Jugendwohlfahrt sowie aus den Bereichen Bildung, Gesundheit, Justiz und Exekutive geführt. Daraus entstanden sind programmatische Leitlinien, die derzeit in die Erarbeitung des neuen Landesgesetzes einfließen. Nach Befassung durch die Expertenkommssion im Fall Cain wird die Begutachtung eröffnet. Das Gesetz soll möglichst im Frühling 2013 in Kraft treten können, hofft Landesrätin Schmid.

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