Medieninformation Donnerstag, 05.10.2023, 13:51 Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024: Mehr Entlastung für mehr Haushalte LH Wallner und LR Wiesflecker: Erhöhung auf 500 Euro, unbürokratische Auszahlung
Bregenz (VLK) – Angesichts der hohen Wohn- und Energiekosten erhöht das Land Vorarlberg den bisherigen Heizkostenzuschuss von 330 Euro auf 500 Euro. Der Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/24 wird ab 16. Oktober 2023 möglichst unbürokratisch überwiesen bzw. ausbezahlt, teilten Landeshauptmann Markus Wallner und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker im heutigen (Donnerstag) Pressegespräch mit. Die Ausbezahlung bzw. Überweisung soll über die Vorarlberger Gemeinden abgewickelt werden. Jene Haushalte/Personen, die im Frühjahr 2023 den Heizkostenzuschuss PLUS erhalten haben, müssen keinen weiteren Antrag für den Bezug des Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/2024 stellen. Bis zu 40.000 Vorarlberger Haushalte können von diesem erhöhten Zuschuss profitieren.
„Die Erhöhung des Heizkostenzuschusses ist neben weiteren Verbesserungen – beim Familienzuschuss, bei der Wohnbeihilfe und bei den Kinderrichtsätzen der Sozialhilfe – ein wichtiger Bestandteil unserer Maßnahmen zur Abfederung der Teuerung. Die hohe Inflationsrate setzt einen großen Teil der Haushalte bis hinein in die Mittelschicht unter Druck, umso wichtiger ist es, mit dem Wohn- und Heizkostenzuschuss eine zusätzliche Entlastung zu bieten“, betonte Landeshauptmann Wallner.
„Der Wohn- und Heizkostenzuschuss ist eine wichtige ergänzende Sozialleistung, mit der wir vor allem älteren Menschen mit niedriger Pension sowie Wohnbeihilfe- und Sozialhilfebeziehenden unter die Arme greifen. Vom Wohn- und Heizkostenzuschuss sollen darüber hinaus vor allem die von der Teuerung besonders betroffenen Alleinerziehenden-Haushalte profitieren“, erläuterte Landesrätin Wiesflecker.
Unkomplizierte Abwicklung über die Gemeinden
Für den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 stehen insgesamt 19,6 Millionen Euro zur Verfügung. Er kann von 16. Oktober 2023 bis 16. Februar 2024 bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Der Einfachheit halber müssen jene knapp 30.000 Haushalte, die im Frühjahr 2023 den Heizkostenzuschuss PLUS erhalten haben, keinen weiteren Antrag für den Bezug des Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/2024 stellen. Je nach EDV technischen Möglichkeiten der einzelnen Gemeinden erfolgt für diese Gruppe eine automatisierte Überweisung des Förderbetrages. Haushalte/Personen mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 in voller Höhe automatisiert.
Folgende haushaltsbezogene (Netto-) Einkommensgrenzen werden für den Bezug des Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/2024 festgelegt:
1 Personen HH Euro 1.900
2 Personen HH Euro 2.800
3 Personen HH Euro 3.250
4 Personen HH Euro 3.650
5 Personen HH Euro 4.100
6 Personen HH Euro 4.500
7 Personen HH Euro 4.950
Jede weitere Person + Euro 430
Zur Abfederung einer „harten“ Einkommensgrenze und im Sinne einer „gerechten“ Mittelzuwendung an Privathaushalte ist die Anwendung einer „Ausschleifregelung“ vorgesehen. Haushalte, die bis maximal 400 Euro über der Einkommensgrenze liegen, erhalten einen reduzierten Zuschuss.
- Redaktion
- Thomas Mair