Presseaussendung · 03.06.2024 Vorarlberger Landtag debattiert Zukunft der Europäischen Union Weitere Debattenschwerpunkte der Landtagssitzung am 5. Juni 2024

Veröffentlichung
Montag, 03.06.2024, 14:57 Uhr
Themen
Politik/Landtag/Sonderegger
Redaktion
Landtagsdirektion

Bregenz (VLK) – Der Vorarlberger Landtag befasst sich in seiner fünften Sitzung in diesem Jahr in der Aktuellen Stunde, ab 9.00 Uhr, mit dem turnusmäßig von der Volkspartei (VP) vorgegebenen Thema „Europäische Union: Ein Erfolgsprojekt, das noch besser werden kann!“ Eine Dolmetscherin und ein Dolmetscher übersetzen die Aktuelle Stunde in Gebärdensprache. Die Landtagssitzung wird live im Internet auf www.vorarlberg.at/landtag übertragen.

Im Anschluss an die Aktuelle Stunde folgen die Debatte und Beschlussfassung zu folgenden Gesetzen, staatsrechtlichen Vereinbarungen bzw. Gesetzesänderungen:

Das Verfassungsgesetz über eine Änderung des Verfassungsgesetzes über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein wurde notwendig, da der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein im Bereich des Egelsees nicht mehr klar erkennbar ist. Verlief sie ursprünglich in der Mitte eines Grabens, soll sie neu geradlinig im See, jetzt ein Rückhalteweiher, festgelegt werden. Die auszutauschenden Gebietsteile gleichen sich flächenmäßig aus.

Mit dem Gesetz über eine Änderung des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes werden die fachlichen Anstellungserfordernisse für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen angepasst. Künftig berechtigen auch der Abschluss eines Masterstudiums Elementarpädagogik (120 ECTS) an einer Universität oder Hochschule sowie der Universitätslehrgang Elementarpädagogik (120 ECTS) zur Ausübung dieser Tätigkeit.

Mit dem Gesetz über eine Änderung des Straßengesetzes werden zwei EU-Richtlinien unter Berücksichtigung der Landeskompetenzen umgesetzt. Dies betrifft die Wegekosten-Richtlinie und die Richtlinie über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßennutzungsgebühren in der Union.

Ziel der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank ist es, durch die rechtliche Etablierung, die Weiterentwicklung und die Nutzung einer Datenbank (Transparenzportal) ein höchstmögliches Maß an Transparenz und effizientem Mitteleinsatz im Bereich der Förderungen aus öffentlichen Mitteln des Bundes und der Länder zu gewährleisten.


Dringliche Anfragen machen NEOS betreffend „Verwirrung und Verunsicherung: Was passiert mit der Mobbing-Koordinationsstelle?“ und SPÖ bezüglich „Kindergesundheit im Regen stehen gelassen: Wann erhalten alle Kinder eine schulärztliche Untersuchung?“ namhaft.

Weitere Debattenschwerpunkte auf der Tagesordnung sind:

•    Grundsteuerbefreiung der Wohnungseigentümer in Eigentümergemeinschaften 
•    Modernisierung der öffentlichen Verwaltung in Vorarlberg
•    Wahlrecht für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
•    Taser für Streifenpolizisten
•    Tätigkeitsbericht 2023 der Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Vorarlberg
•    Kinder sollen an Schulen körig essen!


Landtagspräsident Harald Sonderegger: ‚‚Alle Interessierten können auch von zu Hause aus bzw. mobil die aktuelle landespolitische Arbeit der Abgeordneten mitverfolgen. Die gesamte Debatte ist als Live-Stream auf www.vorarlberg.at/landtag zu sehen, die Aktuelle Stunde wird – ebenfalls live – auf ‚Unser Vorarlberg‘ auf Facebook (www.facebook.com/unservorarlberg) übertragen.‘‘

Die Redebeiträge der Abgeordneten können noch während der laufenden Sitzung, unmittelbar nach Beendigung der jeweiligen Wortmeldung oder als einzelne Videofiles im Videoarchiv auf der Homepage des Landtags www.vorarlberg.at/landtag nachgesehen werden.


Hinweise:
Aus gegebenem Anlass wird auf die Bestimmung des § 7 Versammlungsgesetz i.d.g.F. hingewiesen und mitgeteilt:
Während der Landtag versammelt ist, darf im Umkreis von 300 Metern von seinem Sitze keine Versammlung unter freiem Himmel stattfinden.
Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Alle Personen, die an der kommenden Landtagssitzung teilnehmen möchten, ersuchen wir, diese Absicht beim Betreten des Landhausvorplatzes (Zelt) gegenüber dem Sicherheitspersonal zu artikulieren.
Für den Nachweis Ihrer Identität weisen Sie bitte einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis vor. Für angemeldete Besuchergruppen genügt ein solcher Ausweis der Gruppen-Kontaktperson.
 

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