Medieninformation Freitag, 06.09.2024, 13:25 Tourismusakzeptanz als Erfolgsrezept Ergebnisse der LandestourismusreferentInnenkonferenz 2024

Lochau (VLK) – Bei der heutigen (Freitag, 6. September) LandestourismusreferentInnen-Konferenz in Lochau tauschten sich die tourismusverantwortlichen Regierungsmitglieder der Bundesländer gemeinsam mit der Staatssekretärin für Tourismus, Susanne Kraus-Winkler, über aktuelle Herausforderungen und Chancen der Branche aus. Im Mittelpunkt der Konferenz stand die Stärkung der Tourismusakzeptanz in der einheimischen Bevölkerung. Als gemeinsames Ziel wurde die bessere Sichtbarmachung der positiven Aspekte des Tourismus, aber auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Sorgen und Herausforderungen bekräftigt. Dabei soll auch die jährliche Tourismusakzeptanzmessung durch den Bund verstärkt zum Einsatz kommen, die Anfang des Jahres gesetzlich verankert wurde.

„Die Stimmung im Tourismus ist positiv: Die Nächtigungszahlen der Statistik Austria zeigen, dass wir die erfolgreichste erste Sommerhälfte seit 1980 hatten“, freut sich Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler und ruft eine aktuelle Veröffentlichung der UN-Weltorganisation für Tourismus in Erinnerung: „Bei den Ankünften in Relation zur Einwohnerzahl ist Österreich sogar Weltmeister – wir liegen noch vor Spanien und Italien.“ Allerdings betont Kraus-Winkler im selben Atemzug, dass es in der Tourismuspolitik immer um „Qualität vor Quantität“ gehen müsse: „Der Tourismus kann nur dann nachhaltig erfolgreich sein, wenn er auch von der einheimischen Bevölkerung als Chance wahrgenommen wird.“ Erfreut zeigt sich Kraus-Winkler, dass das Problem des „Unbalanced Tourism“ hierzulande – anders als in Spanien und Italien – auf wenige Hotspots beschränkt bleibt. Das sei vor allem „verantwortungsbewusster Präventionsarbeit und gutem Gästemanagement“ zu verdanken, so Kraus-Winkler.

Als Beispiel nennt die Staatssekretärin die neue Tourismusakzeptanzmessung durch den Bund: In den Jahren 2020 bis 2023 wurde die Einstellung der Bevölkerung zum Tourismus zunächst im Rahmen eines Pilotversuchs erhoben. Mit dem Jahr 2024 wurde die Tourismusakzeptanzmessung per Gesetzesverordnung in den Aufgabenbereich der Statistik Austria übertragen und dauerhaft gesetzlich abgesichert. Außerdem hat das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft einen Fördercall zum Thema „Balanced Tourism“ ausgelobt. Auf diese Weise werden aktuell 17 Tourismusdestinationen in sieben Bundesländern, die derzeit Konzepte für ausbalancierteren Tourismus entwickeln, mit insgesamt fast 600.000 Euro unterstützt.

Regionale Tourismussatellitenkonten für einheitliche Daten
   „Die Einführung regionaler Tourismussatellitenkonten ist ein großer Schritt, um die Bedeutung des Tourismus in jedem einzelnen Bundesland sichtbar und vergleichbar zu machen. Das stärkt nicht nur unsere regionale Wirtschaft, sondern auch die Entscheidungsgrundlagen für eine nachhaltige Tourismusentwicklung in ganz Österreich“, so Landesrat Christian Gantner.

Die Bundesländer regen deshalb eine Weiterentwicklung des von Statistik Austria und WiFo jährlich für den Bund berechneten Tourismussatellitenkontos (TSA) an, mit dem der Beitrag des Tourismus zur nationalen Wertschöpfung und Beschäftigung gemessen wird. Da dieser Beitrag je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist, solle es ein flächendeckendes System mit einem nationalen Tourismussatellitenkonto und neun regionalen Tourismussatellitenkonten geben. Die Tourismuslandesrätinnen und -räte kamen überein, in periodischen Abständen (z.B. Dreijahresrhythmus) die Erstellung von regionalen Tourismussatellitenkonten nach den einheitlichen konzeptionellen und methodischen Vorgaben der Tourismusorganisation der Vereinten Nationen (UNWTO) zu prüfen und gegebenenfalls aufeinander abgestimmt zu veranlassen, um die Erhebung von touristischen Daten und Indikatoren in allen neun Bundesländern zu vereinheitlichen und einen Vergleich zwischen den Bundesländern zu ermöglichen.

Touristische Arbeitsmarktpolitik bleibt Top-Priorität 
   „Arbeitsmarktpolitik bleibt die Top-Priorität im Tourismus“, so der Vorarlberger Tourismuslandesrat Christian Gantner: „In Vorarlberg setzen wir hier mit der im November 2023 neu geschaffenen Arbeitgebermarke ‚Top Tourismus Jobs Vorarlberg‘ ein klares Zeichen als Vorreiter. Unsere Arbeitgebermarke fungiert als Qualitätssiegel, das Top-Talente anzieht und das Vertrauen in unsere Arbeitgeber stärkt. Wir drehen den Spieß um und stellen den Arbeitgeber in den Mittelpunkt. Mit der Zertifizierung als Top Tourismus Jobs Vorarlberg Betrieb können unsere Unternehmen aufzeigen, welche herausragenden Leistungen sie erbringen, um einerseits Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und andererseits langfristig zu halten. Damit stärken wir nicht nur das Vertrauen in unsere Arbeitgeber, sondern zeigen auch, wie engagiert wir in der Region sind.“ 

Sobald tatkräftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einmal gefunden sind, sei es aber erfolgsentscheidend, dass diese rasch und vor allem unbürokratisch beschäftigt werden können. Das gelte vor allem für ausländische Arbeitskräfte, die ansonsten in eine andere europäische Tourismusdestination weiterziehen. Gerade bei den Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen verorten die Länder weiterhin Verbesserungspotenzial und sprachen sich für die Prüfung eines breiten Maßnahmenbündels aus, u.a. den Stichtag für die Saisonkontingentfestsetzung von 1. Jänner auf den 1. Dezember vorzuziehen, einen flexiblen Ausgleich zwischen den Bundesländern zu ermöglichen und den Arbeitsmarktzugang durch Erleichterungen beim Ersatzkraftverfahren für Berufe auf Mangelberufslisten zu verbessern. Aufgrund des hohen Bedarfs an Lehrlingen im Tourismus wird zudem angeregt, die Möglichkeit zu prüfen, bei entsprechendem regionalen Bedarf einen Aufenthaltstitel für volljährige Lehrlinge aus Drittstaaten zu schaffen, um diesen die Möglichkeit zu bieten, nach erfolgreichem Abschluss der Lehre auf die Rot-Weiß-Rot-Karte umzusteigen.

Von Tourismusstaatssekretärin Kraus-Winkler kommt insoweit Zuspruch: „Die saisonale Beschäftigung dringend benötigter Drittstaatsangehöriger darf jedenfalls dann nicht an starren Kontingenten scheitern, wenn nachweislich keine inländischen Arbeitskräfte verfügbar sind.“ Als weitere wichtige Maßnahmen nennt Kraus-Winkler die Beschleunigung des Verfahrens zur Erlangung der Rot-Weiß-Rot-Karte und eine besonders niederschwellige Rot-Weiß-Rot-Karte für Tourismus-Arbeitskräfte aus dem Westbalkanraum. 

Einheimischentarife als wichtiges Signal für Bevölkerung 
   Als spezielle Preisgestaltungen für Ortsansässige, stehen Einheimischentarife im Spannungsfeld des Europarechts. Dieses besagt, dass alle UnionsbürgerInnen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit gleichbehandelt werden müssen. „Unsere Bundesländer sind beliebte Destinationen für Gäste aus nah und fern. Im Sinne der Einheimischen, die den Tourismus mittragen, setzen wir uns dafür ein, dass bestehende Vergünstigungen erhalten bleiben. Deshalb setzen wir uns für eine vertiefende rechtliche Prüfung der Zulässigkeit von Einheimischentarifen anhand konkreter betrieblicher Beispiele oder für die Schaffung von landesspezifischen Lösungen ein. Wenn dabei keine Lösungen gefunden werden, soll die 2025 bevorstehende EU-Konsultation zu den europarechtlichen Vorgaben genutzt werden, um eine Ausnahme für Einheimischentarife zu schaffen. Schließlich wird durch diese auch die soziale Teilhabe gefördert und die Akzeptanz des Tourismus in der Bevölkerung weiter erhöht – und diese brauchen wir für einen starken Tourismus ebenso wie Gäste und eine qualitätsvolle Freizeitinfrastruktur“, erklärt der Tiroler Tourismuslandesrat Mario Gerber, auf dessen Einladung die nächste Konferenz im Herbst 2025 stattfinden wird. 

Prüfung der Anerkennung der Selbstständigkeit von BergsportführerInnen
   In der Konferenz wurde die rechtliche Einstufung von BergsportführerInnen – darunter Berg- und SchiführerInnen, SchluchtenführerInnen, BergwanderführerInnen oder SportkletterlehrerInnen – diskutiert. „Aktuell werden sie im Sozialversicherungsrecht oftmals nicht als Selbstständige, sondern als DienstnehmerInnen beispielsweise der Bergrettung oder einer Alpinschule eingestuft“, so Landesrat Gerber. Um bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben, sprachen sich die anwesenden Tourismuslandesrätinnen und -räte für eine Prüfung möglicher Änderungen im Sozialversicherungsgesetz aus, um die Selbstständigkeit der BergsportführerInnen künftig besser abzusichern.
 

Redaktion
Gerhard Wirth

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