Presseaussendung · 20.09.2024 Stadttunnel Feldkirch: Weitere Entscheidungen durch das Bundesverwaltungsgericht Beschwerden ab- bzw. zurückgewiesen, Bauarbeiten am Haupttunnel starten voraussichtlich plangemäß
- Veröffentlichung
- Freitag, 20.09.2024, 14:05 Uhr
- Themen
- Stadttunnel/Feldkirch
- Redaktion
- Mathias Bertsch
Feldkirch (VLK) – Das Bundesverwaltungsgericht hat bezüglich den anhängigen Verfahren zum Projekt „Stadttunnel Feldkirch“ eine weitere Entscheidung getroffen. Sowohl die Beschwerde gegen ein informelles Schreiben der UVP-Behörde wurde mit Beschluss des BVwG (mangels Anfechtungsgegenstand) als unzulässig zurückgewiesen. Nunmehr hat das BVwG auch die Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid der UVP-Behörde mit Erkenntnis als unbegründet abgewiesen. Zeitgleich wurde in beiden Verfahren darüber abgesprochen, dass eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig ist. Des Weiteren können die Bauarbeiten am Haupttunnel voraussichtlich plangemäß 2025 gestartet sowie das Vergabeverfahren wie vorgesehen Ende des Jahres abgeschlossen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat sowohl die Beschwerde gegen ein informelles Schreiben der UVP-Behörde mit Beschluss als unzulässig zurückgewiesen als auch die Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid der UVP-Behörde als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde in beiden Verfahren als nicht zulässig erklärt.
Das erste Verfahren hatte eine Rechtsauskunft zum Inhalt, welche von Seiten der Beschwerdeführerin als Bescheid gewertet wurde. Die Beschwerde gegen das informelle Schreiben der UVP-Behörde wurde zuständigkeitshalber an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt. Das BVwG hat die Beschwerde mit Beschluss vom 4.9.2024 mangels Anfechtungsgegenstand als unzulässig zurückgewiesen. Das zweite Verfahren betrifft einen Feststellungsbescheid, bei welchem der Antrag auf Baueinstellung beantragt wurde und von Seiten der UVP-Behörde als unzulässig zurückgewiesen wurde. Das BVwG hat die Beschwerde mit Erkenntnis vom 16.9.2024 als unbegründet abgewiesen.
Derzeit läuft das mehrstufige Vergabeverfahren für das Hauptbaulos gemäß Bundesvergabegesetz 2018. Der Abschluss des Vergabeverfahrens bzw. die Zuschlagserteilung wird plangemäß für Dezember 2024 angestrebt. Des Weiteren werden derzeit die Vorarbeiten für den Baubeginn des Haupttunnels, die insbesondere den Umbau im Bereich Felsenau mit Radwegunterführung, Rampenbrücke und Umlegung der L 190 umfassen, durchgeführt. Ein Abschluss dieser Arbeiten erfolgt voraussichtlich in den nächsten Wochen. Die Bauarbeiten für den Haupttunnel des Entlastungsprojektes Stadttunnel Feldkirch können voraussichtlich wie vorgesehen im Jahr 2025 gestartet werden.