Medieninformation Freitag, 29.11.2024, 15:19 Neuregelung der Betriebszeiten und des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken im Bezirk Bregenz LR Rüscher: Versorgung der Bevölkerung im Bregenzerwald mit Arzneimitteln bleibt gewährleistet
Bregenz (VLK) – Am Sonntag, 1. Dezember 2024 tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz über eine Änderung der Festlegung der Betriebszeiten und des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken im Bezirk Bregenz in Kraft. „Mit den neuen Maßnahmen ist die Versorgung der Bevölkerung im Bregenzerwald mit Arzneimitteln weiterhin gewährleistet“, sagt Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher.
Die wesentlichen Änderungen der Verordnung sind:
- Einführung einer Taxizustellung ab 20.00 Uhr im Bregenzerwald: Die Notfallbereitschaftsdienste wurden an die im Bregenzerwald regionsspezifischen Bedürfnisse angepasst. Durch die Änderung des ärztlichen Nachtdienstes seit Jahresbeginn 2024 sind auch die Inanspruchnahmen der Nachtdienstapotheke im Bregenzerwald nach 20.00 Uhr stark zurückgegangen. Nach dem Ende der ärztlichen Ordinationszeiten übernimmt nun ein Bereitschaftsdienst den Kurativdienst (Nachtdienst). Diese Dienste werden von 19.00 bis 7.00 Uhr über den Stützpunkt Bezau bzw. bestimmte Poolärzte abgewickelt. Die Taxizustellung erfolgt ab 20.00 Uhr für dringend benötigte Arzneimittel durch die diensthabende Apotheke. „Dadurch ist die Versorgung der Bevölkerung im Bregenzerwald mit Arzneimitteln weiterhin gewährleistet“, sagt Landesrätin Rüscher.
- Anpassung der Sonntagsöffnungszeiten im Kleinwalsertal an die tatsächlichen Gegebenheiten: Die Öffnungszeiten am Sonntag von nunmehr 10 Uhr bis 12 Uhr anstelle von bisher 10 Uhr bis 12.30 Uhr wurden an den ärztlichen Notdienst, welcher von 10 Uhr bis 11 Uhr versehen wird, angepasst. Die letzte halbe Stunde konnte daher entfallen, ohne dass die Versorgung mit Medikamenten in der Bevölkerung beeinträchtigt wird.
Apothekerkammer unterstützt Neuregelung im Bregenzerwald
„Durch die Änderung des ärztlichen Notdienstes in der Nacht, waren auch die ApothekerInnen des Bregenzerwaldes gezwungen, ihre Bereitschaftsdienste anzupassen, um die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung des Bregenzerwaldes mit Medikamenten auch in den Nachtstunden zu gewährleisten“, sagt Christof van Dellen, Präsident der Vorarlberger Apothekerkammer: „Die Taxizustellung von verschriebenen dringenden Arzneimitteln soll zusätzlich eine Erleichterung für die kranken Menschen sein, die den ärztlichen Notdienst während der Nachtstunden in Anspruch nehmen. In Zukunft müssen sie nicht mehr die diensthabende Apotheke (auf)suchen, sondern die dringend benötigten Medikamente kommen zu ihnen."
Die Neuregelung tritt mit 1. Dezember 2024 in Kraft. Nach einem Jahr ist eine Evaluierung durch die Apothekerkammer geplant.
- Redaktion
- Thomas Mair