Medieninformation Donnerstag, 18.06.2026, 16:54 Moderate Öffnung der Felchenfischerei Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF)
Die Situation der Bodenseefischerei bleibt nach wie vor sehr herausfordernd. Immerhin zeigt die seit 2024 laufende Felchenschonung erste positive Entwick-lungen. Die Internationale Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) hat sich auf ihrer Tagung über die aktuelle Bestandssituation ausge-tauscht und Beschlüsse für die zukünftige Bewirtschaftung des Bodensees ge-fasst.
Die Erträge der Berufsfischerei am Bodensee-Obersee befinden sich weiterhin auf ei-nem historisch niedrigen Niveau. Nach den stark rückläufigen Fängen in den voraus-gegangenen Jahren erreichte der Gesamtertrag der Berufsfischer im Jahr 2025 mit knapp 116 Tonnen erneut einen Tiefstand.
Die seit 2024 geltende Felchenschonung zeigt erste positive Effekte. Im Laichfischfang und in den Monitoringprogrammen wurden sowohl mehr als auch ältere und größere Felchen gefangen. Gleichzeitig bleibt der Bestand insgesamt weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Vor diesem Hintergrund verständigte sich die IBKF auf einen vor-sichtigen und wissenschaftlich begleiteten Wiedereinstieg in die Felchenfischerei. Die beschlossenen Regelungen sollen einerseits den Schutz der Bestände gewährleisten und andererseits den Berufsfischern wieder eine begrenzte Nutzung der Felchen ermöglichen. Auch soll die Angelfischerei auf Felchen wieder eingeschränkt erlaubt werden.
Die IBKF begrüßt den Start des grenzüberschreitenden Interreg-Projekts zum Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee, unter Federführung Baden-Württembergs. Das Projekt wird von allen Anrainerstaaten durchgeführt. Es soll den Fischartenschutz in der Region vorantreiben. Außerdem werden neue Erkenntnisse über die Bestandsentwicklung, das Verhalten sowie mögliche Managementmaßnahmen in Bezug auf den Kormoran erarbeitet, mit dem Ziel, gefährdete Fischbestände vor Fraßverlusten durch Kormorane zu schützen. Erste Schritte wurden bereits unternommen.
Diskutiert wurde zudem die Entwicklung des Stichlings. Trotz des im Herbst 2024 festgestellten starken Bestandsrückganges wird ein Stichlingsmonitoring weiterhin als sinnvoll erachtet, um die weitere Bestandsentwicklung frühzeitig erkennen und be-werten zu können.
Die IBKF wird die Entwicklung der Fischbestände weiterhin eng begleiten und ihre
Bewirtschaftungsmaßnahmen laufend an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen. Ziel bleibt eine langfristig nachhaltige Fischerei, die sowohl den Schutz der Fischbestände als auch die Interessen der Fischerei berücksichtigt.
| Hintergrundinformationen zur Felchenfischerei ab 1. Januar 2027 Im freitreibenden Schwebsatz werden vom 01.05. bis 31.08. jeweils Dienstag bis Don-nerstag zugelassen: - im Mai drei Netze mit 40 mm und ein Netz mit 44 mm Maschenweite, - im Juni zwei Netze mit 40 mm und zwei Netze mit 44 mm Maschenweite, - im Juli ein Netz mit 40 mm und drei Netze mit 44 mm Maschenweite sowie - im August vier Netze mit 44 mm Maschenweite. Im Zeitraum vom 01.05. bis 31.08. wird auch die Angelfischerei mit einem Tagesfangli-mit von drei Felchen freigegeben. Diese Maßnahmen werden bis zur IBKF 2028 als Entscheidungsbasis für die Folge-jahre evaluiert. Darauf basierend werden die entsprechenden Beschlüsse gefasst. |
- Redaktion
- Gerhard Wirth