Presseaussendung · 29.01.2024 Maßnahmen zur Unterbindung des Ausweichverkehrs im Bereich Bludenz/Klostertal im Februar 2024 LR Tittler: Ziel ist eine deutliche Entlastung für die Bevölkerung

Veröffentlichung
Montag, 29.01.2024, 15:06 Uhr
Themen
Verkehr/S 16/Tittler
Redaktion
Thomas Mair

Bludenz (VLK) – Aufbauend auf den Erkenntnissen eines Pilotversuchs im Februar 2023 setzt das Land Vorarlberg gemeinsam mit der Regio Klostertal-Arlberg und der Asfinag an den vier Samstagen im Februar 2024 Maßnahmen zur Unterbindung des Ausweichverkehrs von der S 16 auf dem untergeordneten Straßennetz zwischen dem Raum Bludenz und dem Arlberg um. „Mit diesen Maßnahmen erwarten wir uns eine deutliche Entlastung für die Bevölkerung“, sagte Landesrat Marco Tittler beim heutigen (Montag) Pressegespräch beim Parkplatz Radin Süd an der S 16. „Ohne Abfahrsperren wird es wahrscheinlich nicht gehen“, führte der Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann aus.

Die Hauptrouten zu Schigebieten sind an Winterwochenenden, vor allem den Samstagen, häufig überlastet. Dies gilt auch für die Zufahrt über die A14 (Rheintal-Walgau Autobahn) und S16 (Arlberg-Schnellstraße) in Richtung Klostertal/Arlberg, Montafon und Tirol. Als Folge der Stauerscheinungen auf der A14 und S16 tritt Ausweichverkehr auf dem untergeordneten Straßennetz auf, wodurch die Siedlungsgebiete und Ortszentren im Raum Bludenz und in den Gemeinden im Klostertal zunehmend beeinträchtigt sind. Eine Analyse der Verkehrsdaten zeigte, dass in Folge des hohen Verkehrsaufkommens auf der S16 (bis zu ca. 15.000 Kfz/24h in Richtung Arlberg) an 3 bis 6 Samstagen im Jahr auch ein großer Staufluchtverkehr auf der L97 im vorderen Klostertal von bis zu 5.000 Kfz/24h in Richtung Arlberg auftritt (im Vergleich zu durchschnittlich ca. 1.000 Kfz/24h Samstags pro Richtung), und ebenso im Stadtgebiet von Bludenz sowie in den Ortsgebieten von Nüziders und Bürs.

„Brauchen Lösungen“

„Dies führt zu erhöhten Lärm- und Schadstoffbelastungen, einer verringerten Verkehrssicherheit und einer beeinträchtigten Versorgungssicherheit infolge von Stauerscheinungen auf den überlasteten Straßenabschnitten“, sagte Landesrat Tittler: „Die neuen Maßnahmen sollen eine deutliche Entlastung für die Bevölkerung bringen“. Wir brauchen Lösungen, führte Bürgermeister Tschann an: „Ohne Abfahrsperren wird es wahrscheinlich nicht gehen. Wir müssen unsere Bevölkerung entlasten“. Tschann zeigte sich überzeugt, „dass wir durch die Unterstützung des Landes eine gute Lösung für unsere Bevölkerung im Großraum Bludenz und in den Klostertaler Gemeinden erreichen.“

Konzept für Maßnahmen im Februar 2024

Jahrelange Beobachtungen zeigen, dass die Samstage im Februar aufgrund der Ferienbeginne in Bayern, in den Niederlanden und in Österreich jeweils zu den verkehrsstärksten Reisetagen im Vorarlberger Wintertourismus zählen. Deshalb sollen an den vier Samstagen im Februar 2024 Maßnahmenbündel in zwei Varianten mit Abfahrts- bzw. Durchfahrtsverboten an jeweils zwei Samstagen umgesetzt werden, die sich im Umfang der Maßnahmen maßgeblich unterscheiden:

Maßnahme „kleine Variante“ am 03. und am 10. Februar 2023:
An den Samstagen 3. und 10. Februar 2024, an denen starker Reiseverkehr zu erwarten ist, wird ein Pilotversuch mit Maßnahmen im Klostertal (S16, L97) umgesetzt mit dem vorrangigen Ziel, die Leistungsfähigkeit auf der S16 voll auszunützen und damit Stauausweichverkehr idealerweise erst gar nicht aufkommen zu lassen bzw. in geringerem Ausmaß zu halten. Sperre einzelner Ein- und Ausfahrtrampen.

Maßnahme „große Variante“ am 17. und am 24. Februar 2023:
An den Samstagen 17. und 24. Februar 2024, an denen ebenfalls starker Reiseverkehr zu erwarten ist, wird ein erweiterter Pilotversuch mit dem Ziel umgesetzt, 
- die Leistungsfähigkeit auf der S16 voll auszunützen (- analog zur kleinen Variante -) und gleichzeitig
- allfälligen großräumigen Ausweichverkehr durch Bludenz, Nüziders, Bürs
und das Klostertal zu unterbinden.

Die Umsetzung der Maßnahmen wird von der Exekutive, von externen Straßenaufsichtsorganen der Bezirkshauptmannschaft Bludenz als zuständiger Behörde für die Landestraßen, der Asfinag und den verantwortlichen Straßenerhaltern umfassend begleitet. Die Maßnahmen werden von der Asfinag auf der Zulaufstrecke der A14 an mehreren Stellen angekündigt. Ebenfalls werden die Maßnahmen an die Navi-Anbieter und Verkehrsdienste gemeldet, damit die Informationen auch über diesen Weg bei den Kfz-Lenker:innen ankommen. Die lokale Bevölkerung und die Tourismusbetriebe werden auch über die Gemeinden informiert.
 

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