Presseaussendung · 14.09.2024 Landtagswahl: Wahlkartenausstellung beginnt Wahlkarten können ab Montag von den Gemeinden versendet bzw. ausgegeben werden

Veröffentlichung
Samstag, 14.09.2024, 09:30 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Landtagswahl
Redaktion
Mathias Bertsch

Bregenz (VLK) – Morgen, am 15. September 2024, wird der jährliche Internationale Tag der Demokratie gefeiert. Fast zeitgleich dazu, passend zum Anlass, beginnt tags darauf, am Montag, die Wahlkartenausstellung in den Gemeinden für die bevorstehende Landtagswahl (13. Oktober 2024). Landeshauptmann Markus Wallner appellierte in diesem Zusammenhang an die wahlberechtigten LandesbürgerInnen, „ihre Stimme zu nutzen und an der politischen Willensbildung teilzuhaben“. Er erinnerte an die verschiedenen Möglichkeiten, an der Wahl teilzunehmen.

Ab Montag, 16. September 2024, können die ersten beantragten Wahlkarten für die Landtagswahl durch die Gemeinden versendet bzw. ausgegeben werden. 

Personen, die am Wahltag nicht in ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland), haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte und können mit dieser an der Wahl teilnehmen.

Wenn ab Montag, 16. September 2024, eine Wahlkarte persönlich beantragt wird, kann auf Wunsch auch unmittelbar vor Ort im Gemeindeamt bzw. Rathaus per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Für diese Stimmabgabe stehen vor Ort Wahlzellen zur Verfügung.
Schriftlich beantragte Wahlkarten werden den Wahlberechtigten grundsätzlich per Einschreiben an die gewünschte Zustelladresse zugesendet. Wenn eine sogenannte „qualifizierte elektronische Signatur“ verwendet wird/wurde (mittels „ID Austria“), wird auf die eingeschriebene Form verzichtet.

In ihrer Mobilität eingeschränkte Personen (z.B. wegen Krankheit, Unfall, Alter, etc.), welche das Wahllokal nicht aufsuchen können und daher wünschen, dass sie am Wahltag von der besonderen Wahlbehörde zur Stimmabgabe aufgesucht werden, können dies bereits mit dem Wahlkartenantrag oder auch noch später beantragen (spätestens jedoch bis zum 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr).

Die Ausstellung einer Wahlkarte kann bei der zuständigen Gemeinde bis Mittwoch, 9. Oktober 2024, schriftlich (per Brief, E-Mail oder per Online-Antrag auf www.meinewahlkarte.at) oder mündlich bis Freitag, 11. Oktober 2024, 12.00 Uhr, beantragt werden. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die beantragende Person hat die Identität nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. 

Mit einer Wahlkarte bestehen folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:
•    Briefwahl im In- oder Ausland und anschließende Übermittlung der Wahlkarte an das zuständige Gemeindeamt bis zum Schließen des letzten Wahllokals innerhalb der Gemeinde (postalische Übermittlung, Abgabe beim Gemeindeamt, Einwerfen in den Briefkasten der Gemeinde, etc.) bzw. Abgabe in einem Wahllokal am Wahltag während der Öffnungszeiten oder bei einer besonderen Wahlbehörde
•    Wählen am Wahltag in einem Wahllokal für Wahlkartenwähler
•    Wählen am Wahltag vor der besonderen Wahlbehörde
•    Wählen am Wahltag im ursprünglich zuständigen Wahllokal


Die „Amtlichen Wahlunterlagen“ werden zwischen dem 30. September und dem 4. Oktober 2024 an alle wahlberechtigten Personen in Vorarlberg versendet. Zu diesen gehören die „Amtliche Wahlinformation“ sowie der „Amtliche Stimmzettel“ für die Landtagswahl 2024. In den Wahlunterlagen, welche übermittelt werden, findet sich unter anderem auch ein persönlicher Zahlencode zur Beantragung einer Wahlkarte im Internet (www.meinewahlkarte.at), wie auch ein schriftlicher Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert und eine detaillierte Anleitung. Die Beantragung einer Wahlkarte kann aber auch vor Erhalt der „Amtlichen Wahlunterlagen“ ohne den persönlichen Zahlencode oder den übermittelten Wahlkartenantrag erfolgen. 
 

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