Presseaussendung · 02.10.2024 Landtagswahl: Stimmzettel in den amtlichen Wahlunterlagen Wahlunterlagen sind kein Ersatz für die Wahlkarte

Veröffentlichung
Mittwoch, 02.10.2024, 13:45 Uhr
Themen
Landtagswahl/Stimmzettel
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – In diesen Tagen wurden die „Amtlichen Wahlunterlagen“ der Landtagswahl 2024 an alle wahlberechtigten Personen in Vorarlberg versendet. Zu diesen Unterlagen gehören die amtliche Wahlinformation sowie – im Gegensatz zur Nationalratswahl – der amtliche Stimmzettel. Mit der Zusendung des Stimmzettels vor dem Wahltag haben die wahlberechtigten Personen Gelegenheit, in Ruhe und ohne dem in der Wahlzelle möglicherweise empfundenen Zeitdruck, vor allem die Vergabe von Vorzugsstimmen zu überlegen, teilt die Landeswahlbehörde mit. Der Stimmzettel soll gemeinsam mit der amtlichen Wahlinformation am Wahltag ins Wahllokal mitgebracht werden. Die Unterlagen ersetzen jedoch keine Wahlkarte. Eine einfache Übermittlung des Stimmzettels in einem Kuvert ist daher keine gültige Stimmabgabe.

In den versendeten Unterlagen ist auch die amtliche Wahlinformation mit der Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit sowie persönliche Angaben der wahlberechtigten Person zu finden. Dieser Abschnitt sollte – gemeinsam mit dem zugesandten Stimmzettel und einem Identitätsnachweis – zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitgenommen werden, da die Vorlage der Wahlinformation den Arbeitsablauf der Wahlbehörde erleichtert. Ist die amtliche Wahlinformation am Wahltag nicht mehr verfügbar, können die Öffnungszeiten des zuständigen Wahllokals beim Gemeindeamt erfragt oder über die Internetseiten des Landes unter www.vorarlberg.at abgerufen werden. 

Ist der amtliche Stimmzettel nicht mehr vorhanden oder wurde vergessen, ihn in das Wahllokal mitzubringen, dann liegen in der Wahlzelle Stimmzettel zur Entnahme auf.
 

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