Presseaussendung · 23.06.2024 LR Tittler: „Neuer Glasfaserstandard für Vorarlberg beschlossen“ Breitbandförderungsrichtlinie aktualisiert – Förderung für drei Gemeindeprojekte in Aussicht

Veröffentlichung
Sonntag, 23.06.2024, 10:00 Uhr
Themen
Wirtschaft/Breitband/Tittler
Redaktion
Mathias Bertsch

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung aktualisiert die Breitbandförderungsrichtlinie für Vorarlberger Gemeinden, um den Ausbau der digitalen Infrastruktur weiter zu erleichtern. Darüber informierte heute (23. Juni) Wirtschaftslandesrat Marco Tittler. Die ersten drei Förderprojekte aus Lustenau, Düns und Raggal können nun auf Basis der neuen Bestimmungen genehmigt und zur Auszahlung freigegeben werden.

„Die Verfügbarkeit und Nutzung von leistungsfähigem Breitband-Internet ist ein wichtiger Standortfaktor für Gemeinden“, betonte Landesrat Tittler. Das Land unterstützt die Gemeinden konsequent dabei, eine hochwertige, nachhaltige und leistbare Breitbandversorgung für alle sicherzustellen. Dazu gehöre eine vorausschauende Kapazitäts- und Synergieplanung – auch um den Glasfaserausbau nachhaltig umzusetzen.

Mit dem „Glasfaserstandard Vorarlberg“ steht ein einheitlicher Leitfaden für die Planung, Errichtung, Wartung und Dokumentation von Glasfasernetzen zur Verfügung. Besonderes Augenmerk wird dabei auf offene Netze (OAN) gelegt. Der „Glasfaserstandard Vorarlberg“ wurde als Voraussetzung für die Landesförderung aufgenommen. Dies stellt sicher, dass alle geförderten Breitbandprojekte einheitlich und nach höchsten Qualitätsstandards umgesetzt werden. „Damit schaffen wir die Basis für eine zukunftssichere und leistungsfähige digitale Infrastruktur, von der Bevölkerung und Wirtschaft gleichermaßen profitieren“, erklärte Landesrat Marco Tittler. 

Eine grundsätzliche Masterplanung eines FTTH-Glasfasernetzes mit geeigneter Rohrmaterial- und Kapazitätsauswahl sowie die Mitverlegung beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur werden weiterhin stark gefördert. Der diesbezügliche Fördersatz liegt bei 50 Prozent. Dies ermöglicht es den Gemeinden, Synergien zu nutzen und Ressourcen effizient einzusetzen.

Darüber hinaus wird die Richtlinie angepasst, um die Antragstellung für die Kommunen zu erleichtern und die Koordination und Zeitplanung zwischen der Abstimmung mit anderen Tiefbau-Gewerken, der Beauftragung der Leistungen und dem Zeitpunkt der Fördereinreichung zu verbessern. Auf Basis der neuen Bestimmungen werden nun drei Förderprojekte bearbeitet. Diese Projekte betreffen die Marktgemeinde Lustenau, die Gemeinde Düns und die Gemeinde Raggal. Die förderbaren Kosten der drei Projekte belaufen sich auf gesamt rund 245.000 Euro.
 

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