Medieninformation Freitag, 06.09.2024, 12:56 LR Tittler: „Bund hat nach wie vor dringenden Handlungsbedarf bei KIM-V“ Landesrat Marco Tittler bei LandeswohnbaureferentInnenkonferenz in Wien
Wien (VLK) – Bei der heute (6. September) in Wien abgehaltenen LandeswohnbaureferentInnenkonferenz standen einmal mehr zentrale Zukunftsthemen der Wohnbaupolitik auf der Agenda. Wohnbau-Landesrat Marco Tittler brachte aus Vorarlberger Sicht entscheidende Anliegen ein. Besonders betonte er die dringende Notwendigkeit einer Anpassung der KIM-Verordnung, um den Zugang zu Wohnfinanzierungen zu erleichtern. Im Fokus der Beratungen standen zudem die zweckmäßige Verwendung der Mittel aus dem Bundes-Wohnbaupaket sowie die Forderung, dass Landesförderungen bei thermisch-energetischen Sanierungen steuerlich begünstigt werden sollen. Ein weiteres Schwerpunktthema bildeten Reformen im Miet- und Wohnrecht.
Vorarlberg brachte bei der Konferenz einen Antrag zur Lockerung der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmenverordnung (KIM-V) ein, informierte Tittler. Diese Lockerung zielt darauf ab, aufgrund der nach wie vor gedämpften Baukonjunktur und des starken Rückgangs an Baubewilligungen die KIM-V abzuändern. Insbesondere wäre es aus Sicht Vorarlberts wichtig, den erstmaligen Eigentumserwerb für den Eigengebrauch zu erleichtern. Weiters könnte die Vorfinanzierung durch die Wohnbauförderung aus der Berechnung gemäß KIM-V herausgenommen werden. „Bei der KIM-V gibt es weiterhin grundlegenden Handlungsbedarf“, fasste Tittler zusammen: „Die derzeitige Ausgestaltung der KIM-V erschwert weiterhin die Schaffung von Eigentum, weshalb wir auch konkrete Vorschläge in die Diskussion eingebracht haben.“
Darüber hinaus standen folgende bedeutende Themenkomplexe auf der Tagesordnung der ReferentInnen:
Die Bundesländer berieten darüber, wie die Mittel des Bundes-Wohnbaupakets am effizientesten eingesetzt werden können. „Die Bemühungen des Bundes, durch zusätzliche finanzielle Mittel den Wohnbau in Österreich zu beleben, werden begrüßt. Die Forderung, nicht verbrauchte Mittel auf Folgejahre zu übertragen, würde eine einfachere Umsetzung gewährleisten“, führte Landesrat Tittler aus.
Des Weiteren wurde über die Forderung der Berücksichtigung von Landesförderungen bei der steuerlichen Abschreibung im Zusammenhang mit thermisch-energetischen Sanierungsmaßnahmen diskutiert, da dies von der Bundesregierung trotz gleichlautender Forderung aus dem Jahr 2022 nach wie vor nicht umgesetzt wurde. Diesbezüglich waren sich die LandeswohnbaureferentInnen einig, dass insbesondere aus Gründen der Impulssetzung für den Klimaschutz und zur Forcierung von Energieeinsparungen eine entsprechende Berücksichtigung im Einkommenssteuergesetz vorgenommen werden soll. Ebenso soll die Zinsabsetzbarkeit für Wohnbaukredite für eigengenutzte Wohnimmobilien wiedereingeführt werden.
Zudem haben sich die LandeswohnbaureferentInnen einmal mehr für dringende Reformen im Miet- und Wohnrecht ausgesprochen, da dieses teilweise nicht mehr zeitgerecht erscheint die komplexe Mietpreisgestaltung und die Valorisierungsregeln oftmals zu Unsicherheiten führen. So wurde die Bundesregierung dazu aufgefordert, entsprechende Reformschritte für ein modernes, attraktives und interessensausgewogenes Miet- und Wohnrecht unter Beteiligung relevanter Vertretungen sowie im Austausch mit den Bundesländern einzuleiten.
- Redaktion
- Mathias Bertsch