Medieninformation Dienstag, 30.12.2025, 09:00 LR Schöbi-Fink: „Zeitgemäße und effiziente Gesetzgebung für Vorarlberg“ 2026 wird vielfältig novelliert: Bürokratieabbau und Energiewende im Fokus

Bregenz (VLK) – Legistik-Landesrätin Barbara Schöbi-Fink informierte heute (30. Dezember) über die Schwerpunkte des Gesetzgebungsprogramms des Landes für die erste Jahreshälfte 2026. Die legistische Arbeit umfasst ein breites Themenspektrum zur Aktualisierung und Anpassung von Gesetzen, was vielfältige Auswirkungen auf das Leben hat. „Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte und effiziente Gesetzgebung, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft gerecht wird“, betonte Landesrätin Schöbi-Fink.

Die Landesregierung arbeitet weiterhin konsequent daran, administrative Hürden zu reduzieren und Verfahren zu beschleunigen. In mehreren Gesetzen sind deshalb Prüfungen möglicher Vereinfachungen und Deregulierungen vorgesehen.

•    Die Novellen zum Baugesetz und zum Raumplanungsgesetz sollen Verfahrensvereinfachungen und Deregulierungen vorantreiben sowie die Einführung des elektronischen Flächenwidmungsplans ermöglichen.
•    Auch im Tourismusbereich sind Vereinfachungen durch eine Campingplatzgesetz-Novelle geplant, die mehr Spielraum für Betreiber und Gäste schaffen soll. 
•    Im Vergaberecht (Vergabenachprüfungsgesetz) sind mehrere Vereinfachungen vorgesehen, darunter die Abschaffung der Senatszuständigkeit in Vergabenachprüfungsverfahren im Oberschwellenbereich, die Ausweitung der Verfahrenshilfe auf Nichtigerklärungsverfahren und auf Anträge zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie die Streichung der Vergebührung als Zulässigkeitsvoraussetzung.

Energiewende im Landesrecht vorantreiben
Die Umsetzung europäischer Richtlinien im Energiebereich soll einen maßgeblichen Beitrag zur Energieeffizienz und zur Transformation des Energiesystems leisten.

•    Mit einer umfassenden Sammelnovelle wird die EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt. Die neuen Regelungen verpflichten öffentliche Einrichtungen (also Land, Gemeinden und von diesen beherrschte Gesellschaften) dazu, gemeinsam ihren Endenergieverbrauch jährlich um 1,9 % zu senken. Außerdem müssen sie größere, in ihrem Eigentum stehende Gebäude renovieren und ein Gebäudeinventar führen. Konkret müssen das Land samt zugehöriger Gesellschaften einerseits sowie die Gemeinden und deren Gesellschaften andererseits pro Jahr jeweils in Summe 3 % der Gesamtnutzfläche der betroffenen Gebäude sanieren.
•    Die Elektrizitätswirtschaftsgesetz-Novelle passt das Landesrecht an das neue (derzeit im Nationalrat in Verhandlung stehende) Elektrizitätswirtschaftsgesetz des Bundes an. Das betrifft insbesondere die Errichtung und den Betrieb von Stromerzeugungsanlagen, um die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie umzusetzen. 

Umfassende Gesetzesvorhaben
Weitere wichtige Gesetzesänderungen stehen auf dem Programm.

•    Im Landesverfassungsrecht soll die Prüfbefugnis des Landes-Rechnungshofes betreffend Unternehmungen, die Förderungen vom Land erhalten, neu geregelt werden. 
•    Die Dienstrechts-Novelle setzt insbesondere notwendige Änderungen aufgrund der geplanten Einführung eines einheitlichen Personalverwaltungssystems für Land und Gemeinden um. Überdies sind Änderungen betreffend Altersteilzeit und Teilpension vorgesehen.
•    Die Antidiskriminierungsgesetz-Novelle soll im Bereich des Landes sowohl die EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen als auch die Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Mit den erweiterten Inforamtionsrechten und Berichtspflichten soll eine erhöhte Transpanrenz geschaffen und die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gestärkt werden.
•    Die Sozialleistungsgesetz-Novelle berücksichtigt die neue EU-Aufnahmerichtlinie bei der Grundversorgungsregelung. 
•    Eine Novelle der Personalvertretungsgesetze soll Vereinfachungen bei PV-Wahlen bringen. 
•    Ins Parteienförderungsgesetz sollen die ersten Erfahrungen mit dem neuen Parteienförderungsrecht einfließen. Weiters sollen im Bau- und Naturschutzrecht die Regelungen über die bewilligungsfreie Wahlwerbung angepasst werden.
•    Eine Jagdgesetz-Novelle verfolgt das Ziel eines einfacheren Wolfsmanagements.
 

Redaktion
Mathias Bertsch

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com