Presseaussendung · 24.05.2023 LH Wallner: „Mehr Aufträge für heimische Wirtschaft sichern“ Erhöhte Schwellenwerte bei öffentlichen Vergaben bis Ende 2023

Veröffentlichung
Mittwoch, 24.05.2023, 15:21 Uhr
Themen
Wirtschaft/Vergabewesen/Wallner/Tittler
Redaktion
Mathias Bertsch

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung befürwortet die neuerliche Verlängerung der Erhöhungen im Rahmen der Schwellenwerteverordnung durch den Bund, wie Landeshauptmann Markus Wallner und Wirtschaftslandesrat Marco Tittler heute (24. Mai) bestätigten. Die seit 2018 erhöhten Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Unterschwellenbereich bleiben somit bis Ende 2023 bestehen. Wallner und Tittler sind sich einig: „Diese Verlängerung ist sinnvoll: Davon profitiert die heimische Wirtschaft – und folglich auch der Arbeitsmarkt.“ Für Planungssicherheit brauche es aber eine langfristige Lösung, so Wallner: „Statt immer wieder befristet zu verlängern, müssen die Schwellenwerte dauerhaft angehoben werden.“

vDer Landeshauptmann und der Landesrat sehen in der gezielten Lockerung der Vergabebedingungen ein „wesentliches Instrument zur Konjunkturbelebung und insgesamt zur Krisenbewältigung“. Öffentliche Aufträge sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor – ihre Vergabe kann die wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich fördern. Zuletzt wurden die Schwellenwerte bis Ende Juni angehoben. „Damit konnten und können mehr öffentliche Aufträge rasch, unkompliziert und ohne großen Verwaltungsaufwand von heimischen Klein- und Mittelbetrieben abgewickelt werden –damit bleibt die Wertschöpfung im Land“, betonte Wallner.

Die Erfahrung zeigt, dass diese Maßnahme wirkt: Seit Inkrafttreten der Verordnung 2009 konnten bei Hochbauprojekten des Landes Direktvergaben im Umfang von 97,3 Millionen Euro zusätzlich an heimische Unternehmen vergeben werden. Aufträge aufgrund eines nicht-offenen Verfahrens wurden im Umfang von 70,1 Millionen Euro vergeben – macht in Summe 167,4 Millionen Euro an zusätzlichen Aufträgen aus dem Hochbau für die heimische Wirtschaft. Wirtschaftslandesrat Tittler hält fest: „Eine bessere Auftragslage stärkt die Wirtschaft und hilft unseren heimischen Betrieben, die Arbeitsplätze im Land zu halten.“

Seit Ende letzten Jahres ist die Schwellenwerteverordnung 2018 außer Kraft getreten. Damit galten ab 1. Jänner 2023 wieder die niedrigeren Schwellenwerte des Bundesvergabegesetzes (BVergG 2018). Mit der Schwellenwerteverordnung 2023 wurden die höheren Schwellenwerte lediglich bis Ende Juni verlängert. Mit der Kundmachung der nunmehrigen Verordnung werden sie – vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesländer – bis 31. Dezember 2023 verlängert.

Die Schwellenwerteverordnung 2023 betrifft konkret folgende Werte im Unterschwellenbereich:
•    Eine Direktvergabe im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich kann nun weiterhin bis zu einem Auftragswert in Höhe von 100.000 Euro exkl USt (statt 50.000 Euro laut BVergG 2018) vergeben werden. 
•    Bauaufträge können bis zu einem Auftragswert in der Höhe von 1 Mio. Euro exkl. USt (statt 300.000 Euro laut BVergG 2018) im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis zu einem Auftragswert von EUR 100.000 exkl. USt (statt 80.000 Euro laut BVergG 2018).
•    Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich dürfen im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung bis zu einem Auftragswert von EUR 100.000 (statt 80.000 Euro laut BVergG 2018) vergeben werden.

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