Medieninformation Mittwoch, 27.11.2024, 15:39 LH Wallner: „Bund ist gefordert, Netzkosten abzufedern“ Landeshauptmann Wallner bei Landeshauptleutekonferenz in Oberösterreich

Traunkirchen (VLK) – Die mögliche Entwicklung der Netzpreise im Jahr 2025 stand heute (27. November) im Mittelpunkt der Landeshauptleutekonferenz in Oberösterreich. Landeshauptmann Markus Wallner dazu: „Eine Neuverteilung der Kosten darf nicht zulasten jener Bundesländer gehen, die wie Vorarlberg ihre Hausaufgaben gemacht haben. Der Strompreis für die Haushalte wird im Jahr 2025 weiter sinken. Die steigenden Netzkosten werden von der Bundesbehörde vorgegeben. Der Bund ist daher dringend gefordert, die möglichen Steigerungen für die Haushalte entsprechend abzufedern.“ Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz war die Leistbarkeit von Wohneigentum und damit verbunden die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V), deren rasche Lockerung bzw. Aufhebung einhellig gefordert wurde. Darüber hinaus wurde ein umfangreiches Forderungspaket an die Bundesregierung verabschiedet.

Vorarlberg hat den niedrigsten Strompreis von ganz Österreich. Gleichzeitig ist derzeit mit deutlichen Steigerungen bei den Netznutzungskosten zu rechnen. Zudem laufen die Kostendämpfungsmaßnahmen der Bundesregierung Ende 2024 aus. „Die Bundesregierung muss Maßnahmen setzen, um den Anstieg der Netznutzungsentgelte zu reduzieren“, fordern Wallner und die Landeshauptleute geschlossen. Die Landeshauptleutekonferenz beschloss daher, die Bundesregierung aufzufordern, kurzfristig Maßnahmen zur Reduktion des Anstiegs der Netznutzungsentgelte zu setzen. 

Weit oben auf der Tagesordnung stand außerdem ein Forderungspaket an den Bund. Neben Fragen der Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern wurden insgesamt 16 Themenbereiche adressiert, darunter die Sicherstellung der Pflege- und Gesundheitsfinanzierung, die Forderung nach mehr Mitsprache im Sicherheitsbereich, eine klare und kritische Haltung bei der Umsetzung der Renaturierungsverordung sowie eine Klarstellung, dass die im Bundesstraßengesetz verankerten Projekte – wie etwa die Bodenseeschnellstraße S 18 – jedenfalls umzusetzen sind. Alle neun Bundesländer tragen diese Entscheidung mit.
 

Redaktion
Mathias Bertsch

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