Presseaussendung · 19.09.2024 Kreative Arbeitsprozesse von professionellen Kunstschaffenden längerfristig ermöglichen Kulturabteilung schreibt erstmals spartenübergreifend jährlich fünf Jahresstipendien und zehn Halbjahresstipendien aus

Veröffentlichung
Donnerstag, 19.09.2024, 16:23 Uhr
Themen
Kultur/Stipendium/Schöbi-Fink
Redaktion
Katharina Heindl

Bregenz (VLK) – Die Arbeitsprozesse von KünstlerInnen längerfristig zu fördern und einen für die (Weiter-)Entwicklung des künstlerischen Werks relevanten Zeitraum finanziell abzusichern, soll mit neuen Angeboten ermöglicht werden. Die Ausschreibung von fünf Jahresstipendien und zehn Halbjahresstipendien richtet sich an professionelle Kunstschaffende aller Sparten. Die Stipendien sind mit monatlich 1.500 Euro dotiert.

Im Rahmen des „Updates der Kulturstrategie des Landes Vorarlberg“ (2023) wurde eine strategische Fokussierung auf Förderinstrumente, die auf die Unterstützung von Arbeitsprozessen von KünstlerInnen zielen, ins Zentrum gerückt. Als wichtige Maßnahme in diesem Bereich wurde die Vergabe von Arbeitsstipendien empfohlen, mit dem Ziel, kreative Arbeitsprozesse von professionellen Kunstschaffenden längerfristig zu fördern und damit zur Sicherung und Verbesserung von Arbeitssituationen beizutragen. Vor diesem Hintergrund schreibt die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg 2024 erstmalig jährlich fünf Jahresstipendien und zehn Halbjahresstipendien, dotiert mit 1.500 Euro monatlich, aus. 

„Mit dieser Ausschreibung stärken wir gezielt den Bereich der Kunstproduktion, für den es bisher nur sehr eingeschränkt passende und vor allem längerfristige Förderinstrumente gab. Ziel ist, KünstlerInnen für einen gewissen Zeitraum, den sie zur individuellen Weiterentwicklung ihres Werks benötigen, mit finanzieller Unterstützung und ohne den Zwang, am Ende ein konkretes „Produkt“ zu präsentieren, den Rücken freizuhalten“, so Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink. 

Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Kunstschaffende aller Sparten mit dem Ziel, einen für die (Weiter-)Entwicklung des künstlerischen Werks relevanten Zeitraum finanziell abzusichern. Arbeitsstipendien sind in den Bereichen Bildende Kunst (Fotografie, Skulptur, Malerei, Grafik, Medienkunst, Architektur), Darstellende Kunst (Theater, Tanz-Performance), Film, Literatur und Musik vorgesehen. 

Jahresstipendium 
Das Arbeitsstipendium wird beginnend mit November 2024 für zwölf zusammenhängende Monate gewährt und ist mit monatlich 1.500 Euro pro Stipendium dotiert. Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung hat mittels Arbeitsbericht zu erfolgen. Es werden insgesamt fünf Stipendien vergeben.

Halbjahresstipendium
Das Arbeitsstipendium wird beginnend mit November 2024 für sechs zusammenhängende Monate gewährt und ist mit monatlich 1.500 Euro pro Stipendium dotiert. Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung hat mittels Arbeitsbericht zu erfolgen. Es werden insgesamt zehn Stipendien vergeben.

Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind selbständig arbeitende, künstlerisch und kulturell tätige Personen (natürliche Personen, Einzelpersonen), die folgende Voraussetzungen erfüllen: 
-    Herkunft und/oder Lebensmittelpunkt Vorarlberg (Mindestens zwei Jahre/Meldezettel nicht älter als vier Wochen)
-    ihren künstlerischen Schwerpunkt in den letzten zwei Jahren kontinuierlich in Vorarlberg haben (Nachweis Ausstellungen, Auftritte, Präsentationen,…) 
-    eine professionelle, freischaffende, künstlerische/kulturelle Tätigkeit in einer der genannten Kunstsparten ausüben 
-    an künstlerischen/kulturellen Konzepten arbeiten (z.B. Recherchephasen, Entwicklung neuer Formate oder künstlerische Weiterentwicklung, Konzepte zur Vernetzung; ausgenommen sind Projekte im Kontext einer schulischen oder universitären Ausbildung sowie Projekte, die bereits anderweitig gefördert werden).

Vergabe
Die Auswahl der StipendienempfängerInnen erfolgt von einer durch die Kulturabteilung nominierten und spartenübergreifend besetzten Jury. Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung hat mittels Arbeitsbericht zu erfolgen. Eine Einreichung für weitere Projektförderungen bei der Kulturabteilung ist für StipendienempfängerInnen im Stipendienzeitraum nicht möglich. Für Vorhaben, die Teil von bereits durch die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, kann kein Arbeitsstipendium beantragt werden. Zwischen der Vergabe von Arbeitsstipendien pro antragsstellender Person müssen mindestens drei volle Kalenderjahre liegen.


Fact-Box Stipendien 2024/2025
Jahresstipendien – Ausschreibung von fünf Stipendien ab November 2024
Monatliche Dotierung: 1.500 Euro

Halbjahresstipendien – Ausschreibung von zehn Stipendien ab November 2024
Monatliche Dotierung: 1.500 Euro

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