Presseaussendung · 10.07.2024 Klarheit für Betroffene der Hörbranzer Hangrutschung Extern beauftragtes Gutachten bestätigt Unbebaubarkeit von betroffenen Grundstücken des Hörbranzer Hangrutschgebietes

Veröffentlichung
Mittwoch, 10.07.2024, 22:00 Uhr
Themen
Sicherheit/Katastrophenschutz
Redaktion
Thomas Mair

Hörbranz (VLK) – Die Gebäude, die durch die Hangrutschung im April 2023 zerstört wurden, können nicht mehr an gleicher Stelle wiederaufgebaut werden. Die Grundstücke im Bereich „Rutschung intensiv“ werden auch künftig nicht mehr bebaubar sein. Das zeigt das Gutachten des durch die Wildbach- und Lawinenverbauung extern beauftragten „Ingenieurbüro Grasbon“ für Geologie aus Tirol, worüber die Betroffenen heute Abend (Mittwoch, 10. Juli) von Bürgermeister Andreas Kresser und Experten der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie des Landes Vorarlberg informiert wurden.

„Das jetzt vorliegende Gutachten zeigt klar und deutlich, dass die betroffenen Grundstücke nicht mehr bebaubar sind“, sagt Gerald Jäger, Leiter der Wildbach- und Lawinenverbauung. Das nunmehrige Vorliegen aller Gutachten zur Hangrutschung und deren Folgen verschaffe den Betroffenen mehr Klarheit für die Zukunft und das weitere Vorgehen.

Am 25. Juni wurde den geschädigten Grundeigentümern bereits ein Gutachten zu den konkreten Werten der jeweiligen Grundstücke vorgelegt. Diese Werte legen den Rahmen der finanziellen Unterstützung durch das Land fest. „Beihilfen aus dem Katastrophenfonds können nur in jenen Fällen gewährt werden, wenn ein unmittelbarer Schaden durch ein Elementarereignis eingetreten ist, der Schaden nicht durch Versicherung gedeckt ist und der Schaden wieder behoben wird bzw. – wie in diesem Fall – für die Wiederbeschaffung von Grundstücken Aufwendungen getätigt werden sollen“, informierte Walter Vögel, stellvertretender Abteilungsvorstand der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Vögel führt weiter aus: „Die Geschädigten können aus dem Katastrophenfonds 50 Prozent bzw. in besonderen Härtefällen bis zu 75 Prozent der Kosten für die Ersatzbeschaffung der Grundstücke erhalten. Die Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum steht hierzu mit den Betroffenen im ständigen Austausch.“

Das vorgelegte Gutachten der Wildbach- und Lawinenverbauung sieht vor, dass weitere Grundstücke in den Bereich „Rutschung intensiv“ aufgenommen werden müssen. Es handelt sich hierbei um die Grundstücke, die seit der Hangrutschung im April 2023 Dank umfangreich gesetzter Maßnahmen vor weiteren Folgen bewahrt wurden. Für bestehende, unbeschädigte Gebäude besteht ein Bestandsschutz. Die Errichtung von Neubauten wird hier nicht mehr möglich sein. Darüber wurden die anwesenden Betroffenen sowohl bei der heutigen Präsentation des Gutachtens in Kenntnis gesetzt als auch alle Betroffenen schriftlich kontaktiert.

„Leider ist das, was nun vorliegt, eine Realität, vor die uns die Natur gestellt hat. Ich bedauere zutiefst, keine besseren Botschaften an die Betroffenen überbringen zu können“, teilte Bürgermeister Andreas Kresser mit. 
 

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