Medieninformation Freitag, 02.10.2026, 12:30
Groß werden mit Bildung
Landesbildungs- und -elementarpädagogikreferentInnenkonferenz 2026 in Feldkirch
Unter dem Vorsitz Vorarlbergs tagte heute (2. Oktober) die Konferenz der Landesbildungs- und -elementarpädagogikreferentInnen an der Stella Vorarlberg Privathochschule für Musik in Feldkirch. Im Zentrum der Konferenz standen die Reformpartnerschaft von Bund, Ländern und Gemeinden in den Bereichen Elementarpädagogik und Bildung, der bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen sowie die Absicherung zentraler Zukunftsfelder wie inklusive Pädagogik, Ausbau ganztägiger Schulformen und Attraktivierung der Schulleitungsfunktion. Landesrätin Barbara Schöbi-Fink betonte: „Wir wollen gemeinsam die besten Rahmenbedingungen für Kinder, Pädagoginnen und Pädagogen schaffen.“
Unter dem Vorsitz Vorarlbergs wurden wesentliche Themen aus den Bereichen Elementarpädagogik und Bildung behandelt:
Elementarpädagogik
1. Reformpartnerschaft
Ein zentrales Thema der Beratungen war die geplante Neuordnung der Kompetenzverteilung in der Elementarpädagogik auf der Grundlage der Ergebnisse des Reformpartnerschaftsgipfels von Ende Juni 2026. Die Verantwortung für die Kindergärten müsse auch künftig klar bei den Ländern liegen, betonten die ElementarpädagogikreferentInnen. Ihrer Ansicht nach soll der Bund in bestimmten Bereichen bundesweite Mindestqualitätsstandards festlegen können, die Länder müssten aber nach Meinung aller Bundesländer die Möglichkeit behalten, in all diesen Bereichen darüber hinauszugehen und noch bessere Qualitätsstandards zu setzen. Die Länder bestehen darauf – mit Ausnahme von Wien – immer ein Zustimmungsrecht bei Gesetzesänderungen zu behalten.
Die geplante neue Gesetzgebungskompetenz des Bundes soll laut acht von neun Bundesländern klar begrenzt sein und sich auf Mindestqualitätsstandards in bestimmten Bereichen beschränken. Dazu zählen beispielsweise das zweite verpflichtende Kindergartenjahr, die Sprachförderung, der Übergang vom Kindergarten in die Schule sowie die Gruppengröße und der Betreuungsschlüssel. Für die Länder soll ausdrücklich die Möglichkeit bestehen bleiben, bessere Standards als diese Mindeststandards vorzusehen. Auch die Vollziehung soll weiterhin vollständig bei den Ländern liegen. Mit der neuen Gesetzgebungskompetenz des Bundes sollen keine zusätzlichen unmittelbaren Aufsichts-, Prüfungs- oder Weisungsrechte gegenüber den Ländern entstehen.
Die Länder forderten daher ihre Einbindung in die Vorbereitung entsprechender Bundesgesetze. Gesetzesvorhaben zu Mindestqualitätsstandards sollen nur mit ihrer Zustimmung beschlossen werden können, damit sie ihre Erfahrungen und ihre Verantwortung für die Umsetzung auch in die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einbringen können. Auch zu diesem Punkt gab es keine Zustimmung von Wien.
Voraussetzung für eine Zustimmung der Länder zur neuen Bundeskompetenz ist zudem eine nachhaltige und verfassungsgesetzlich abgesicherte Finanzierung. Das beim Reformpartnerschaftsgipfel vereinbarte Finanzierungsmodell soll einen dynamischen Automatismus zur Abgeltung der durch die Maßnahmen entstehenden Kosten durch den Bund vorsehen. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass jene Länder, die bei der Umsetzung von Qualitätsmaßnahmen bereits weit fortgeschritten sind, finanziell nicht schlechter gestellt werden. „Mindeststandards des Bundes können helfen, Qualität österreichweit abzusichern. Voraussetzung ist aber, dass die Länder eingebunden sind und die Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Ohne eine verbindliche Regelung zur Kostenabgeltung kann es keine Zustimmung der Länder zu einer neuen Bundeskompetenz geben“, bekräftigte Landesrätin Schöbi-Fink die klare Position der Länder.
Ebenso wurde gefordert, dass die bestehende Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zur Elementarpädagogik verlängert werden soll, sofern es nicht zeitnah zu einer Einigung im Rahmen der Reformpartnerschaft kommt.
2. Gemeinsamer Bildungsrahmenplan und inklusive Pädagogik
Neben der Reformpartnerschaft standen weitere Fragen zur Weiterentwicklung der Elementarpädagogik auf der Tagesordnung. Besprochen wurde insbesondere der bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen. Ziel ist es, den gemeinsamen pädagogischen Rahmen zeitgemäß weiterzuentwickeln und damit eine wichtige Grundlage für die Bildungsarbeit in diesen Einrichtungen zu schaffen.
Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der inklusiven Pädagogik: Um allen Kindern mit erhöhtem Förderbedarf die Teilhabe am Bildungs- und Betreuungsalltag zu ermöglichen, sind ausreichend Personal- und Ressourcenpakete erforderlich. Die Länder besprachen dazu Fragen der Finanzierung und den Einsatz multiprofessioneller Unterstützungsteams.
Schule
1. Reformpartnerschaft
Auch für den Schulbereich war die Reformpartnerschaft ein zentrales Thema. Im Mittelpunkt standen die künftige effiziente Steuerung des gesamten Schulpersonals durch die Bildungsdirektionen und die nachhaltige Finanzierung dieses neuen Systems. Ziel ist es, Personalzuständigkeiten bei der Bildungsdirektion zu bündeln und damit eine möglichst effiziente Organisation des Schulwesens sicherzustellen.
2. Inklusion
Im Sinne der Chancengerechtigkeit wurde das Thema Inklusion im Schulbereich aufgegriffen. Dazu wurde eine verbesserte Bundesfinanzierung des von den Ländern realisierten bedarfsgerechten Betreuungsschlüssels gefordert sowie weitere Anstrengungen zur Ausbildung der entsprechenden PädagogInnen angeregt.
Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (Niederösterreich) sagte dazu: „Jedes Kind braucht jene Unterstützung, die seinen individuellen Bedürfnissen am besten entspricht. Deshalb stehen wir klar für Wahlfreiheit zwischen inklusiven Modellen und Sonderschulen. Entscheidend sei, das Kindeswohl stets in den Mittelpunkt zu stellen. Dafür fordere ich die Wiedereinführung der Ausbildung im Bereich Sonderpädagogik. Darüber hinaus benötigt es eine Anpassung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF). Derzeit ist dieser an eine Quote gekoppelt, die vielfach nicht mehr der tatsächlichen Situation an den Schulen entspricht.“
3. School of Education
Die von Bundesminister Christoph Wiederkehr im Juni vorgestellte „School of Education“ zielt auf eine effizientere und praxisnähere Ausbildung im Lehramt und in weiteren pädagogischen Berufen ab. Vorarlberg setzte sich im Rahmen der Konferenz dafür ein, die Pädagogischen Hochschulen als Kompetenzzentren zu stärken und ihnen die Steuerungs- sowie Qualitätssicherungsverantwortung für die neu organisierte LehrerInnenbildung zu übertragen.
Damit die Pädagogischen Hochschulen nicht auf Primarstufe sowie Fort- und Weiterbildung beschränkt werden, sondern auch für die gesamte Sekundarstufe ein vollständiges Fächerangebot bereitstellen können – insbesondere in Mangelfächern wie MINT, Deutsch/DaZ, Fremdsprachen, gewerblich-technischen Bereichen sowie Bewegung und Sport –, braucht es Kooperationsmöglichkeiten mit weiteren tertiären Einrichtungen (etwa Fachhochschulen oder Musikhochschulen) sowie zusätzliche Bundesmittel. Diese Mittel sollen den Ausbau lokaler MINT‑Module, Quereinsteigerprogramme, berufsbegleitender Zusatzqualifikationen sowie flexibler Hybrid‑ und Blended‑Learning‑Formate ermöglichen. „Nur so bleibt die Lehramtsausbildung in allen Bundesländern flächendeckend und hochwertig – und wir beugen langfristigen Personalengpässen vor“, hielt Landesrätin Schöbi-Fink fest.
4. Verlässliche Rahmenbedingungen für Schulen
Der Ausbau, die Qualität und die strukturelle Verbesserung der ganztägigen Schulform samt der damit verbundenen Kosten waren ebenso ein zentrales Anliegen, das die Länder gegenüber dem Bund vorbrachten, wie die Attraktivierung des Berufsbildes „Schulleitung“, um auch künftig junge Menschen für diesen Beruf zu begeistern.
Für die Sommerschule werden ein besserer Betreuungsschlüssel und eine ausreichende Personalausstattung gefordert, um auch im Sommer eine qualitativ hochwertige Betreuung und Förderung der SchülerInnen sicherstellen zu können.
Bisherige Erfolge der Konferenz und Ausblick
In der Elementarpädagogik konnten in den vergangenen Jahren wichtige Impulse gesetzt werden. Das Thema hat in der Öffentlichkeit deutlich an Bedeutung gewonnen. Zudem signalisiert der Bund durch seine finanzielle Beteiligung und sein Bestreben nach mehr Gesetzgebungskompetenz ein gesteigertes Interesse an der Elementarpädagogik. Auch aufgrund der Initiativen der LandeselementarpädagogikreferentInnenkonferenzen der letzten Jahre wurden einige Maßnahmen zur Reduzierung des Fachkräftemangels im Bereich der Elementarbildung auf den Weg gebracht, darunter der Ausbau der Kolleg-Angebote an der BAfEP und die Angebote zu Elementar+ bzw. die nunmehr geplante Ausweitung eines Bachelorstudiums.
Zu den bisherigen Erfolgen der Konferenz zählen auch die gesetzlich fixierte Mitfinanzierung des Bundes an der Schulsozialarbeit bzw. an Schulsekretariaten von allgemeinbildenden Pflichtschulen sowie die verkürzte Lehramtsausbildung.
Die Länder arbeiten gemeinsam daran, die Rahmenbedingungen für Bildung und Betreuung weiterzuentwickeln und dabei jene Themen in den Mittelpunkt zu stellen, die für die Zukunft der Kinder und Jugendlichen entscheidend sind. Dazu gehören insbesondere die weitere Verbesserung der Sprachförderung, die Stärkung der Inklusion, die Sicherung von gut qualifiziertem Personal sowie die Weiterentwicklung der Qualität in der Elementarpädagogik und der Schule. Das Ziel bleibt es, allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft und ihren persönlichen Voraussetzungen bestmögliche Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen und somit einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit zu leisten.
- Redaktion
- Martina Hämmerle
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