Medieninformation Donnerstag, 06.03.2025, 14:40 Gemeindewahlen: Wahlkarten können noch beantragt werden Wahlunterlagen für die Gemeindewahlen am 16. März 2025 an alle Wahlberechtigten versendet

Bregenz (VLK) – Noch bis Mittwoch, 12. März 2025, können Wahlkarten auf schriftlichem Weg beantragt werden, mündlich beim Gemeindeamt haben die Wahlberechtigten diese Möglichkeit noch bis Freitag, 14. März 2025, 12.00 Uhr. Informationen zu den Wahllokalen und deren Öffnungszeiten sind auch über die Homepage des Landes www.vorarlberg.at abrufbar.

In den letzten Wochen wurden die Wahlunterlagen für die Gemeindewahlen am 16. März 2025 an alle Wahlberechtigten versendet. Zu diesen Unterlagen zählen unter anderem auch die Stimmzettel, welche je nach Wahlmodell der Gemeinden unterschiedlich aussehen. Mit der Zusendung des Stimmzettels vor dem Wahltag haben die Wahlberechtigten Gelegenheit, in Ruhe und ohne den in der Wahlzelle möglicherweise empfundenen Zeitdruck den Stimmzettel auszufüllen.

Mehrheitswahl

In 13 Gemeinden finden sogenannte Mehrheitswahlen statt. Hier bekamen die Wahlberechtigten einen „leeren“ Stimmzettel, in den sie die Namen jener Personen einzutragen haben, denen sie eine Stimme für die Gemeindevertretungswahl geben möchten. Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin wird in diesen Gemeinden von der neuen Gemeindevertretung aus ihrer Mitte gewählt.

Listenwahl

In 22 Gemeinden findet ausschließlich eine Listenwahl statt. Da hier keine Wahlvorschläge für eine Bürgermeiser-Direktwahl eingebracht wurden, wird auch in diesen Gemeinden der Bürgermeister/die Bürgermeisterin von der Gemeindevertretung in ihrer konstituierenden Sitzung gewählt. Die Wahlberechtigten finden in den Wahlunterlagen daher auch hier nur einen Stimmzettel vor.

Listenwahl inklusive Bürgermeister-Direktwahl

In den restlichen 61 Gemeinden wird auf Grund der eingebrachten Wahlvorschläge neben der Gemeindevertretungswahl auch eine Bürgermeister-Direktwahl durchgeführt. Die Wahlberechtigten erhielten in diesen Gemeinden mit den Wahlunterlagen zwei getrennte Stimmzettel zugestellt.

Sollten für den Wahlgang am 16. März 2025 einer oder beide Stimmzettel nicht mehr vorhanden sein, so liegen im Wahllokal in allen Wahlzellen Stimmzettel zur Entnahme auf.

Sollte die amtliche Wahlinformation am Wahltag nicht mehr verfügbar sein, so kann sich die wahlberechtigte Person beim Gemeindeamt der Heimatgemeinde über das zuständige Wahllokal und die Öffnungszeiten informieren und anschließend das Wahllokal mit dem für die Wahl notwendigen Lichtbildausweis aufsuchen. Informationen zu den Wahllokalen und deren Öffnungszeiten sind auch über die Homepage des Landes www.vorarlberg.at zu finden.

Beantragung von Wahlkarten

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sind, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben oder auf Gund einer Einschränkung ihrer Mobilität die zuständige Wahlbehörde nicht aufsuchen können und daher die Möglichkeit der Stimmabgabe vor der besonderen Wahlbehörde in Anspruch nehmen wollen.

Die Ausstellung einer Wahlkarte kann beim zuständigen Gemeindeamt noch bis zum 12. März 2025 auf dem schriftlichen Wege beantragt werden, mündlich haben die Wahlberechtigten diese Möglichkeit noch bis zum 14. März 2025, 12.00 Uhr. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Bei der Beantragung ist die Identität in allen Fällen nachzuweisen.

Gemeinsam mit der Wahlkarte werden der oder die amtlichen Stimmzettel, ein Wahlkuvert sowie eine in leicht lesbarer Form verfasste Information zur Stimmabgabe mittels Wahlkarte ausgefolgt.

Nach einer brieflichen Stimmabgabe durch die Wählerin/den Wähler ist die verschlossene und unterschriebene Wahlkarte im Postwege so rechtzeitig zu übermitteln, dass sie spätestens mit der letzten Postzustellung am Freitag vor dem Wahltag beim zuständigen Gemeindeamt einlangt. Auch kann die Wahlkarte beim Gemeindeamt bis zum Zeitpunkt des Schließens des letzten Wahllokales in dieser Gemeinde abgegeben werden.

Bei einer mündlichen Beantragung der Wahlkarte besteht ferner die Möglichkeit, direkt nach Aushändigung der Wahlkarte im Gemeindeamt in einem hiefür vorgesehenen Raum oder einer hiefür aufgestellten Wahlzelle die Stimme per Briefwahl abzugeben.

Eine Abgabe der zugeklebten Wahlkarte am Wahltag in einem Wahllokal ist nicht möglich. Hingegen kann mit einer noch nicht verwendeten Wahlkarte in allen für Wahlkartenwähler eingerichteten Wahllokalen der Heimatgemende gewählt werden.

Redaktion
Gerhard Wirth

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