Presseaussendung · 17.07.2023 EKZ Messepark: Auflageverfahren für Änderung des Landesraumplans startet Strategische Umweltprüfung rechnet nicht mit erheblichen Auswirkungen

Veröffentlichung
Montag, 17.07.2023, 13:50 Uhr
Themen
Raumplanung/Landesraumplan/Auflageverfahren
Redaktion
Florian Themeßl-Huber

Bregenz (VLK) – Mit dem morgigen Tag, Dienstag, 18. Juli 2023, startet die Landesregierung das Auflageverfahren zur Anpassung des Landesraumplans für das Areal des Messeparks. Grundlage für das Auflageverfahren ist eine Anregung der Stadt Dornbirn, die die Erweiterung der zulässigen Verkaufsfläche des Messeparks auf ein Höchstmaß von 22.200 m² für sonstige Waren, davon maximal 5.000 m² für Lebensmittel, vorsieht. Bis zum 18. August 2023 können Stellungnahmen abgegeben werden.

Den Informationen beigelegt ist ein Umwelt- und Erläuterungsbericht über den Entwurf des Landesraumplans. Sachverständige haben dabei die Projektunterlagen u.a. auf ihre verkehsplanerischen, handelsspezifischen und raumplanerischen Auswirkungen hin geprüft. Diese durchgeführte strategische Umweltprüfung hat ergeben, dass bei der Erlassung des Landesraumplanes mit keinen erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist.

Nach Ende des Auflageverfahrens wird sich der Raumplanungsbeirat mit der Anregung auseinandersetzen und eine Empfehlung an die Landesregierung aussprechen. Im Anschluss daran liegt es dann an der Stadt Dornbirn, die entsprechenden Beschlüsse, insbesondere was die Flächenwidmung betrifft, zu fassen. 

Aufgrund der Dimension des vorliegenden Projektes und seiner überregionalen Bedeutung hat sich die Landesregierung dazu entschlossen, aktiv über den Beginn des Auflageverfahrens zu informieren. Es besteht für jede/n Interessierte/n die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Alle Informationen sind ab Dienstag, 18. Juli 2023, 00:00 Uhr im Veröffentlichungsportal des Landes https://vorarlberg.at/veroeffentlichungsportal-land/veroeffentlichungen-nach-dem-raumplanungsgesetz) bis 18. August 2023 veröffentlicht.

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