Presseaussendung · 25.07.2024 Bezirkshauptmannschaft Bregenz erlässt Wolfsabschussverordnung LR Gantner: Mit dem Angriff von Rindern ist eine weitere rote Linie überschritten und eine Entnahme des Schadwolfs auch europarechtlich möglich

Veröffentlichung
Donnerstag, 25.07.2024, 16:15 Uhr
Themen
Tiere/Wolf/Gantner
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – In den letzten Tagen hat ein Wolf im hinteren Bregenzerwald und im Bereich rund um das Furkajoch wiederholt Nutztiere gerissen. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz hat im Rahmen einer fundierten Einzelfallbeurteilung mit Einholung eines landwirtschaftlichen und wildökologischen Gutachtens sowie einer Alternativenprüfung eine „Maßnahmeverordnung“ erlassen. „Nach vormaligen Rissen von Schafen und Ziegen ist mit dem Angriff auf Kälber und sogar Jungkühe eine weitere rote Linie überschritten. Es handelt sich dabei um ein völlig untypisches Verhalten eines Wolfes und seine Angriffslust scheint keine Grenzen mehr zu kennen. Hier ist ein schnelles und konsequentes Handeln notwendig“, sagt Landesrat Christian Gantner. Der jetzt mögliche Abschuss des Schadwolfes gilt für ein Gebiet von etwa zehn Kilometer um die Mittagsfluh und betrifft alle Jagdgebiete der Wildregionen 1.3b (Mellental), 1.4 (Hintere Bregenzerach) und 1.5b (Bezau-Schönenbach). Die Maßnahmeverordnung tritt mit Freitag, 26. Juli, 00:00 Uhr, in Kraft. Sie gilt bis 15. Oktober 2024.

In den letzten Tagen kam es im hinteren Bregenzerwald und im Bereich rund um das Furkajoch wiederholt zu Wolfshin- und Wolfsnachweisen:
•    Konkret wurde auf einer Alpe im hinteren Bregenzerwald ein hochträchtiges Rind von einem Wolf angegriffen. Der Angriff führte einige Tage später zu einer Totgeburt und das Rind musste in Folge seiner Verletzungen schließlich eingeschläfert werden.
•    Auf einer Alpe im Gebiet des Furkajochs tötete ein Wolf drei Ziegen und ein Jungtier ist seither vermisst.
•    Weiters wurde auf der Nachbaralpe ein Kalb tot aufgefunden.

In den ersten zwei Fällen liegt mittlerweile der offizielle Laborbericht vor und es wurde bestätigt, dass es sich um einen Wolf der italienischen Quellpopulation (Alpenpopulation) handelt. Im dritten Fall des getöteten Kalbs liegen klare Indizien durch den für den Wolf typischen Kehlbiss und eröffneten Bauchraum vor.

Bereits unmittelbar nach den einzelnen Vorfällen wurden die Jagdnutzungsberechtigten sowie die Alpverantwortlichen im Bereich der betroffenen Gebiete informiert und auf die vorherrschende Situation sensibilisiert.
Nach dem nunmehrigen Vorliegen der Prüfberichte und der genetischen Artenbestimmung, die eindeutig bestätigen, dass es sich beim Verursacher des angegriffenen trächtigen Rindes um ein Wolfsindividuum gehandelt hat, wurde von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz im Rahmen einer fundierten Einzelfallbeurteilung mit Einholung eines landwirtschaftlichen und wildökologischen Gutachtens sowie einer Alternativenprüfung eine „Maßnahmeverordnung“ erlassen, welche eine Ausnahme von der ganzjährigen Schonung zulässt und als geeignete Maßnahme die letale Entnahme des Schadwolfes bestimmt. Die Ausnahme gilt für ein Gebiet von etwa zehn Kilometer um die Mittagsfluh und betrifft alle Jagdgebiete der Wildregionen 1.3b (Mellental), 1.4 (Hintere Bregenzerach) und 1.5b (Bezau-Schönenbach). Die Maßnahmeverordnung wurde einer öffentlichen Begutachtung zugeführt und tritt mit Freitag, 26. Juli 00:00 Uhr, in Kraft. Sie gilt bis 15. Oktober 2024.

Wolfsmanagementverordnung als Grundlage für Entscheidung

Die Basis für diese Entscheidung bildet die Wolfsmanagementverordnung (WMVO) des Landes Vorarlberg, die im Angriff auf Großvieh (beispielsweise Rind, Pferd) ein untypisches Verhalten des Wolfs identifiziert und eine letale Entnahme (Abschuss) des Schadwolfes vorsieht. Auf Grund der detaillierten und umfangreichen Einzelfallprüfung erfüllt die gegenständliche „Abschussverordnung“ auch die strengen europarechtlichen Vorgaben, im Speziellen auch im Hinblick auf die erst jüngst ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH). „Unser Vorgehen garantiert ein rasches, konsequentes und rechtssicheres Handeln im Sinne der Sicherheit der Bevölkerung und Nutztierhaltung und es werden wichtige Rahmenbedingungen für eine sichere Alpwirtschaft geschaffen,“ erklärt Landesrat Gantner.

„Mit über 20.000 nachgewiesenen Individuen in Europa ist der Wolf nicht mehr vom Aussterben bedroht. Immer wiederkehrende Sichtungen und zunehmende Risse von Nutztieren zeigen, dass der Wolf zunehmend die Scheu vor Menschen verliert. Ich habe kein Verständnis, dass immer zuerst etwas passieren muss, bevor wir handeln dürfen. Wir betreiben keine reguläre Jagd, sondern die Einzelfallentnahme des Schadwolfes. Ich danke an dieser Stelle den Jagdausübenden für ihre aktive Unterstützung in dieser herausfordernden Situation. Blinde Ideologie und Naturromantik gefährden unsere Alpwirtschaft.“, betont Landesrat Gantner.

Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger stellt klar: „Diese Angriffe treffen unsere Alpwirtschaft bis ins Mark und stellen auch eine latente Gefahr für Freizeit- und Erholungssuchende dar. Jeder Tierverlust ist eine Tragödie und zudem eine enorme psychische Belastung für unsere Älplerinnen und Älpler. Für Schadwölfe, die Nutztiere reißen, gibt es in Vorarlberg keinen Platz. Dass es sogar zu Angriffen auf Großvieh kommt, zeigt die Brisanz der Situation. Zunehmend häufen sich Meldungen von Hirten, dass ihre Tiere aufgrund der Wolfspräsenz zunehmend nervöser und weniger zutraulich sind und aggressiv auf Hunde reagieren. Diese Entwicklung ist untragbar. Ich fordere daher rasches und konsequentes Handeln. Die bestehenden EU-Regelungen und insbesondere die Einstufung des Wolfes als vom Aussterben bedroht sind vollkommen veraltet, verkennen die mittlerweile herrschende Dramatik und gehören endlich geändert. Es gilt zu verhindern, dass Wölfe unsere jahrhundertealte Alpwirtschaft zunichtemachen. Die Praxis zeigt, dass Herdenschutzmaßnahmen bei einer kleinstrukturierten Alp- und Weidewirtschaft wie in Vorarlberg keine praktikable Lösung darstellen.“
 

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